Geert Wilders vor Gericht
Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
Geert Wilders ist der Führer der PVV (Freiheitspartei) der Niederlande.
Am 2. Januar 2010, begann sein Prozess in Amsterdam, angeklagt wegen Beleidigung von Muslimen und Anstiftung zum Hass. Dies waren seine Worte bei Prozessbeginn:
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Gewalt lohnt sich offenbar doch
15. November 2009 von David Frankfurter
Kategorien: HINTERGRUND, NEWS, TITEL
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Im Teil 1 haben wir die Ursache dargestellt, warum Widerstand auch in einem demokratischen Rechtsstaat notwendig ist. In diesem Teil zeigen wir auf, warum Linke ungestraft Gewalttaten verüben können und dafür sogar noch belohnt werden.
Widerstand in einem demokratischen Staat ist heikel. Sofern er illegal ist, handelt es sich nicht nur um eine Verletzung von Gesetzen, sondern von Gesetzen, die in einem demokratischen Prozess zustande gekommen sind. Die Legitimation einer solchen Tat wäre juristisch nur gerechtfertigt, wenn der Betroffene sich selbst in grösster Not befindet (Notwehr oder schwere Gewissensnot). Eigenartigerweise kann man damit zwar die Plakate der SVP herunterreissen und Häuser besetzen, man sollte aber nicht auf den Gedanken kommen, sich bei einem Überfall durch einen Ausländer zu wehren … Read more
Alex W. und der Rechtsfrieden
Zuerst zu den Fakten: Alex W., Russlanddeutscher, tötet mit mehreren Stichen im Gerichtssaal eine Muslima. Die Reaktion in der arabischen Welt lässt nicht lange auf sich warten: Demos und Drohungen. In der Folge verurteilte das Gericht den Täter zur Höchststrafe: lebenslänglich.
Alex W. kam als Russlanddeutscher in die Bundesrepublik. Er versuchte sich zu integrieren und wollte ein “Superdeutscher” sein. Doch im Gegensatz zu den Einwanderern aus der Türkei, bekam er nicht das Rundum-Glücklich-Packet geboten. Er scheiterte und landete beim Sozialamt … Read more
Ausschaffungshäftlinge abgehauen
Chur/GR. Gestern zwischen 9 und 9.40 Uhr sind in Chur, aus der Justizvollzugsanstalt Sennhof, zwei Ausschaffungshäftlinge ausgebrochen. Dabei haben sie sich mittels Zusammenknüpfen von Tüchern aus dem 2. OG abgeseilt. Bei den zwei Flüchtigen handelt es sich um einen weissrussischen sowie einen litauischen Staatsangehörigen. Ihnen war es gelungen, ein Fenster zu öffnen und das Fenstergitter gewaltsam aus der Verankerung zu reissen. Danach haben sie sich aus dem 2. OG abgeseilt und ergriffen die Flucht. Die unverzüglich ausgelöste Fahndungsaktion blieb bis zur Stunde ohne Ergebnis. Die genauen Hintergründe des Ausbruchs werden gegenwärtig noch abgeklärt. Signalement: Lagoditch Sergey, 17jährig, Weissrusse, 183 cm gross, schlanke Statur, dunkelbraune Haare, oval/rundliches Gesicht, trug zum Zeitpunkt der Flucht einen dunkelblauen Trainingsanzug. Bogdanov Oleg, 28jährig, Ukrainer, 190 cm gross, schlank, oval rundliches Gesicht, dunkelbraune Haare, trug zum Zeitpunkt der Flucht einen schwarzen Trainingsanzug mit weissen Ärmelstreifen.
Justiz-Gastronomiebetriebe mit regem Zulauf
VS. Die Ermittler der Kantonspolizei Wallis konnten in Zusammenarbeit mit den Behörden des Kanton Neuenburg, Tessin und Italien, Ende Mai 2009 einen grösseren Drogenring sprengen, welcher im grossen Rahmen Marihuana anpflanzte und verkaufte. Die Untersuchungen dauerten mehrere Monate und wurden von Nicolas DUBUIS, vom kantonalen Untersuchungsrichteramt Mittelwallis, geleitet. Während den Hausdurchsuchungen stiess man in einer alten Verpackungsfabrik im Unterwallis auf eine grössere Hanf Indoor Anlage. Mit dieser Anlage konnte man mehr als 1000 Hanfpflanzen gleichzeitig züchten. Die beschlagnahmten Pflanzen wurden vernichtet. Der THC Gehalt der beschlagnahmten Pflanzen betrug bei voller Reife 15 bis 20 %. Hanf wird als Betäubungsmittel eingestuft, sobald die Pflanzen einen THC-Gehalt von 0.3 % überschreiten. Jede Pflanzung ergab eine Ernte von 25 Kilo Marihuana, welche einen Marktwert von 200′000 Franken darstellte. Sieben Personen wurden in Untersuchungshaft gesetzt. Die aufgenommenen Untersuchungen werden fortgesetzt.
Schweizer Justitia bei der Arbeit
6. Oktober 2009 von Kulturbereicherer
Kategorien: NEWS, POLITIK, TITEL
Die Schweizer Justitia wähnt sich der funktionierende Apparat der Gerechtigkeit zu sein. Die Bevölkerung hingegen nimmt das längst anders war. Raser und Messerstecher werden von ihr kaum behindert, Verkehrssünder und Gewerbebetriebe jedoch mit unnachgiebiger Härte bestraft.
Ein Beweis ihres Könnens erbrachte Justitia wieder in den letzten Tagen. Ein Mann wurde zu 1500 Fr. Busse verurteilt, weil er angeblich den Busen einer Angestellten angestarrt hatte. Am gleichen Tag wurde auch ein anderes Urteil bekannt: Altenpflegerinnen hatten Heiminsassen bestohlen, misshandelt, nackt gefilmt und diese Filme ins Internet gestellt. Die Strafe hier: 500 Fr. Busse. Read more
Die Milliardenfrage
Was kostet die Einwanderung? Uns würde brennend interessieren, wie viel die Schweiz für Ausländer und Eingebürgerte ausgibt. Oder anders formuliert: Was würde uns der Staat kosten (er kostet etwa 170 Mrd.), wenn nur die Ausländer hier wären, die keine staatlichen Transferzahlungen oder -leistungen erhalten. Read more
War Kripo-Vize besoffen am Steuer?
Freiburg. Aus Freiburg, dem Kanton, aus dem es nur selten Polizeimeldungen gibt, hat es heute eine Meldung, die zwar nicht von der Kapo Freiburg kommt, aber nichtsdestoweniger brisant ist. Am 7. November hielt eine Streife der Kapo Freiburg einen offensichtlich betrunkenen Mann am Steuer eines Autos an. Nicht auf der Strasse sondern auf dem Trottoir. Ein Tippgeber sorgte dafür, dass die Öffentlichkeit davon erfuhr. Denn beim Angehaltenen, dem Vize der Kripo, war auf einen Alkoholtest verzichtet worden. Angeblich sei er nicht betrunken, sondern bloss extrem müde gewesen, warum er das Angebot der Streife, ihn nach Hause zu chauffieren, angenommen habe. Allerdings gibt es eine Kurznachricht (SMS) mit dem Wortlaut: “Heute nacht hielten wir den Kommissar XY an, der besoffen am Lenkrad sass. Fuhr auf dem Trottoir. Wir nahmen ihn mit und unternahmen nichts weiter. Was hättest Du getan?” Nun gibt es im Anschluss daran ein Verfahren der Justizbehörde gegen den Präsidenten des Untersuchungsrichteramtes, Jean-Luc Mooser. Strafrechtsprofessor Riklin wirft dem Untersuchungsrichter vor, er habe schwerwiegend seine Pflichten verletzt. Man darf gespannt sein, was weiter herauskommt.
Grosskontrolle: Verdacht auf Schwarzarbeit
Basel. Auf der «Stücki»- Baustelle an der Badenstrasse kam es am Dienstagmorgen zu einer Grosskontrolle. Ergebnisse liegen noch keine vor. Unter die Lupe genommen wurden die 56 Beschäftigten einer Reinigungsfirma, deren Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in den nächsten Tagen genau überprüft werden. Unterstützt von der Kantonspolizei haben die Mitarbeiter des Migrationsamtes Ressort Zwangsmassnahmen und Schwarzarbeitassnahmen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes am Dienstagmorgen auf der Grossbaustelle des „Stücki -Areals“ eine Personenkontrolle durchgeführt. Alle auf der Baustelle beschäftigten Reinigungsleute wurden auf ihre Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung überprüft. Gleichzeitig erfolgte eine Kontrolle am Geschäftssitz der Reinigungsfirma wo Personallisten und Einsatzpläne eingesehen und jetzt nachträglich überprüft werden. Um das Putzpersonal, welches auf der Baustelle beschäftigt wurde, zu erfassen, hatten Mitarbeitende der Kantonspolizei um 9 Uhr die Zu- und Ausgänge der Grossbaustelle abgeriegelt und alle 56 dort festgestellten Personen einer Putzequipe versammelt, die daraufhin einzeln kontrolliert und registriert wurden. Die Kontrolle dauerte rund zwei Stunden und wurde von insgesamt 26 Personen vorgenommen. Sie verlief ruhig und ohne besondere Vorkommnisse. Die Auswertung der Kontrolle wird erst in einigen Tagen vorliegen.
Jenseits der Logik
Ginge es mit der Logik zu, hätte so etwas wie die IV-Abstimmung erst gar nicht vor das Volk kommen dürfen. Es gibt absolut kein rationales Argument, der Zusatzfinanzierung der IV zuzustimmen. Zu den Fakten … Read more
Der Krieg ist verloren
Der Westen verstrickt sich immer tiefer in einen Krieg am Hindukusch, den er gar nicht gewinnen kann. Während die Verteidiger unbegrenzt Menschmaterial gegen die Besatzer einsetzen können, hat der Westen jede Opferbereitschaft für seine Ziele verloren.
Gewalttäterparadies Schweiz
Gewalt im Sport – Gewalttäterparadies Schweiz auf Steuerzahlerkosten – Kuschelkurs in der Kritik – Gleiche Rechtsgrundlagen in anderen Ländern, aber exzessiver Larifari- Fetischismus in der Schweiz.
Bei zahlreichen politischen Entscheiden duckt sich die Schweiz gerade in letzter Zeit immer mehr demütig vor dem Ausland bzw. passt sich eiligst den USA oder der EU und anderen Ländern oder Forderungen von internationalen Organisationen an. Ausgerechnet beim Umgang mit (notorischen) Gewaltätern bisher nicht. Mit der erst jüngst vorgenommenen exzessiven Vermilderung des Strafrechts ist die Tendenz ja sogar gegenläufig. Man muss sich schon fragen, ob die Schweiz Gewalttäter liebt. Wie sonst ist zu erklären, dass nirgendwo auf der ganzen Welt Gewaltäter derart sanft angefasst werden wie in der Schweiz. Selbst im EU-Vergleich – z. B. mit Deutschland – ist die Schweiz gegenüber Straftätern und Gewalttätern im besonderen exzessiv nachsichtig. Dies fängt schon an bei Verständnispädagogik gegenüber jungen Gewalttätern, geht weiter bei der schon sprichwörtlichen Schweizer Kuscheljustiz, die sich mehr mit Täterverständnis, Täterresozilisierung und Tätertheraphierung befasst als mit dem Opferschutz und hört auf bei einer Nicht-Anwendung bzw. Nicht-Ausschöpfung des vorhandenen Strafrechts bzw. der Ausschöpfung der Strafmasse im ohnehin schon mildesten Strafrecht der Welt.
Dieser fragwürdige Zustand findet sich auch im Sport bzw. bei Gewalt im Sport wieder: Im Ausland ist die Bekämpfung der Gewalt im Umfeld des Sports deutlich weiter fortgeschritten als in der Schweiz. Die Behörden und der Sport arbeiten enger und strukturierter zusammen und zeigen gegenüber gewaltbereiten Personen erheblich weniger Toleranz als bei uns. Dies sind die Haupterkenntnisse, die eine Delegation der KKJPD bei einer Informationsreise in England, Holland, Belgien und Deutschland gewonnen hat. Die Diskussion um geeignete Maßnahmen gegen Gewalt im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen kommt in der Schweiz nur schleppend voran.
Eine Delegation der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) mit Regierungsrätin Karin Keller-Sutter (SG; Vizepräsidentin KKJPD), Regierungspräsident Hans-Jürg Käser (BE; Vorstandsmitglied KKJPD), Regierungsrat Hanspeter Gass (BS) und Generalsekretär Roger Schneeberger hat deshalb in Begleitung von Roman Vanek, Chef der Abteilung „Ausweise und besondere Aufgaben“ und Dominic Volken, Leiter der Fachstelle Hooliganismus, beide im Bundesamt für Polizei, vom 6.-8. August eine Informationsreise nach London, Amsterdam, Brüssel, Antwerpen und Freiburg im Breisgau unternommen, um sich ein Bild über die Situation und die Lösungsansätze im Ausland zu machen und gute Konzepte in die Diskussion in der Schweiz einfliessen zu lassen.
Die Classe politique und die CH-Armee
21. August 2009 von Herakleitos
Kategorien: SHORTCUT
Ein Fall kollektiver Leseschwäche
Die Schweiz scheint von einer weite Kreise erfassenden Krankheit bedroht. Sie heisst allerdings nicht Schweinegrippe – sie heisst Leseschwäche. Und sie grassiert vornehmlich in der Classe politique.
Bundesrat Ueli Maurer kann auf einen äusserst gelungenen Eintritt in die Landesregierung zurückblicken. Von notorischen SVP-Feinden im voraus dramatisch als «Eisenfresser» und «Hardliner» angekündigt, war männiglich von seiner unkompliziert-sachlichen Art, vorhandene Probleme unvoreingenommen anzupacken, beeindruckt. Medien und Öffentlichkeit mussten – teilweise augenreibend – zur Kenntnis nehmen: Ueli Maurer wusste ab erster Stunde, wie man im «Porzellanladen Bundeshaus» aufzutreten und zu politisieren hat.
Die Überraschung über den ihm bestens gelungenen Einstieg war gross, das Echo positiv. Doch jeder, der sich seriös mit Armeefragen beschäftigt, weiss: Der Honigmond wird einmal zu Ende gehen. Die Armee-Gegner lassen von ihrer Fundamental-Opposition gegen die Landesverteidigung nicht ab. Von den Mitte-Politikern muss eines Tages in der Abwehr solcher Opposition wieder Rückgrat erwartet werden können.
Ein Interview wirft Wellen
Der Honigmond ist tatsächlich zu Ende. Spätestens die hektischen, aufgeregt-kopflosen Reaktionen auf das Interview, das der VBS-Chef am 16. August der «SonntagsZeitung» gewährt hat, illustriert das Ende der Idylle. Bundesrat Maurer stellte – angesprochen auf eigentlich sichtbare Entwicklungen – in diesem Interview etwas fest, das längst bekannt ist: Wenn ein ganz bestimmter Trend unbeeinflusst akzeptiert würde, werde der Bestand an aktiven Soldaten in der Schweizer Armee (auf dem Papier heute 120′000, tatsächlich allerdings 190′000) bis in zehn, zwölf Jahren auf 80′000 Mann absinken.
Dass sich Bundesrat Maurer mit diesem Trend nicht einfach abfinden will, dokumentiert der unmittelbar an diese Zahlen-Feststellung geäusserte zweite Satz: In entsprechender Bedrohungslage müsste folglich die WK-Pflicht bis zum vierzigsten Altersjahr ausgedehnt werden, was den Armeebestand an Aktiven sehr rasch um rund fünfzig Prozent erhöhen würde.
Kaum war diese Aussage bekannt, brach ein wilder Sturm los. Wobei sich alle, die den Sturm anfachten oder verstärkten, als offensichtlich fähig zeigten, die Zahl 80′000 zur Kenntnis zu nehmen. Dann aber trat ein Zweckbündnis aus teils naiven, teils indessen wohlberechnenden Medienleuten in Aktion, welche
aus der Feststellung «Achtzigtausend» flugs und tatsachenwidrig eine Absichtserklärung «Achtzigtausend» ableitete – wobei der erwähnte zweite Satz, der Bundesrat Maurers Einstellung zur gegenwärtigen Entwicklung präzise dokumentiert, ganz einfach unterschlagen wurde. Eine Manipulation, welcher die von offensichtlicher Leseschwäche befallene Classe politique unverzüglich auf den Leim kroch.
Couchepin bahnte vor
Dabei ist besonders interessant, dass die genau gleiche Zahl «Achtzigtausend» bezüglich Armeebestand vor rund neun Monaten – kurz nach der Wahl Ueli Maurers zum Bundesrat und VBS-Chef, aber vor seinem Amtsantritt am
1. Januar 2009 – schon einmal in die Öffentlichkeit geworfen wurde. Damals eindeutig als Ziel formuliert, obwohl derjenige, der die Zahl präsentierte, von der Armee herzlich wenig versteht. Machtspiele interessieren ihn weit stärker.
Es war der damalige Bundespräsident, der demnächst zurücktretende Bundesrat Pascal Couchepin, der mit dieser gezielt verbreiteten Ankündigung seinem künftigen Kollegen in der Landesregierung nichts anderes als ein Kuckucksei ins Nest zu legen trachtete. Solch offensichtliche Böswilligkeit liess damals jene Classe politique, die nach Ueli Maurers nüchterner Zahlenfeststellung von vergangenem Sonntag regelrecht aufheulte, betont stumm bleiben. Vielleicht, weil der gezielte Seitenhieb Couchepins an die Adresse des ihm verhassten SVP-Politikers der Schadenfreude in der Classe politiqe vorübergehend mehr Auftrieb gab als dem Verantwortungsdenken gegenüber einer starken Armee.
Der Trend ist beeinflussbar
Um auf die Zahl «Achtzigtausend» bezüglich Aktivbestand der Armee in zehn Jahren zu kommen, bedarf es nicht grosser Rechenkünste: Man hat die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Amtes zur Kenntnis zu nehmen und die gegenwärtige Tauglichkeitsrate zu berücksichtigen. Für den Rest genügt ein Zählrahmen.
Die eigentliche Frage, welche die Schweiz beschäftigen müsste, ist eine andere: Nehmen wir den offensichtlichen Trend einfach hin – oder entwickeln wir politische Tatkraft, ihn zu beeinflussen? Denn dieser Trend ist keineswegs unkorrigierbar. Die Tauglichkeitsrate ist nicht gottgegeben – sie ist abhängig vom politischen Willen, den Landesregierung, Parlament und Souverän zum Ausdruck bringen könnten, wenn ihnen die Kraft dazu nicht fehlt.
Der politische Wille hat mit der offensichtlichen Masseneinbürgerung zu tun, welche in unserem Land gegenwärtig grassiert. Besonders jugendliche Einwanderer werden derzeit buchstäblich zu Tausenden eingebürgert. Sie würden damit eigentlich auch militärdienstpflichtig. Zwar verweigern die offiziellen Stellen der Schweiz genaue Zahlenangaben über den Zusammenhang zwischen Einbürgerung und Tauglichkeitsrate – aus «Datenschutzgründen», wie sie beteuern. Trotzdem ist herauszufinden, dass die Zahl der Stellungspflichtigen seit Jahresbeginn 2008, also innert gut achtzehn Monaten um nicht weniger als nahezu viertausend gestiegen ist – Folge allein von Einbürgerungen. Weiter ist herauszufinden, dass die Tauglichkeit der neu eingebürgerten Schweizer alarmierend absinkt – teilweise auf Tiefen von nur noch wenig über dreissig Prozent.
Sicherheitsrisiko
Dies aus zwei Gründen. Erstens stellen die Aushebungsverantworlichen bei einer besorgniserregend zunehmenden Zahl eben erst Eingebürgerter latente Gewaltbereitschaft fest – womit die Aushändigung einer persönlichen Waffe als allzu riskant erscheinen muss. Diese körperlich völlig gesunden Eingebürgerten müssen folglich «psychiatrisch ausgemustert» werden.
Die tiefe Tauglichkeit frisch eingebürgerter Neuschweizer wird zweitens stark beeinflusst durch die Tatsache, dass eine wachsende Zahl solcher «Jungschweizer» die Sprachkompetenz nicht besitzt, dass sie einen ihnen erteilten Befehl richtig zu verstehen und auch korrekt auszuführen in der Lage sind. Solches ist, wenn es auch um Waffeneinsatz geht, brandgefährlich. Nicht aus gesundheitlichen, sondern aus sprachlichen Gründen müssen diese Neuschweizer folglich als untauglich erklärt werden.
Sträflich liederliche Einbürgerung
Seit dem Souverän durch – fragwürdigen – Bundesgerichts-Entscheid die Kompetenz, über Einbürgerungen abschliessend zu entscheiden, entzogen worden ist, greift Masseneinbürgerung Platz. Und es zeigt sich: Die Funktionäre, welche für die offensichtliche Masseneinbürgerung verantwortlich sind, werden für die Schweiz angesichts der Liederlichkeit bezüglich ihrer Pflichterfüllung zum Sicherheitsrisiko. Verantwortlich für diese eklatante, die Sicherheit in mehrerlei Hinsicht bedrohende Liederlichkeit ist das Justizdepartement von Eveline Widmer-Schlumpf. Sie glaubt bis heute, das sich verschärfende Problem einfach schweigend aussitzen zu können.
Ein dritter, rein politischer Faktor beeinträchtigt die Verfügbarkeit junger Männer für den Militärdienst negativ: Seit Jahresbeginn 2009 ist die Gewissensprüfung für Dienstverweigerer abgeschafft. Seither explodiert die Zahl der Dienstverweigerer. Zur Jahresmitte 2009 waren bereits 3500 Dienstverweigerer zu verzeichnen – rund 75 Prozent mehr in einem halben Jahr, als es dem Durchschnitt der Vorjahre jeweils für eine Ganzjahresperiode entsprach. Die Abschaffung dieser Gewissensprüfung kam zustande, weil in der entscheidenden Abstimmung in den Eidgenössischen Räten zu viele Mitte-Politiker nach links geschwenkt hatten. Jetzt, mit den Auswirkungen ihrer Kopflosigkeit konfrontiert, verwerfen die Schuldigen die Hände und lamentieren, wenn Bundesrat Maurer die Konsequenzen fahrlässiger politischer Entscheide sachlich aufzeigt.
Bezüglich bedrohtem Armeebestand ist Handlungsbedarf tatsächlich gegeben. Als erstes wäre den Leseschwachen in den Mitte-Parteien anzuraten, für Klärung im eigenen Kopf zu sorgen – bis sie die durch politische Kurzsichtigkeit eingetretene Ausgangslage für den besorgniserregenden Abwärtstrend im Heeresbestand wenigstens tatsachengerecht zu erkennen in der Lage sind.
Ulrich Schlüer
Quelle:Brisant vom 21.08.2009
Die Schweizer Animal Farm
“Die Attraktivität der Schweiz soll ihre Rechtssicherheit sein und nicht das Bankgeheimnis.”, meinte unlängst eine linke Tageszeitung. Die Rechtssicherheit in der Schweiz heisst Narrenfreiheit für Linke, Beamte und Migranten. Für alle anderen ist Gerechtigkeit ein Luxusgut geworden.
Agonie des Völkerrechtes:Gerichtlis spielen
14. August 2009 von Herakleitos
Kategorien: SHORTCUT
Der von den USA der UBS angedrohte Prozess sei abgewendet worden. Der Streit um die Auslieferung Tausender von Personendaten über US-Bürger mit Vermögensanlagen in der Schweiz sei «erfolgreich beigelegt», triumphiert Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Seltsamerweise bleiben die Einzelheiten dieses «erfolgreich» abgeschlossenen Vertrags der Öffentlichkeit vorläufig vorenthalten.
Angesichts solcherart präsentierter «Erfolgsmeldung» erscheint es ratsam, mit dem Knallen-Lassen der Champagnerkorken noch etwas zuzuwarten. Zumal vom amerikanischen «Verhandlungspartner» zum Ausgang seines Ringens um Schweizer Bankdaten durchaus Informationen zu erhalten sind.
No go-Area Schweiz
Klar wird dabei: Die Schweiz musste sich dem von den USA vorgegebenen Wortschatz zum Streit um Personendaten vorbehaltlos beugen. Amerikaner, die in der Schweiz Vermögen angelegt haben, werden generell als «Steuerbetrüger», als kriminell Handelnde verdächtigt. Schweizer Banken vertreiben – ohne dass dies Vertragsbestandteil wäre – von sich aus all ihre amerikanischen Kunden. Nicht einmal in den USA wohnhafte Auslandschweizer können noch Konten bei Schweizer Banken unterhalten. Die Schweiz wird für US-Anleger also zur «No go-Area». Der Schweizer Finanzplatz fällt für US-Anleger künftig ausser Betracht. Die Folgen werden einschneidend sein.
Steinbrück reibt sich die Hände
Die Welt, Brüssel, Steinbrück und Konsorten haben dieses «Mea culpa» Berns zweifellos registriert. Unsere Regierung zeigt sämtlichen Neidern des Finanzplatzes Schweiz eine völlig offene Flanke, indem sie sich selbst widerstandslos als Fluchtburg illegaler Anlagen diffamieren lässt. Dass deutsche und andere Finanzminister ihren Bürgern in den letzten Jahren dutzendfach «ausgeglichene», den Steuerzahler also schonende Haushaltführung versprochen haben, dass sie diese Versprechungen ebenso oft «vergessen», in Wahrheit skrupellos gebrochen haben, diese Tatsache bleibt unerwähnt. Als hätten die notorisch hintergangenen Steuerzahler im Rahmen der ihnen verfassungsmässig garantierten Eigentumsfreiheit nicht das Recht, sich um den Erhalt ihrer ehrlich erworbenen Vermögen zu kümmern. Finanzminister dürfen ihre Versprechen straflos brechen. Kriminalisiert werden die Steuerzahler, die ihre Vermögen angesichts der unablässig gebrochenen Versprechen in Sicherheit bringen wollen. Dass sich die Schweiz stillschweigend solchem Vertrauens- und Rechtsbruch anpasst, wird dem Schweizer Finanzplatz unermesslichen Schaden zufügen.
Begeistert vom Vergleich mit den USA dürfte die Führungsriege der UBS sein. Sie, die sich möglicherweise illegale Geschäftstätigkeit in den USA im Blick auf US-Recht vorwerfen lassen muss, ist aus dem Schneider: Wenn Opfer der Datenauslieferung gestützt auf das in der Schweiz gesetzlich verankerte Bankgeheimnis auf Schadenersatz klagen, dann liegt die Verantwortung – und damit wohl auch die Haftung – für allfällige Rechtsverletzung jetzt bei der Schweizer Regierung, nicht mehr bei der UBS. Schliesslich hat die Regierung den Deal mit den US-Behörden ausgehandelt.
Gegenrecht?
Einzelne mögen sich erinnern: Als sich die Schweiz zu Verhandlungen mit den Angreifern des Schweizer Bankgeheimnisses bereit fand, erklärte sie noch trotzig, sie werde von jedem «Verhandlungspartner unbeirrbar Gegenrecht einfordern. Was die Schweiz zugestehe, müsse jeder andere auch zugestehen.
Hat seither irgend jemand auch nur eine Silbe davon mitbekommen, dass Miami, Haupt-Geldwasch-Drehscheibe für allerlei US-Aktivitäten in Südamerika, fortan gleich saubere Regeln einhalten müsse, wie sie in der Schweiz seit Jahren solide eingeführt sind?
Nein! Was die Schweiz liefert, liefert sie ohne Gegenleistung. Der gefeierte Erfolg ist ein «Erfolg», der auf reinem Nachgeben beruht.
Amtshilfeverfahren
Die USA würden, argumentiert die Schweizer Justizministerin, gemäss der getroffenen Vereinbarung «Schweizer Recht respektieren». In der Tat: Die USA erklären sich offenbar bereit, bezüglich der von der UBS auszuliefernden Daten ein Amtshilfeverfahren anzustrengen und einzuhalten. Nur: Die USA – und nicht das Schweizer Recht – diktieren zum voraus die Bedingungen, welchen dieses vereinbarte Amtshilfeverfahren zu unterstellen ist. Dieses hat, fordert Washington apodiktisch, vor allem «dalli-dalli» abgewickelt zu werden – Schweizer Recht hin oder her. Und es sind die USA, die von allem Anfang an verbindlich festlegen, welches Resultat dieses Verfahren zu erbringen hat. Mit anderen Worten: Die USA lassen die Schweiz zwar durchaus ein bisschen «Gerichtlis spielen». Aber sie diktieren zum voraus, welches Ergebnis dieses Spiel zu liefern hat. Rekursmöglichkeiten von Betroffenen des Verfahrens kümmern die Amerikanern keinen alten Hut, sind also zur rein dekorativen Farce degradiert. Und nahezu die gesamte Berner Classe politique findet das völlig normal.
Wo bleiben völkerrechtliche Regeln?
In anderen Fällen profiliert sich die Schweiz gerne und mit Nachdruck als Anwältin international geltenden Rechts, als Fürsprecherin des Völkerrechts, das – unter anderem – die «Gleichheit aller vor dem Gesetz» festlegen würde, kleinen Staaten also gleiches Recht wie grossen Staaten garantiert. Gegenüber den USA gilt das offensichtlich nicht mehr. Den USA gegenüber benimmt sich Bern wie ein Vasall, wie ein willfähriger Untertan, der alles vollstreckt, was Washington diktiert. Das wird den Ruf der Schweiz als eigenständig und unbeirrbar sein Recht vertretendes Land massiv schwächen. Und das wird dem Finanzplatz Schweiz schwersten materiellen Schaden zufügen.
Geradezu lächerlich mutet dagegen die Bereitschaft der UBS-Führung an, für die Kosten des Verfahrens mit den USA «auf Wunsch des Bundesrates gegebenenfalls aufkommen» zu wollen.
Fremde Richter diktieren
Das gestörte Verhältnis der Schweiz zu internationalem Recht, zur Forderung auf Einhaltung solchen Rechts auch gegenüber der Schweiz, illustriert ein zweiter, bedenklicher, zeitlich parallel zum Ringen um den US-Vertrag Tatsache gewordener, von der Bevölkerung bisher weitgehend übersehener Rechtsvorgang: Da haben Zürcher Gerichte – vom Bundesgericht schliesslich ausdrücklich unterstützt – einen türkischen, immer wieder rückfällig gewordenen Schwer- und Gewaltverbrecher nach mehreren Verfahren schliesslich auf Lebenszeit des Landes verwiesen. Doch der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof verhindert die Vollstreckung dieses Urteils: Landesverweis auf Lebenszeit sei unzulässig, meinen die Justizfunktionäre zu Strassburg. Höchstens zehn Jahre dürfe der schwerkriminelle Türke (er ist nicht Schweizer Bürger) ausgewiesen werden. Dann hätte ihn die Schweiz wieder aufzunehmen – wohl abwechslungsweise als Gefängnisinsasse oder als Sozialfall.
Und unser Schweizer Bundesgericht unterzieht sich dieser skandalösen Anweisung aus Strassburg – den Bundesbrief, welcher der Unterstellung der Schweiz unter fremde Richter für alle Zeiten eine Absage erteilt hatte, damit zu nichtssagender Makulatur erniedrigend. Nicht genug damit, die Schweiz lässt sich auch noch dazu verknurren, dem kriminellen Türken aus Geldern der Steuerzahler einige tausend Franken «Entschädigung» zu überweisen. Entschädigung für jene «ungerechtfertigte Unbill» welche die arme kriminelle Seele aufgrund des Schweizer «Fehlurteils» über sich habe ergehen lassen müssen.
So hält es die Schweiz neuerdings mit Völkerrecht: Alles, was die Eigenständigkeit der Schweiz untergräbt, ist für Bern akribisch zu befolgendes «Recht». Aber zu allem, was mit Selbstbehauptung schweizerischer Eigenständigkeit in Verbindung gebracht werden könnte, beugt sich Bern – oft im Namen angeblichen Völkerrechts – unter fremdes Joch.
Ulrich Schlüer
Quelle:Brisant vom 14.08.2009
Für die Herrenrasse gelten andere Gesetze
11. August 2009 von David Frankfurter
Kategorien: NEWS, PEOPLE, TITEL
Die Thurgauer Justiz entsorgt noch schnell vor Ferienende eine unbequeme Gerichtsakte. Der Mazedonier, der 19 Jahre eine Landsfrau illegal in der Schweiz beherbergte und dann einfach vor einem Spital “entsorgte” (Winkelried berichtete), wurde mit einer Busse von 3200 Fr. bestraft. Read more
Was Polizisten von der Kuscheljustiz halten
Milde Urteile sind ein Schlag ins Gesicht der Polizei
Ein junger Straftäter, der im Herbst 2007 nach einer Reihe von Tankstellenüberfällen auf einen Polizisten geschossen hat, ist jetzt vom Zürcher Obergericht zu vier Jahren Therapie verurteilt worden. Dies obwohl die Richter sowohl die bewaffneten Raubüberfälle wie auch den Mordversuch als erwiesen angesehen hatten und dafür eine Gefängnisstrafe von elf Jahren als angemessen betrachtet hätten. «Unerhört und inakzeptabel – ein Affront gegen die Polizei», kommentiert Heinz Buttauer, Präsident des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter VSPB, das Urteil. «Wenn ein Jugendlicher wissentlich auf einen Polizisten schiesst, nimmt er auch in Kauf, dass er ihn tödlich verletzen kann. Solch skandalöse Urteile sind ein Schlag ins Gesicht aller Polizistinnen und Polizisten.» Er weist darauf hin, dass Gewalt gegen die Polizei auch in der Schweiz mittlerweile an der Tagesordnung ist. «Unsere Polizistinnen und Polizisten sind in ständiger Gefahr, wenn sie ihre Pflicht zugunsten der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürgerausüben. Sie werden in zunehmendem Masse brutal attackiert», beklagt er und bemängelt, dass von offizieller Seite nichts dagegen unternommen wird. Ein Angriff auf die Polizei sei gleichzeitig ein Angriff auf den Staat. Dass auch die Justiz vor Straftätern kapituliert und – wie im Fall des 21-jährigen Tankstellenräubers – beleidigende Darstellungen eines Verteidigers mehr Gewicht bekommen als erwiesene Tatbestände, ist für den VSPB empörend, und er fragt sich, weshalb angesichts dieser Rechtssprechung ein Polizist noch sein Leben zugunsten der Bevölkerung aufs Spiel setzen soll. Er fordert die entsprechenden Organe der Rechtspflege deshalb dazu auf, energischer zu handeln und den gesetzlichen Rahmen konsequent bis zum letzten auszuschöpfen, anstatt Straftäter weiterhin mit Samthandschuhen anzufassen.
Kuscheljustiz für Beamte
Nicht nur unsere Kulturbereicherer profitieren von der Kuscheljustiz, auch unsere Beamten können sich auf sie verlassen, selbst dann, wenn fünf Menschen ihr Leben lassen mussten.
Pünktlich zur Sommerzeit, wenn die Leute in den Sommerferien sind, stellen die Untersuchungsbehörden das Verfahren gegen einen der Verantwortlichen ein. Es musste ja so sein.
Fritz Leibacher – Mythos und Realität
29. Juli 2009 von David Frankfurter
Kategorien: NEWS, PEOPLE, TITEL
Fritz Leibacher hat nichts heldenhaftes getan. Doch seine Tat hätte nur in Zug geschehen können. Mit viel Gutachten und Testimonials versucht eine Doku des Staatssenders die offizielle Version der Ereignisse zu verfilmen. An den wesentlichen Ursachen des Attentats führt sie jedoch bewusst vorbei. Read more
CH-Justiz: Einbrecher befragt und freigelassen
Boltigen/BE. Die Kantonspolizei Bern hat drei Männer festgenommen, nachdem diese in Zweisimmen zwei Einbrüche verübt hatten. Die Männer sind geständig. Am Donnerstag, 9. Juli 2009, gegen 0245 Uhr, nahm die Polizei in Boltigen drei Männer fest. Diese waren zuvor in Zweisimmen ins Hallenbad und das Schützenhaus eingebrochen. Bei der Festnahme konnten neben Einbruchswerkzeug, Masken und Handschuhen auch das Deliktsgut sichergestellt werden. Bei der mutmasslichen Täterschaft handelt es sich um einen “Schweizer” und zwei Albaner im Alter zwischen 20 und 26 Jahren aus der Region Oberland. Sie zeigten sich bei der polizeilichen Einvernahme geständig, neben den zwei Einbrüchen auch einen Einbruchsversuch bei der Rezeption des Campingplatzes Zweisimmen begangen zu haben. Die drei jungen Männer wurden nach der Befragung entlassen. Ob sie für andere Einbrüche in Frage kommen, ist Gegenstand weiterer Abklärungen.


