Anker-Kinder in den USA bald illegal?

August 26, 2008 by Kulturbereicherer  
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Für Europäer gilt die USA als restriktives Einwandererland - die Mexikaner (meist synonym für Südamerikaner) sehen das anders. Zu den beliebtesten Methoden um eine Aufenthaltsbewilligung zu ergattern, zählt das Einschleussen von Hochschwangern. Sobald das Kind in den USA auf die Welt kommt erhält es die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Und nun kommen die netten internationalen Vorschriften, denen sich gerade die USA kaum richtig widersetzen können: Vater und Mutter und weitere Kinder erhalten ebenfalls die Aufenthaltsbewilligung.

In den USA nennt man ein solches Kind das “Anchor-Baby”. Um diese Kinder hat sich sogar eine richtige Adoptionsindustrie entwickelt. Will ein Mexikaner ohne Aufenthaltsbewilligung sich eine solche beschaffen, adoptiert er ein solches Anchor Baby. Entsprechend ist der Handel mit solchen Kinder ein florierendes Geschäft.

Dieses Phänomen ist auch in der Schweiz weit verbreitet, wird aber von den Behörden ignoriert und verschwiegen. Nicht selten hat ein Asylant 10 Kinder. Ob die auch alle von ihm sind, interessiert die Behörden kaum. In Frankreich wurde deshalb ein Gentest eingeführt. In der Schweiz haben “Rechtsexperten” das schon mal präventiv als illegal erklärt. 

Die amerikanischen Behörden wollen diese Praxis unterbinden - auch dann, wenn dabei internationales Recht gebrochen wird. Wir sind gespannt.

Schweizer Qualität auch bei Einbürgerungen

Juli 30, 2008 by Kulturbereicherer  
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Nach der Ablehnung der Einbürgerungsinitiative sind andere Wege zur Regulierung der wachsenden Einbürgerungszahlen notwendig. Die Anforderungen an die Kandidaten müssen verschärft und konsequent durchgesetzt werden. Weitere Masseneinbürgerungen sind zu verhindern. Am Mittwoch präsentierte die SVP an einer Medienkonferenz ihre entsprechenden Forderungen.

Das Schweizer Volk hat sich an der Urne immer gegen erleichterte Einbürgerungskriterien ausgesprochen, dies trotz den Versuchen der politischen Linken, den Zugang zum Schweizer Bürgerrecht stets einfacher zu gestalten und dieses beinahe bedingungslos abzugeben. Doch immer neue Vorstösse versuchen, die Praxis aufzuweichen, um damit die Kriminalitäts- und Sozialstatistiken zu beschönigen.

Zu den konkreten Forderungen, welche die SVP an der heutigen Pressekonferenz darlegte und die ebenso Bestandteil des aktuellen Positionspapiers sind, gehören:

  • Keine Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung
  • Keine Einbürgerung von kriminellen Ausländern
  • Keine Einbürgerung ohne Sprachkenntnisse
  • Keine Einbürgerung von Analphabeten
  • Keine Einbürgerung von Sozialhilfe- und IV-Empfängern
  • Einbürgerung auf Probe und möglicher Bürgerrechtsentzug
  • Separate statistische Erfassung von Eingebürgerten
  • Kein Missbrauch der erleichterten Einbürgerung mehr

Nach der Ablehnung der SVP-Volksinitiative “für demokratische Einbürgerungen” ist es umso wichtiger, dass verbindliche Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts geschaffen und vor allem auch angewandt werden. Nur wer strenge Kriterien erfüllt und gut integriert ist, soll auch Schweizer Bürger werden dürfen. Wenn den Gemeinden und Bürgern schon die abschliessende Kompetenz für Einbürgerungsentscheide genommen und ein Rekursrecht quasi als obligatorisch erklärt wird, so braucht es konsequenterweise generell strengere Einbürgerungskriterien.

Die neue Einbürgerungswelle rollt!

Juli 3, 2008 by Kulturbereicherer  
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Heute gab Deutschland die Zahl der Einbürgerungen im letzen Jahr bekannt: etwa 100′000 Ausländer erhielten 2007  dort das deutsche Bürgerrecht. Zum Vergleich: in der Schweiz waren es etwa 40′000.  Berücksichtigt man, dass Deutschland etwa 12mal mehr Einwohner hat, sollte das Bände sprechen.

Doch es kommt noch viel schlimmer für die Schweiz. Zur Zeit leben hier etwa 900′000 Ausländer, die berechtigt sind, einen Antrag zu stellen! Diesen Anspruch können sie ausserdem gerichtlich durchsetzen.

Sozialhilfeabhängigkeit und Kriminalität sind kaum ein Grund, den Schweizer Pass zu verweigern. Vergessen wir auch nicht, dass diese Kulturbereicherer nicht nur überdurchschnittlich oft von der Sozialhilfe leben, überdurchschnittlich oft krank sind, überdurchschnittlich oft invalid sind, usw., sondern dass sie auch später alle AHV beziehen werden.

Die Einbürgerungswelle wird unweigerlich zu Steuererhöhungen führen und das dabei die MwSt gemeint ist,  kann man sich ja wohl denken.

Das Gastarbeiter-Märchen

Juni 26, 2008 by Gastbeitrag  
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Eben ist ein neues, höchst sensationelles Buch erschienen, welches aufzeigt, daß sämtliche ausländischen Arbeiter, die zwischen 1953 und 1973 nach Deutschland kamen, also die sogenannten ‘Gastarbeiter’, nicht etwa vom Bonner Arbeitsministerium eingeladen wurden, sondern uns von den jeweiligen Herkunftsländern aufgedrängt wurdendie Türken sowieso, aber auch alle anderen. In keinem Fall ging die Initiative von Deutschland aus. Und - zweite Sensation - unsere eigenen Motive lagen in der deutschen Außen- und Außenhandelspolitik und nicht in der Beschaffung von Arbeitskräften. Die Autorin behauptet sogar, die Wirtschaft hätte durch die Beschäftigung billiger Arbeitskräfte technikinduzierte Innovationskraft (Rationalisierung, Automatisierung) eingebüßt, was letztendlich zu einer Wachstumsschwäche geführt habe. Das Buch:

Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. “Gastarbeiter” in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008. 248 S., 32,90 Euro.

Dieses Buch wird natürlich türkische Funktionäre und deutsche Multikultis keineswegs davon abhalten, uns weiter die alten Märchen zu erzählen, wie verzweifelt Bonn nach Gastarbeitern gerufen habe und wie eigentlich nur die unser Land vor dem Untergang retteten. Aber immerhin - endlich untersuchte einmal jemand die Akten aus jener Zeit! Verdienstvoll! Folgend der komplette Artikel aus der heutigen FAZ:

 

Initiative der Entsendeländer
Auswärtiges Amt und Ausländerbeschäftigung 1953-1973

Deutschland ist kein Einwanderungsland, die Gastarbeiter fahren wieder nach Hause - das waren einmal Glaubenssätze. Aus den Arbeitern wurden Rentner und aus den Gästen “Migranten”, Einwanderer eben. Ein anderer Glaubenssatz ist, dass die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gewesen sei, weil die westdeutsche Industrie diese benötigt habe. Die Karlsruher Wirtschafts- und Sozialhistorikerin Heike Knortz behauptet nun etwas ganz anderes. Sie sieht den Ursprung der wesentlichen migrationspolitischen Entscheidungen in Motiven der deutschen Außen- und Außenhandelspolitik. Für ihre Analyse hat sie die Akten des Bundesarbeits- und des Bundeswirtschaftsministeriums sowie erstmals einschlägige Akten des Auswärtigen Amts ausgewertet. Sie verschiebt damit den Akzent vom Arbeitsministerium hin zu dem seinerzeit federführenden Ressort. Es zeigt sich, dass die Initiative, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, in keinem der untersuchten Fälle von der Bundesrepublik Deutschland ausging und zudem keinerlei arbeitsmarktpolitischen Überlegungen folgte. Es waren die Regierungen der Entsendeländer, die ihre Bitten an die Bonner Ministerien herantrugen. Ihre Beweggründe konnten dabei ganz unterschiedlicher Natur sein.

Italien, das seine Wirtschaft schon früh völlig auf eine europäische Zusammenarbeit ausgerichtet hatte, litt unter einem erdrückenden Handelsbilanzdefizit. Die 1953 laufenden Handelsgespräche wurden auf italienischen Wunsch erweitert. Es sollten Italiener in Deutschland arbeiten dürfen, mit deren DM-Transfers das Bilanzdefizit in der Heimat ausgeglichen und die hohe Arbeitslosigkeit gesenkt würde. Auf dem Weg zum ersten Anwerbeabkommen 1955 gelang es dem Auswärtigen Amt, seinen Vorrang bei den Verhandlungen zusätzlich zum Außenhandel auch auf die Ausländerbeschäftigung auszudehnen und diesen Primat gegenüber dem Bundesarbeitsministerium zu behaupten. Ein von Konrad Adenauer ursprünglich geforderter arbeitsmarktpolitischer Gesamtplan scheiterte am Konflikt der beteiligten Ministerien untereinander. Ohne ein derartiges Konzept machten die Diplomaten fortan die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte an allgemein außenpolitischen oder außenwirtschaftlichen Bedürfnissen fest.

Die Anwerbevereinbarungen mit Spanien, Griechenland, Türkei, Portugal, Marokko und Tunesien standen alle unter ähnlichen Vorzeichen. Jeweils ging der Anstoß von diesen Ländern selbst aus, die mit der Entsendung ihrer Arbeitskräfte eigene Probleme zu bewältigen suchten. Sie wollten ihre aus der westdeutschen Exportstärke erwachsenen Devisenschwierigkeiten lösen, die heimische Arbeitslosigkeit reduzieren oder die ohnedies im Gang befindliche Emigration im Bereich der qualifizierteren Arbeiter kanalisieren und wenigstens deren Abwanderung verhindern. Die Bundesrepublik hatte wiederum ein Interesse daran, dass Handelspartner als solche erhalten blieben und nicht durch ihre Bilanzdefizite am Handel mit Deutschland gehindert waren. Andere Gründe konnten das Bemühen um die Stabilität eines Nato-Partners sein, der Wille, einen EWG-Mitgliedstaat zu integrieren oder - wie im Falle Jugoslawiens - die Absicht, den Ost-West-Konflikt zu entspannen.

Dass sich solche außenpolitischen Motive durchaus mit den Anliegen der deutschen Wirtschaft decken konnten, liegt auf der Hand. Schließlich herrschte spätestens seit 1960 Vollbeschäftigung, und die Arbeitskraft der angeworbenen ausländischen Arbeiter wurde benötigt. Tatsächlich erwiesen sich die Ergebnisse der Außenpolitik als kompatibel mit den Erfordernissen des Arbeitsmarkts. Frau Knortz legt jedoch großen Nachdruck auf die richtige Verknüpfung. Bei den Anwerbevereinbarungen handelte es sich ihrer Meinung nach ausschließlich um eine der Industrie aus außenpolitischen Gründen ermöglichte vereinfachte Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland und nicht umgekehrt um eine an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts ausgerichtete Außenpolitik. Das ist keineswegs nebensächlich, denn aus Sicht der Verfasserin hatte diese Politik in einem bedeutsamen Punkt nachteilige Konsequenzen. Bis zum Anwerbestopp von 1973 soll die Arbeitermigration nämlich ein stärker technikinduziertes Wachstum verhindert haben. Die zumeist un- oder angelernten ausländischen Arbeitskräfte verrichteten vielfach gerade jene Tätigkeiten, deren Potential zur mechanischen oder organisatorischen Rationalisierung besonders groß war. Die Hypothese einer durch die Migration ausgelösten mittelfristigen Wachstumsschwäche erscheint durchaus plausibel. Martin Kröger

Spanien schiebt ab, die Schweiz integriert

Juni 17, 2008 by scout  
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Spanien vollführt gerade eine Kehrtwende in Sachen Migrationspolitik. So werden die ungeliebten, meist schwarzen Gäste, mit Geld gelockt das Land zu verlassen. Der Grund ist klar, die Bauwirtschaft lahmt und kommt zum Erliegen. Was die allseits unfähigen Sozis noch vor Kurzem als Wirtschaftselixier erster Güte dem spanischen Volk verkauften, erweist sich nun als Bumerang. Die sozialen Kosten laufen aus dem Ruder, die Kriminalität steigt dramatisch an. Also versucht man die Verhassten zu verkaufen und zwar an sie selbst. Was logisch sein dürfte, sie kommen mit der nächsten selbstgebauten Tschunke zurück. Die Kurzsichtigkeit der Linken ist mehr als offensichtlich, sie können nicht regieren!

El Pais schreibt

Weniger gleich Mehr

Juni 3, 2008 by asylstrasse  
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Je weniger sich die SVP letztes Jahr in Punkto Ausländer in den Wahlkampf einmischte, desto grösser war die Replik welche sie auf ihr Schweigen erhielt. Das ist zwar nichts Neues, aber dennoch interessant. Nicht zuletzt deshalb, weil wiedermal klar ersichtlich wird, dass sich die anderen Parteien offenbar gar kein eigenes Programm leisten möchten oder dieses aber nach Veröffentlichung gleich zu Makulatur erklären. Das wurde nun auch wissenschaftlich erhärtet. Und zwar von der Uni Zürich. Dabei drehte sich das Thema eigentlich nur um den Satz, dass die “SVP als Urheber der Problematisierung des Fremden” an der Spitze allen Übels steht. 

Aber zurück zum Titel. Die untenstehende Grafik zeigt recht deutlich, wer sich auf welche Art gegen wen in Pose stellte. Interessant ist, dass die FDP gleich gar nie in Erscheinung tritt. Weiters aber auch, das es fast nur “Experten” sind, welche sich gegen die SVP zur Wehr setzen.  

 

 Grafik in gross

Auch wenn es in dem Papier um Ausländer und ethnische Minderheiten im Wahlkampf geht, ist in dieser Studie der Universität Zürich nachzulesen, wie sich die anderen Parteien vornehmlich um die SVP anstelle ihrer eigenen Probleme kümmerten. Ach ja, die Studie wurde von der Rassimuskommission EKR publiziert.

Schlappe der Antipoden

Juni 1, 2008 by Kulturbereicherer  
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Eigentlich hätte das nicht passieren dürfen. Die SVP auf der Spitze ihres Wähleranteils verliert eine Volksinitiative. Die ganze Schweiz war mit Plakaten zugepflastert, ein schierer Overkill.

Auch in den Zeitungen waren die Inserate kaum zu übersehen. Die Gegenwehr der politischen Gegner war peanuts. Sie beschränkte sich auf ein paar unbeholfene Inserate.

Die Medien als Initiativgegner

Die Kampagne gegen die Initiative wurde von den Systemmedien allein geführt - und das reichte bereits, um sie zu Fall zu bringen.

Die SVP kann da kaum gegenhalten. Die rechte Medienszene reduziert sich auf die Weltwoche, die Schweizerzeit und Winkelried. Zusammen erreichen die etwa 3% der Bevölkerung, nimmt man die Parteiblätter (Prospeke) der SVP dazu sind es vielleicht 4%.

Ein Printmedium muss her

Sagen wir, wie es ist: Wirkung Puffus. Ein Printmedium muss her! Die Medienpräsenz der SVP bestand bis anhin darin, den Gegenfüssler (Antipode) zu spielen. Schon erstaunlich genug, dass man es so auf 30% Wähleranteil geschafft hat. Doch da ist definitiv Schluss.

Wenn es nicht gelingt, einen Teil des klassischen Medienmarktes auf die eigene Seite zu ziehen, hat die SVP schwere Zeiten vor sich. Die Entstehung einer “guten SVP” mit viel medialem Goodwill steht zudem noch an.

Es bleibt nicht mehr viel Zeit und es stehen kaum human ressources zur Verfügung, um diese Aufgabe zu lösen. 

Und die Vorstellung, die Politik mit Referenden zu beeinflussen, wird lediglich das Image der Partei als Nein-Sagerin zementieren. Eigentlich ist die SVP dann genau da, wo die Linke sie haben wollte. Schade. 

60% Moslems

Mai 22, 2008 by Schwarzenbach  
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Die Gemeinderätin von Zürich, Susi Gut, führt eine ausführliche Statistik über die ordentlichen Einbürgerungen*) in der Stadt Zürich (hier). Zürich hat - nota bene - 350′000 Einwohner.

Seit dem 16. November 2005 wurden dort 4000 Ausländer eingebürgert, davon stammen 1500 aus Serbien**), 500 aus Bosnien. Rechnet man noch die Türken, Marokkaner, etc. hinzu, sind etwa 60% der Eingebürgerten Moslems. Etwa 10% dieser Ethnien sind von Sozialhilfe abhängig oder beziehen bereits bei der Einbürgerung eine Invalidenrente (IV).

Erstaunlicherweise trifft das kaum auf die Tamilen zu, entweder haben die den Trick noch nicht draussen oder sie haben eine gesündere Ernährung.

*) Die Statistik erfasst nur die ordentlichen Einbürgerungen. In der Regel wird nur der Clanchef eingebürgert. Der Rest kommt dann via erleichterte Einbürgerung nach.

**) sind allerdings kaum Serben, sondern Kosovaren. Statistisch laufen sie aber unter Serben. Ob das mit der Anerkennung Kosovos geändert hat, wissen wir nicht.

Sozialdemokraten oder Linksfaschisten?

Mai 20, 2008 by David Frankfurter  
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Habt Ihr sie gesehen, die Plakat der Gegner der Einbürgerungsinitiative? Kaum, lediglich vereinzelte Inserate … Bei dieser Kampagne sind die Linken von sich aus kaum in Erscheinung getreten. 

Die gesamte Kampagne wurde stellvertretend für die Linken von den Medien geführt, wobei sie nicht davor zurückschreckten, das Volk als Pöbel zu bezeichnen. Zum Teil mit bizarren Argumenten … so schrieb der Tagesanzeiger …

Das Volk kann sich irren

Ist das der richtige Weg, um zu korrekten Einbürgerungsentscheiden zu kommen? Eine Stärke der Initiative ist ihr Vertrauen in die lokale Demokratie. Bloss treibt es die SVP damit zu weit. Sie will die Bürger völlig frei entscheiden lassen, wen diese als neue Mitbürger und Mitbürgerinnen akzeptieren und wen nicht.

Doch auch das Volk kann sich irren oder von Vorurteilen blenden lassen. 

Würde ein PNOS’ler diese Aussage machen, würde man ihm zu Recht diese Gedanken als faschistisch auslegen. Journalisten hingegen können scheinbar ungestraft solche Thesen aufstellen. 

Die sonst schon schwachen Argumente der Befürworter wurden immer wieder von der Realität eingeholt: Gewalttaten und Morde auf unseren Strassen gingen ungehindert weiter. Bosnier und Albaner waren anscheinend nicht hinreichend von den Genossen gebrieft worden.  

Die faschistoide Argumentation in diesem Abstimmungskampf zeigt unwiderlegbar, dass wir es auf der anderen Seite mit Linksfaschisten und nicht mit “Sozialdemokraten” zu tun haben. 

In den nächsten Jahren wird es darum gehen, diese Leute aus dem Staatsdienst zu entfernen und diesen Sozialfaschisten ihre Pfründe zu entziehen.

Garantie auf Messerstecherei

Mai 19, 2008 by Kulturbereicherer  
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Wie jeden Samstag Abend gibt es im Albanerclub OXA in Oerlikon einen Schwerverletzten oder einen Toten. Wer also Action will, soll sich am Samstag Abend dort einfinden, sofern man als “Scheiss-Schweizer” überhaupt eingelassen wird:

Ein 21-jähriger Mann ist am frühen Sonntagmorgen im Zürcher Club Oxa von mehreren Unbekannten angegriffen und erheblich im Gesicht verletzt worden. Die Täter konnten unerkannt fliehen.

Kurz nach 06.00 Uhr wurden die Stadtpolizei Zürich sowie Schutz & Rettung alarmiert, weil im Nachtclub Oxa an der Siedwerdstrasse 73 in Zürich Oerlikon ein Mann angegriffen und verletzt wurde. Am Tatort trafen die Rettungskräfte auf einen 21-jährigen Schweizer welcher mit Schnittverletzungen im Gesicht ins Spital gebracht werden musste. Gemäss ersten Abklärungen wurde der Mann auf der Tanzfläche von zwei oder drei Männern angegriffen und mit einem unbekannten Gegenstand erheblich im Gesicht verletzt. Die Unbekannten verliessen den Club und flüchteten durch die Andreasstrasse in Richtung Bahnhof Oerlikon.     

Das mit “Schweizer” in der Meldung muss man nicht so ernst nehmen …

Desinfo zur Einbürgerungs-Initiative

Mai 14, 2008 by Herakleitos  
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Eveline Widmer-Schlumpf: Das ist die Bundesrätin, die unermüdlich behauptet, der SVP einen Sitz im Bundesrat «gerettet» zu haben.

Die «Sitz-Rettung» erfolgte mit ausschliesslich linken, grünen und CVP-Stimmen – und hatte die Abwahl Christoph Blochers zum Zweck. Bisherige Auswirkung dieser «Sitz-Rettung»: Sämtliche Mitarbeiter des Departements Widmer-Schlumpf, die irgend welcher engeren Beziehung oder Sympathie zur SVP «verdächtigt» werden, sind regelrecht weggesäubert worden – bis auf Ebene Sekretärin.

Inzwischen vertritt die selbstlose «Retterin» (im Foto als Darstellerin des Ephialtes von Trachis) auch ein politisches Hauptanliegen: Sie bekämpft die SVP-Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen». Dies, wie sie den Medien ausdrücklich sagte, nicht bloss «im Namen des Bundesrates», sondern auch als ganz persönliches Anliegen.

Wie lauten denn die Argumente, welche die selbstdeklarierte «SVP-Retterin» gegen das SVP-Volksbegehren ins Feld führt?

Integrations-Nachweis

Am 2. Mai liess sie diese in einem von der NZZ publizierten grossen Interview verbreiten. Frau Bundesrätin Widmer sagt in diesem Interview, dass das heutige – vom Bundesgericht 2003 ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte – Verfahren «demokratisch, gründlich und fair» sei. Denn eingebürgert werde nur, wer solide integriert sei. So sagt es die Bundesrätin.

Nichts sagt sie allerdings von der nachweisbaren Tatsache, dass mehrere Kantone längst die sog. «generelle Integrations-Vermutung» eingeführt haben. Das heisst im Klartext: Einbürgerungs-Gesuchsteller, die sich bereits seit zwölf Jahren in der Schweiz befinden, sind von Amtes wegen «generell als integriert» zu betrachten. Die Wirkung dieser obrigkeitlichen Anweisung: Die Gesuchsteller sind davon befreit, ihre Integration zu beweisen. Beweispflichtig ist dagegen, wer Gesuchsteller als nicht integriert betrachtet – und deswegen deren Einbürgerung ablehnen möchte. Klassische Beweislast-Umkehr – von der zuständigen Bundesrätin glatt verschwiegen.

Sprachkenntnis kein Integrations-Erfordernis

Frau Bundesrätin Widmer verschweigt auch, dass die Gemeinden in mehreren Kantonen (die entsprechende Weisung der Zürcher Justizdirektion von SP-Justizdirektor Markus Notter an die Gemeinden liegt uns vor) längst obrigkeitlich verbindlich angewiesen worden sind, dass mangelnde Sprachkenntnis kein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung darstellen dürfe. Entsprechende Begründung würde in einem Rekursverfahren als unzulänglich zurückgewiesen.

Frau Bundesrätin verschweigt weiter, dass Fragen an muslimische Einbürgerungskandidaten, ob sie die gesetzlich geforderte Gleichberechtigung der Geschlechter gemäss Bundesverfassung respektieren und praktisch leben würden, ob sie schulpflichtigen Töchtern den Besuch von Schwimmunterricht und Klassenlagern gestatten würden, grundsätzlich nicht gestellt – geschweige denn überprüft – werden dürfen.

Korsettierte Demokratie

Frau Widmer-Schlumpf verliert auch kein Wort darüber, dass in vielen Gemeinden, welche die formelle Behandlung von Einbürgerungsgesuchen an der Gemeindeversammlung zwar noch zulassen, längst die verbindliche Bestimmung durchgesetzt worden ist, dass nur zu solchen Gesuchen einzeln abgestimmt wird, für die Ablehnungsanträge schriftlich und zum voraus mit obligatorischer Begründung eingereicht worden sind.

Der mündliche, spontan in der Versammlung aus waltender Diskussion resultierende Ablehnungsantrag ist für Einbürgerungsgesuche – demokratiewidrig und willkürlich – verboten worden. Von «freier Willensbildung» und «unverfälschter Stimmabgabe», wie sie dem freien Schweizer in der Bundesverfassung (Art. 34, Abs. 2) als Grundlage demokratischer Mitbestimmung garantiert wären, keine Spur mehr.

Weiter verschweigt die das vom Bundesgericht ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte Verfahren als «demokratisch» lobende Bundesrätin, dass Einbürgerungsentscheide längst zur Domäne spezialisierter (in der Realität fast ausnahmslos von den Steuerzahlern bezahlter) Anwälte geworden sind, die das Rekursverfahren derart aus dem Effeff beherrschen, dass der Bedenken äussernde gewöhnliche Bürger nur allzu oft als der Dumme blossgestellt wird.

Das alles blendet Frau Widmer-Schlumpf aus. Dafür behauptet sie pauschal, dass die meisten Gemeinden, das neue Verfahren bereits «gut beherrschen» würden, so dass niemand von Masseneinbürgerung sprechen könne. Die Tatsache, dass bereits in sehr vielen Gemeinden aus Furcht vor langwierigen, komplizierten Rekursverfahren (im Laufe derer die zuständigen Behörden von den Medien regelmässig an den Pranger gestellt, des Rassismus, der Willkür verdächtigt werden) das formlose «Durchwinken» aller Kandidaten Wirklichkeit geworden ist – diese Tatsache klammert Frau Widmer-Schlumpf grosszügig aus.

Zahlen-Manipulation

Dafür bemüht Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf die von der Linken erfundene Zählmethode, wonach Einbürgerungen allein an der Zahl der im Land anwesenden Ausländer, nicht aber an der Zahl der Gesamtbevölkerung gemessen werden dürfen. Auf dass die Schweiz, obwohl europaweit weitaus am meisten Ausländer (fast fünfzigtausend jährlich, ziemlich genau der Einwohnerzahl der Stadt Luzern entsprechend) einbürgernd, als mickrig und hinterwäldlerisch irgendwohin ins Hintertreffen verwiesen und entsprechend diffamiert werden kann.

Die Lächerlichkeit dieser «Zählmethode» illustriert folgendes Beispiel: Wenn ein Land (bei einer angenommenen Gesamtbevölkerung von einer Million) zehn Ausländer aufweist und all diese zehn einbürgert, dann würde es nach Zählung Widmer-Schlumpf mit einer «Einbürgerungsquote von hundert Prozent» weltweit führender Einbürgerungs-Spitzenreiter. Ein anderes Land mit angenommenen siebeneinhalb Millionen Einwohnern, wovon 1,25 Millionen Ausländern, das jährlich fünfzigtausend Ausländer einbürgert, landet dagegen mit der mickrigen Quote von vier Prozent (Zahl der Einbürgerungen gemessen an der Zahl der Ausländer) weit im Hintertreffen. Und es ladet erst noch alle Multi-Kulti-Fetischisten dazu ein, möglichst viele neue Ausländer ins Land zu schleusen, weil die Einbürgerungsquote, je mehr Ausländer ins Land gelassen werden, immer schlechter wird – selbst wenn jährlich hunderttausend eingebürgert würden.

Dass eine Bundesrätin derartige Zahlenschummelei mitmacht…

Umsetzungs-Verweigerung

Aufschlussreich werden die Ausführungen von Frau Widmer-Schlumpf, wenn sie auf die Umsetzung der SVP-Initiative nach deren Annahme durch Volk und Stände angesprochen wird. Sie sieht da offensichtlich Konflikte mit der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die Schweiz zukommen. Will Frau Widmer damit ernsthaft behaupten, jeder, der die Einbürgerung eines Ausländers ablehne, sei der «Rassendiskriminierung» zu verdächtigen? Für uns – und wohl auch eine breite Öffentlichkeit – ist neu und mehr als befremdlich, dass eine Justizministerin «Ausländer» generell als «Rasse» einstufen will. Oder befindet sich Frau Widmer-Schlumpf einfach im Argumentationsnotstand, weil sie keine haltbaren Gründe finden kann, um eine Initiative, die ihr offensichtlich gegen den Strich geht, nicht umsetzen zu müssen?

Die Rechtslage ist die folgende: Über Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Volksinitiative entscheidet die Bundesversammlung. Und zwar abschliessend. Verbindlich auch für Bundesräte. Die Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen» ist vom Schweizer Parlament als gültig erklärt worden. Eine gültige Initiative ist ihrem Wortlaut gemäss umzusetzen. Ohne wenn und aber. Wer das verweigert, verleugnet die Demokratie, verletzt die Bundesverfassung.

Fakten-Unterschlagung

Schliesslich mahnt Frau Widmer-Schlumpf noch an, der «Uno-Pakt über bürgerliche und politische Rechte», welcher allen Menschen die Privatsphäre garantiere, müsse bei Einbürgerungsverfahren strikt respektiert werden. Das wird obrigkeitlich so ausgelegt, dass dunkle Punkte aus dem Vorleben von Einbürgerungskandidaten den Bürgern grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden dürfen. Behördenmitglieder, die durch ihre Behördentätigkeit zum Beispiel davon Kenntnis erhalten haben, dass sich ein Einbürgerungsbewerber des Sozialhilfe-Missbrauchs schuldig gemacht hat, dabei allenfalls gar straffällig geworden ist, würden, wenn sie dies den Bürgern bekanntgeben würden, strafrechtlich verfolgt. Womit «garantiert» ist, dass Einwände gegen Einbürgerungsentscheide zu Kandidaten, über die genauere Kenntnis zu besitzen uns ein Uno-Pakt angeblich verbieten soll, vor versierten Juristen in Rekursverfahren generell chancenlos sind.

Und das soll «Demokratie» sein? Das soll «faires Verfahren» garantieren?

Bedenkliche Auslassung

Insgesamt beurteilt Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf das neue, vom Bundesgericht 2003 dekretierte, der vom Souverän 1999 im Rahmen der nachgeführten Bundesverfassung an der Urne demokratisch festgelegten Ordnung klar widersprechende Verfahren als «fair und demokratisch».

Die Demokratie bleibe intakt. Sagt sie. Das ist ein starkes Stück Desinformation. Nicht einmal das Bundesgericht, das die neue Ordnung 2003 dekretiert hat, behauptet dies. Das Bundesgericht hat wenigstens ehrlich kommuniziert, dass es den Einbürgerungsentscheid eben nicht (mehr) als demokratischen, politisch zu treffenden Entscheid anerkenne. Es wertete den Einbürgerungsentscheid 2003 vielmehr ab auf die Ebene einer Verwaltungsverfügung, vergleichbar einer Baubewilligung – wobei das Bundesgericht hinnimmt, dass aus nicht weiter kommentierten historischen Gründen Äusserungen des Souveräns zu solchen Entscheiden noch erfolgen würden.

Indem aber die generelle Rekursmöglichkeit für Abgewiesene vom Bundesgericht neu dekretiert wurde, wurde der Souverän als zuvor oberste, unanfechtbare Instanz zurückgestutzt. Er steht seither unter der Aufsicht einer gerichtlichen Oberinstanz, welche die vom Souverän getroffenen Entscheide als «korrekt» anerkennen oder als «unkorrekt» korrigieren bzw. zurückweisen kann. Damit ist der Souverän als oberste, unanfechtbare Instanz in der Demokratie abgesetzt. Behaupten, die Demokratie bleibe dennoch intakt, kann nur, wer der Demokratie ohnehin nicht gewogen ist.

Wahrheit hat generell zwei Komponenten: Amtlich geäusserte Information muss erstens mit den Tatsachen übereinstimmen, also wahr sein. Zweitens muss sie vollständig sein. Eine Unwahrheit entsteht auch, wenn zu einem Vorgang wichtige Tatsachen – beispielsweise die bundesgerichtliche Abwertung eines politischen Entscheids in eine Verwaltungsverfügung – unterschlagen werden.

Linke Zurückhaltung

Wir stehen in einem merkwürdigen Abstimmungskampf. Merkwürdig, weil sich die Linke bisher betont zurückhält. Dabei war es seinerzeit die politische Linke, welche die Vorgaben für neue Einbürgerungsverfahren gegeben hat. Als Beispiel eines solchen Vorstosses der politischen Linken sei hier SP-Armee-Abschaffer und Nationalrat Andreas Gross zitiert, der 2003 folgenden linken Grundsatz zur Einbürgerung auf seine Homepage aufschalten liess:

«Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, sollen das Recht haben, an der Gestaltung dieser Entscheidung mitzuwirken. Deshalb ist für uns die umstandslose Einbürgerung und das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass so wichtig.»

Die SP hält sich im laufenden Abstimmungskampf vornehm zurück. Sie zählt offensichtlich darauf, dass ihre Kandidatin der letztjährigen Bundesratswahl, Bundesrätin Widmer-Schlumpf, die Christoph Blocher verdrängt hat, die von der SP vorgegebene Position im Abstimmungskampf eisern vertritt. Was für die SP um so angenehmer ist, als sich Frau Widmer-Schlumpf von den Medien notorisch als SVP-Vertreterin etikettieren lässt…

“Einbürgerungsopfer” ist kriminell

Mai 8, 2008 by David Frankfurter  
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In der Rundschau des Schweizer Fernsehens wurde gestern die angebliche Willkür des demokratischen Einbürgerungsverfahrens anhand eines Beispiels aus Rheineck (SG) angeprangert. Dies obwohl der abgewiesene Kandidat, welcher portraitiert wurde, seit Monaten wegen Geldfälscherei im Gefängnis sitzt. Die SVP fordert von der Rundschau eine Berichtigung.

Ein herrliches Beispiel moslemischer Scheinheiligkeit (Taquiya)

Am gestrigen Mittwoch, 7.5.2008, wurde in der Sendung “Rundschau” auf SF 1 die Einbürgerungsinitiative der SVP thematisiert. In einem einleitenden Beitrag wurde am Beispiel der Gemeinde Rheineck im Kanton St. Gallen dargestellt, wie bei Volksentscheiden eingebürgert wird. Dieser Bericht, der teilweise bereits am 26.9.2007 in der Rundschau gezeigt wurde, stellte die Situation so dar, als ob die Stimmbürger grundlos und willkürlich 25 Einbürgerungsgesuche abgelehnt hätten.

So hiess es, dass die Gemeindebehörden vorgängig alle Bewerber geprüft und als einbürgerungswürdig empfohlen hatten. “Genützt hat es nichts, auch nicht für die Familie Lulic aus Bosnien”. Und der abgelehnte Kandidat Edin Lulic beklagt sich in demselben Beitrag über das Verfahren: “Ablehnen ohne Grund, eigentlich geht das nicht.” Er frage sich, wieso er abgelehnt wurde, darauf habe er noch keine Antwort bekommen.

Die Rundschau spricht nun in der aktuellen Ausgabe erneut von einer willkürlichen Ablehnung, ohne die Situation genauer geprüft zu haben.

Amtlich beglaubigter Geldfälscher

Wie die SVP nun aus mehreren Quellen erfahren hat, sitzt Edin Lulic seit Monaten in Deutschland im Gefängnis, weil er zu einer international tätigen Geldfälscherbande gehört. Zum Glück haben die Stimmbürger der Gemeinde Rheineck das Gesuch des kriminellen Bosniers abgelehnt. Dies zeigt, dass es unzulässig ist, bei Volksentscheiden von Willkür zu sprechen. Die Stimmbürger von Rheineck konnten die Situation besser beurteilen als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen und machten nicht den Fehler, voreilig und unsorgfältig zu urteilen, wie es die Rundschauredaktion bei ihren Recherchen.

Erneut wird also aufgezeigt, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.

Eingebürgerter als IV-Betrüger entlarvt

Mai 7, 2008 by Herakleitos  
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Ein dreister Fall von erschlichenen Sozialleistungen, der gestern von der Polizei aufgedeckt wurde, hat heute noch eine zusätzliche Dimension erhalten. Der im Kanton St.Gallen verhaftete IV-Betrüger, welcher seit 2004 über 310′000 Franken unrechtmässig bezogen hat, war ein eingebürgerter Serbe. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel schlechter Einbürgerungsentscheide und ein zusätzlicher Grund für ein Ja zur Volksinitiative “Für demokratische Einbürgerungen”.

Der 59-jährige Mann, der gemäss Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 6.5.2008, seit Jahren eine Invalidität vorgetäuscht und damit über 310′000 Franken erschlichen hat, bezog seit 4 Jahren eine Rente und war zu 100% invalid geschrieben. Bis zu seiner Pensionierung wären auf dieselbe Weise noch rund 470′000 Franken zusätzlich ausbezahlt worden, wäre er nicht überführt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen stellte die Kantonspolizei Zürich nun fest, dass die Invalidität in betrügerischer Weise vorgetäuscht wurde und der mutmassliche Betrüger in der Lage gewesen sei, grosse Gegenstände oder schwere Möbel problemlos selber zu tragen. Darüber hinaus habe er mit Personen- oder Lieferwagen Strecken von nahezu 2′000 Kilometern zurücklegen können.

Dei Presse führt die Öffentlichkeit hinters Licht

Beim in der Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich lediglich als “Schweizer” beschriebenen Tatverdächtigen handelt es sich in Tat und Wahrheit um einen eingebürgerten Serben, wie die Kantonspolizei Zürich heute gegenüber der SVP bestätigte. Nur dank einem Tipp aus der Bevölkerung an die SVP flog auf, dass es sich um einen Eingebürgerten handelt. Wieder einmal verschleiert man in den Berichterstattungen zu diesem Sozialmissbrauch die wahre Herkunft des Täters. Diese Desinformation führt zu einer mangelhaften Information der Öffentlichkeit. Die SVP fordert deshalb die zuständigen Behörden auf, entsprechende Migrationshintergründe in den Medienmitteilungen transparent zu erwähnen.

Bisherige Einbürgerungspraxis fahrlässig

Ausserdem wird durch den aktuellen Fall wieder einmal aufgezeigt, wie unvorsichtig die Entscheide in der heutigen Einbürgerungspraxis gefällt werden. Auch Menschen, die eine IV-Rente beziehen und nicht für sich selber sorgen können, erhalten das Schweizer Bürgerrecht. Dies liegt unter anderem daran, dass aufgrund eines drohenden Gerichtsverfahrens durch das Rekursrecht der Kandidaten, heute im Zweifel eingebürgert wird.<

Dies zeigt deutlich, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Schliesslich kennen die Gemeindebürger die Verhältnisse und den Charakter der Einbürgerungskandidaten besser als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.

Hatte Winkelried nicht Recht?

Doppelmörder kurz vor Einbürgerung

Mai 6, 2008 by Kulturbereicherer  
Filed under NEWS, TITEL

Auf offener Strasse erschoss am Samstagabend in Wil (SG) ein Kosovare zwei Männer. Der Hauptverdächtige sollte offenbar bald eingebürgert werden. Dies, obwohl er bereits früher mehrmals straffällig geworden ist. Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Einbürgerungsgesuchen und einer zurückhaltenden Einbürgerungspraxis, wie sie die Einbürgerungsinitiative der SVP verlangt. Ein Ja am 1. Juni ist wichtiger denn je!

Dass Entscheide über Einbürgerungen in der Wohngemeinde der Kandidaten vor Ort und nicht von weltfremden Gutmenschen zu fällen sind, beweist einmal mehr ein aktueller Fall. In Wil (SG) erschiesst am Samstagabend ein Kosovare zwei Landsleute. Wie mittlerweile - nach entsprechenden Recherchen von RADIO TOP - bekannt wurde, steht der im Kanton Bern wohnhafte Hauptverdächtige kurz vor der Einbürgerung.

Auch „NEWS“ teilt heute mit Berufung auf den Gemeindepräsidenten seiner bernischen Wohngemeinde mit, dass ein Einbürgerungsgesuch hängig ist. Dies, obwohl gemäss anderen Medienberichten dieser Mann im Dorf bereits früher negativ aufgefallen sei. „Er wurde mehrmals straffällig“, lässt sich eine ehemalige Nachbarin des mutmasslichen Doppelmörders in der „Berner Zeitung“ zitieren. Im „Blick“ meint eine Freundin des getöteten jungen Mannes: „Sie streiten sich schon solange ich denken kann.“ Es sei eine alte Fehde. Der älteste Sohn der Opferfamilie soll gemäss „20 Minuten“ bereits Rache geschworen haben. Die Gewaltspirale wird sich weiter drehen. Die Nachbarn leben in Angst. „Was ist, wenn sich die Familie rächen will und sich in der Türe irrt?“ Bereits eingebürgert seien gemäss „Tages-Anzeiger“ die Kinder des mutmasslichen Täters.

Seine Name und Adresse ist gemäss Polizei:

Shtjefan Bitiq
Dorf 43B
4955 Gondiswil

An diesem Fall zeigt sich mit krasser Deutlichkeit, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Einbürgerungskandidaten in genauer Kenntnis ihrer Lebensumstände und Wertvorstellungen ist. Heute werden massenhaft Menschen eingebürgert, denen unsere Kultur völlig fremd ist und die ihre Probleme auf völlig andere – gewalttätige, blutige – Weise lösen als es bei uns in der Schweiz üblich ist. Diese Kultur trägt nicht zu einem gedeihlichen Zusammenleben in Freiheit, Frieden und Wohlstand bei, sondern bringt diese schweizerischen Errungenschaften in Gefahr. Um die Einbürgerung von Kriminellen zu erschweren und zu verhindern, gibt es am 1. Juni deshalb nur eine Antwort: Ein überzeugtes JA zur Einbürgerungsinitiative!Ne


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Statistische Verschleierungstatktik der Medien

Mai 3, 2008 by Gastbeitrag  
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Mit Statistiken lässt sich beinahe Alles beweisen. Und im Abstimmungskampf zur Einbürgerungsinitiative ist dies für viele Medienschaffende die Gelegenheit, der ungeliebten SVP Manipulationen und Fehler vorzuwerfen. Dass die Zahlen, welche von diesen Kreisen als Beweise angeführt werden, im aktuellen Zusammenhang keinen Sinn machen, bleibt unerwähnt.

Die Linken verschleiert ihre Migrationspolitik

Zum wiederholten Male wurden Ende letzter Woche in Zeitungsberichten die Zahlen der SVP zu den Einbürgerungen angezweifelt oder als falsch dargestellt. Diese Berichterstattung ist absurd, basieren doch alle Statistiken und verwendeten Grafiken im Abstimmungsmaterial auf Daten des Bundesamtes für Migration. Der Unterschied zwischen den beiden Positionen liegt aber darin, dass die SVP in seinen Unterlagen die Missstände im Bereich der Einbürgerungspolitik beleuchtet, während die linksdominierte Medienlandschaft diese zu verschleiern versucht.

Nur so kann erklärt werden, warum der Ansatz der SVP die Anzahl der Einbürgerungen im Verhältnis zur gesamten Wohnbevölkerung zu betrachten, laufend kritisiert wird. Diese Sichtweise jedoch zeigt die Realität auf und liefert Zahlen und Antworten auf die Frage, wie gross der Anteil der eingebürgerten Ausländer ist, die in unserem Land mitbestimmen.

Die Einbürgerungsquote

Die von den politischen Gegnern und nun auch diversen Zeitungen portierte Sicht, dass die sogenannte Einbürgerungsquote als Vergleichswert zu verwenden sei, ist für die SVP inakzeptabel. Denn diese Statistik, bei welcher die Anzahl eingebürgerten „nur“ mit der Anzahl Ausländer in einem Land verglichen wird, sagt nichts über die effektiven Kräfteverhältnisse im inländischen politischen System aus, sondern nur, wie stark der Ausländeranteil im Betrachtungszeitraum reduziert wurde.

So würde beispielsweise ein Land, in welchem lediglich 4 Ausländer leben, bei Einbürgerung von 3 dieser möglichen Kandidaten urplötzlich zum absoluten Spitzenreiter mit 75% Einbürgerungen – und dies unabhängig von der Grösse der Gesamtbevölkerung dieses Landes!

Eine solche Statistik ist ungeeignet, um fundierte Aussagen zur Einbürgerungssituation zu machen. Und diese gar als Gegenargumentation zu den von der SVP veröffentlichten Zahlen einzusetzen ist offensichtlich unredlich, ja unseriös.

Asiatischer Professorensohn …

April 30, 2008 by David Frankfurter  
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Die Bombe auf dem Rütli wurden von der Presse reflexartig rechtsextremen Kreisen zugeordnet. Winkelried stellte das als Einziger in Frage und verwies damals schon auf linke Kreise.

Dann kam irgendwann aus, dass es sich beim Täter um einen Asiaten handelte. “Asiate” ist der neue politische Begriff für moslemische Kulturbereicherer. Er stammt aus England. Der Begriff ist allerdings für die Schweiz weniger geeignet, da die Kosovaren und Albaner in Europa leben. Das Ringier dann doch diesen Begriff eingeführt hat, zeugt von einer gewissen Ideenlosigkeit.
Bis jetzt schweigen sich die Medien noch über das politische Umfeld des Rütlibomber aus, doch wie wir aus vertraulicher Quelle erfahren haben, ist dieses kaum dem rechten Lager zuzuordnen.

Der mögliche Urheber des Sprengstoffanschlags auf dem Rütli wird von der Bundesanwaltschaft (BA) verdächtigt, schon vor dem vergangenen 1. August einen Sprengstoffbrandanschlag versucht zu haben.

Und zwar geht es um einen Attentatsversuch in der Nacht auf den vergangenen 19. Juli im Kanton Zürich. Zum genauen Ort, zum Sachverhalt und zur Person, gegen die sich der versuchte Anschlag gerichtet hatte, wollte sich die Bundesanwaltschaft nicht äussern. BA-Sprecherin Jeannette Balmer erinnerte auf Anfrage aber daran, dass schon bei der Verhaftung des Verdächtigen am vergangenen 29. Januar dringender Tatverdacht in Bezug auf mehrere Delikte bestanden haben.

Dabei sei es auch um die im nun veröffentlichten Urteil erwähnten Sachverhalte im Kanton Zürich gegangen. Mit Rücksicht auf die intensiven und auf Hochtouren laufenden Ermittlungen könnten dazu aber keine Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Zweiter Täter denkbar
Dem Entscheid des Bundesstrafgerichts ist zu entnehmen, dass DNA-Spuren am Tatort des Anschlags vom Juli zum jetzt inhaftierten Verdächtigen führten. Die Spuren wurden an zwei Pet-Flaschen und an einer Roger-Staub-Mütze gefunden. Auf Grund von Fingerabdrücken hält es die BA zudem für möglich, dass damals auch ein Mittäter am Werk war.

BA-Sprecherin Balmer sagte auf Anfrage, das Verfahren richte sich nach wie vor gegen den inhaftierten Beschuldigten und unbekannte Täterschaft. Zur Person des Inhaftierten machte die BA unter Berufung auf den Persönlichkeitsschutz weiterhin keine Angaben. Balmer sagte aber, der Inhaftierte verweigere bisher Aussagen kategorisch. Das Haftentlassungsgesuch war vom Bundesstrafgericht wegen anhaltender Verdunkelungsgefahr abgelehnt worden.

Mehrere Anschläge
Auf dem Rütli war am 1. August 2007 kurz nach Abschluss der Bundesfeier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein kleiner Sprengsatz mittels Zeitzünder zur Explosion gebracht worden. Verletzt wurde niemand. Am 4. September detonierten dann an den Wohnorten von drei Verantwortlichen der Rütli-Feier in den frühen Morgenstunden weitere Sprengsätze; auch hier wurde niemand verletzt. Diese drei Anschläge sind ebenfalls Gegenstand des Verfahrens der Bundesanwaltschaft.

130 Einbürgerungen pro Tag!

April 28, 2008 by Echnaton  
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Meine Damen und Herren, haben Sie gewusst, dass in der Schweiz pro Tag 130 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden? Wenn wir die Entwicklung betrachten sind im Jahre 2007 fast achtmal mehr Einbürgerungen durchgeführt worden, als 1991. Insgesamt wurden in dieser Zeitspanne 450’417 Menschen eingebürgert. Das sind fast soviel, wie die gesamte Einwohnerzahl der fünf Städte Bern, Basel, St. Gallen, Neuenburg und Luzern zusammen!

Die SVP könnte sich grundsätzlich über die Masseneinbürgerungen freuen, denn nach den Angaben einiger Lernpersonen, werden die eingebürgerten Jugendlichen überwiegend SVP wählen, obwohl sie vor der Einbürgerung eher die linken Parteien bevorzugten.

Die stetig steigenden Einbürgerungszahlen hängen direkt mit den immer tieferen Anforderungen an die Bewerber zusammen. Es ist oft einfacher das Bürgerrecht zu erhalten, als eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Auf der Strecke bleiben die rechtlichen Vorgaben und die demokratischen Rechte der Bürger. Viele kommunale Behördenmitglieder, Bürgerinnen und Bürger klagen darüber, wie die Gerichte und Anwälte ihre demokratischen Entscheide der Gemeinde in Frage stellen. Viel zu oft wird vorauseilend auch abzulehnenden Gesuchen zugestimmt. Wie uns auch ein Beispiel aus Seewen beweist:

Das Einbürgerungsgesuch einer 4-köpfigen mazedonischen Familie wird im Dezember 2004 in Seewen vom Gemeinderat und von der Gemeindeversammlung mit 4:103 Stimmen abgelehnt. Der Gemeindepräsident argumentiert, man solle die Einbürgerung aufschieben, um der Familie mehr Zeit zu geben, sich besser zu integrieren. Die Antragsteller würden isoliert leben und sich kaum um nachbarschaftliche Kontakte bemühen. Auch nach 10 Jahren beherrsche die Familie die deutsche Sprache nur ansatzweise und könne nicht selbständig für ihren Unterhalt aufkommen. Ein Anwalt der Familie reicht darauf Beschwerde gegen den ablehnenden Einbürgerungsentscheid ein, welcher der Solothurner Regierungsrat im Juni 2006 stattgibt, ohne sich überhaupt bei der Gemeinde Seewen über deren Beweggründe und Feststellungen zu informieren.

Anmassende Kompetenzüberschreitung des Bundesgerichtes

Das Bundesgericht will den Gemeinden vorschreiben, nach welchen Verfahren einzubürgern sei. Damit überschreitet es seinen Kompetenzbereich und unterläuft das föderalistische System der Schweiz. Die Gemeinde allein soll bestimmen, wem sie ihr Bürgerrecht erteilen will und wie! Heute wird der Volkswille nicht mehr respektiert. Das will die SVP-Initiative ändern und stösst damit bei der Bevölkerung auf grosse Sympathie! Die Menschen, welche mit den neuen Bürgerinnen und Bürgern leben müssen, sollen auch das Recht haben zu entscheiden, ob sie diese Menschen einbürgern wollen, oder nicht. Kein Anwalt und kein Gericht darf diesen Menschen einen Entscheid vorschreiben.

Unser direktdemokratisches Einbürgerungsverfahren entspricht der seit Generationen praktizierten Einbürgerungstradition und ist ein Bestandteil des schweizerischen direkt demokratischen Systems. Das Bürgerrecht ist kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht.

Entsprechend besteht nach schweizerischem Rechtverständnis auch kein Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts.

Welche Anforderungen stellen fast alle Mitglieder einer Gemeinde bei der Einbürgerung an die Frauen und Männer aus dem Ausland? Es ist ganz einfach: Diese sollen gut integriert sein. Was braucht es aber überhaupt für eine gute Integration? Am wichtigsten ist, dass der Wille zur Integration da ist! Dann ist es leichter, die Sprache zu erlernen, die Kontakte zu knüpfen und die Liebe zu diesem Land zu spüren.

Verschiedene Motive für eine Einbürgerung

Die Gründe für eine Einbürgerung können sehr unterschiedlich sein: Einige wollen nur ein schönes Leben ohne Arbeit führen, andere wollen für sich und ihre Familie ein besseres Leben in Freiheit und Demokratie sichern. Die einen wollen plündern, die anderen möchten aufbauen.

Wenn jemand in der Schweiz bleiben will und zusammen mit anderen Mitmenschen dieses Land pflegen und aufbauen möchte, lernt er selbstverständlich die Sprache. Sie oder er ist froh zu arbeiten und akzeptiert die Rechtsordnung und die allgemein bekannten Grundwerte dieses Landes. Es ist erstaunlich, wie sich diese Leute äussern und wie sie denken. Da ich selber erst vor 14 Jahren in die Schweiz gekommen bin und den steten Kontakt mit Menschen ausländischer Herkunft pflege, weiss ich dies sehr gut. Sie schätzen die Schweiz sehr und sind dankbar, hier wohnen und arbeiten zu dürfen. Diese Menschen haben eben erlebt wie es ist, verfolgt zu werden, in Unfreiheit und Unsicherheit zu leben und wie sich die Armut anfühlt. Sie können nicht verstehen, dass Kriminalität, Sozialmissbrauch und Gewalttätigkeit bei den Bewerbern um das Bürgerrecht nicht strenger beurteilt werden. Es ist ihnen unverständlich, wie jemand mit Hilfe von Anwälten und Gerichten das Bürgerrecht erzwingen kann, obwohl er keinen Willen zu Integration zeigt. Ungerecht ist es besonders für diejenigen, welche sich viel Mühe geben, hier zu arbeiten, die Steuern zu zahlen und ihre Kinder zum Anstand zu erziehen. Diese Ausländerinnen und Ausländer sind in der Bevölkerung voll akzeptiert und sehr geschätzt als Kollegen, Freunde und Bekannte. Diese Leute kennen den Preis der Einbürgerung und wünschen sich, dass dieses wunderbare Geschenk nicht verschleudert wird. Es soll immer in solche Hände kommen, welche das Bürgerrecht ehren und in Dankbarkeit und Verantwortung entgegen nehmen. Nicht als ein Mittel zur Bereicherung, sondern als eine Krönung der Arbeit und des Willens, die Schweiz als neue Heimat zu schützen und aufzubauen!

Mit Halbwahrheiten zu neuen Problemen

April 24, 2008 by Kulturbereicherer  
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Einbürgerungen sind selten eine heilsbringende Erscheinung. Unsere deutschen Nachbarn haben da schon die eine oder andere Niete gezogen (siehe Bild). Und doch scheinen sie nicht dazuzulernen.

Mit welchen Argumenten die Gegner hierzulande versuchen, die Einbürgerungsinitiative zu bodigen, zeigt Nationalrat Erich von Siebenthal auf:

Kein Verstoss gegen das Völkerrecht

Eines der häufigsten Argumente der Initiativgegner ist der angebliche Verstoss gegen das Völkerrecht. Im Rahmen der Nachführung der am 18. April 1999 in Kraft gesetzten Bundesverfassung wurde folgender Artikel neu in die Verfassung aufgenommen: «Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.» Die konkreten Auswirkungen dieses Artikels sind umstritten. Unbestritten ist indessen, dass es keine völkerrechtliche Grundlage gibt, welche das Bürgerrecht und die Bürgerrechtserteilung den allgemeinen Menschenrechten zuordnet. Damit eine Initiative für gültig erklärt werden kann, darf sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Darunter fallen die Verbote von Folter, Genozid, Sklaverei und die notstandsfesten Garantien der EMRK. Dass die Einbürgerungsinitiative kein zwingendes Völkerrecht verletzt ist demnach offensichtlich, dies hat auch der Bundesrat in seiner Botschaft vom 25. 10. 2006 festgehalten. Völkerrecht, auch als «zwingend» erklärtes Völkerrecht, ist darüber hinaus nicht das Recht der Völker, es wurde geschaffen von Regierungen, Verwaltungskommissionen und Gelehrten. Es ist nicht das Ergebnis einer demokratischen Beschlussfassung. Aus diesen Gründen ist das Völkerrecht auch nicht unbestritten und wird gerne je nach dienlichem Zweck unterschiedlich ausgelegt. Zwar ist die Schweiz als demokratischer Kleinstaat an der Schaffung und Weiterentwicklung von Völkerrecht, wie etwa der Genfer Konventionen, interessiert. Mehr als bloss fragwürdig ist es jedoch, Ideen, die von einzelnen Gruppen verfolgt werden, kurzerhand zu Völkerrecht zu erklären und über die Bundesverfassung zu stellen – über die Köpfe des Souveräns hinweg.

Kein Verstoss gegen Menschenrechte

Die Behauptung, die Verweigerung der Aufnahme ins Bürgerrecht verletze ein Menschen­recht des Bewerbers, trifft völlig ins Leere. Das Bürgerrecht ist ein politisches Recht, und über die Erteilung politischer Rechte entscheidet grundsätzlich jeder einzelne Staat aufgrund seiner nationalen Verfassung. Keine internationale Konvention bezeichnet die Bürgerrechtserteilung als elementares, über dem Landesrecht und damit über der nationalen Verfassung stehendes Menschen­recht. Bei einem negativen Einbürgerungsentscheid steht es darüber hinaus jedem frei, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.

Während politische Rechte in jedem Staat der Welt den eigenen Staatsbürgern reserviert sind, stehen die Menschenrechte allen auf dem Staatsgebiet lebenden Menschen zu. In der Schweiz garantiert dies ausdrücklich die Bundesverfassung. Wer in unserem Land wohnt – ob Bürger oder Ausländer –, geniesst die Menschen­rechte, wie beispielsweise Rechtsgleichheit, Religions- oder Meinungsfreiheit, in völlig gleicher Form. Ob jemand Schweizer Bürger ist oder nicht, hat mit Menschenrechten nichts zu tun. Wer das Gegenteil behauptet, kennt weder den Unterschied zwischen Menschenrechten und politischen Rechten, noch kennt er die internationalen Konventionen, die das Bürgerrecht ausnahmslos den politischen Rechten zuordnen, über welche jeder Staat selbst entscheidet.

Volksentscheide sind nicht willkürlich

Die Initiativ-Gegner wollen den Einbürgerungsentscheid von einem politischen Entscheid zu einem reinen Verwaltungsakt abwerten. Dies ist ein massiver Eingriff in die direktdemokratische Entscheidfindung in der Schweiz. Die politische Natur des Einbürgerungsentscheides war in der Lehre jedoch nie umstritten. Das schweizerische System hat sich in der Vergangenheit stets bewährt. Die Natur des politischen Entscheids bringt es mit sich, dass der Stimmbürger über freies politisches Ermessen verfügt. Dieses Ermessen ist weitgehend unkontrollierbar, da politische Entscheide keine Begründung erfordern. Analog muss auch die Wahl oder Nichtwahl in ein politisches Amt nicht begründet werdet. Von Willkür kann daher bei einem demokratischen Entscheid nicht die Rede sein. Dies kann allein als „willkürlich“ bezeichnen, wer ein Gegner der Demokratie ist.

Beschwerderecht widerspricht demokratischen Grundsätzen

Die Initiativ-Gegner bestehen darauf, dass gegen negative Einbürgerungsentscheide Beschwerde eingereicht werden kann. Dies widerspricht jedoch dem demokratischen System der Schweiz. Gegen gültige Volksentscheide kann nicht rekurriert werden. Ansonsten könnten auch alle Politiker, die sich wegen einer Nichtwahl benachteiligt fühlen, beim Bundesgericht Rekurs einreichen. Damit wäre das Ende der Demokratie eingeläutet.

Bundesgerichtsentscheide müssen nicht nachvollzogen werden

Die Initiativgegner behaupten, dass die 2003 vom Bundesgericht getroffenen Entscheide nun auch gesetzlich nachvollzogen werden müssten. Dies ist völlig falsch, denn das Bundesgericht hat ganz klar seine Kompetenzen
überschritten. Für die Gesetzgebung ist die Legislative, also das Parlament und die Stimmbürger, zuständig. Die Argumentation, das Parlament müsse das Gesetz nun an die Bundesgerichtsentscheide anpassen, ist aus der Luft gegriffen und widerspricht unseren demokratischen Grundsätzen der Gewaltenteilung.

Sie sehen, die Einbürgerungsinitiative widerspricht weder internationalen Konventionen, noch der Verfassung. Im Gegenteil, sie hilft, die in der Verfassung verankerte direkte Demokratie wiederherzustellen und zu festigen.

Was die Zuger Behörden verschweigen

April 23, 2008 by Gastbeitrag  
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Die Medien beliefern uns wieder mit einer herzzereissenden Geschichte. Eine liebe Bosnierin wird mit einer Schweizer Armeewaffe von einem Schweizer umgebracht. Schön wär’s …

Kurz zu den bisher bekannten Fakten: Das Kosmetikstudio des Opfers befindet sich an der Baarerstr. 60 und gefunden wurde die Leiche an der Baarerstrasse 54. Der Schweizer war ein-nicht-entwaffneter Soldat bosnischer Abstammung.

Und nun zu den Hintergründen: der Vater des Opfers wohnt mit seinen sieben Töchtern und einem Sohn an der Baarerstr. 54. Er bezieht 70% IV und betreibt nebenbei das grösste Putzinstitut in Zug – schwarz natürlich - und alle wissen es. Seine Kinder wohnen im gleichen Haus, beziehen Sozialhilfe und arbeiten fleissig beim Vater mit. Hinzu sind unzählige Verwandte aus Bosnien konstant zu Besuch zwecks Eheanbahnung mit hiesigen Bosniern mit Aufenthaltsbewilligung. Der Aufenthalt finanziert sich dann durch die Mitarbeit im Putzinstitut.

Das schwarze Putzinstitut

Das Geschäft funktioniert so: ein hiesiger Putzunternehmer, nennen wir das Unternehmen mal Fischlin, nimmt den Auftrag entgegen. Anschliessend kommt der Fischlin mit einem bosnischen Clanchef vorbei, der sich die Arbeit erklären lässt. Dieser wiederum gibt die Arbeit an eine andere Bosnierin weiter, die hier lebt. Nach dem zweiten Mal erscheint dann eine Kollegin als „Ferienablösung“ die kein Wort Deutsch spricht, insbesondere wenn man sie nach den Papieren fragt.

Alle in Zug kennen diese Masche und es ist vollkommen unglaubhaft, wenn die Behörden nun so tun, als würden sie nichts wissen. Sie waren informiert, und man kann noch konkreter werden: informiert war der Vorstehener des Sozialamtes Jans, der Chef des Arbeitsamt Landis und die Zuger Polizei. Und das mehrfach.

Das Heiratsbusiness

Neben dem Putzinstitut betreibt der Familienvater noch das “Familiengeschäft”. Er erklärte es uns mal so: für jede Tochter, die er mit einem Bosnier verheiraten kann, erhalte er etwa 50000 Fr., einen Teil Cash, Land und ev. einen alten Lastwagen. o.ä.

Für die Familie des Bräutigams rechnet sich das schnell. Der Bräutigam erhält eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und kann so jeden Monat mindestens 1000 Fr. nach Hause schicken, finanziert natürlich aus Sozialhilfe, Schwarzarbeit oder wenn es sein muss, auch mal eine andere krumme Tour.

Nach und nach kann dann der Rest der Familie nachgeschoben werden, zuerst die Töchter als unbefleckte und unverdorbene Bräute, dann die Mutter als Köchin, usw. Irgendwann ist dann der ganze Clan bei unserer Sozialhilfe angekommen. Die Sozis freuen sich und rufen nach Integrationsprogrammen, usw.

Die Zuger Behörden wussten alles

Man kann den Zuger Behörden klar eine Mitschuld an diesem Mord anlasten. Würden sie konsequent gegen diese Bosnier-Schattenwirt und Sozialmissbräuche vorgehen, hätte es diesen Mord ncht gegeben.

Wie aber geht es weiter? Dreimal darf man raten … die Geschichte Leimbacher hat uns gezeigt, wie man die eigenen Fehler unter den Teppich kehrt. Am Freitag wird und die Zuger Polizei erzählen, es war alles anders.

UPDATE I
Der Putzinstitutbetreiber, in dessen Keller die Leiche funden wurde, ist nicht der Vater des Opfers. Warum der Mord gerade dort geschehen ist, ist unklar, weil es etliche andere Keller gäbe, die näher liegen. Auch ist unklar, warum niemand der Hausbewohner den Mord mitbekommen hat und die Leiche erst Tage danach dort gefunden wurde, weil der Keller doch recht stark frequentiert ist (Waschküche).

Der Staatsanwalt Kurt Müller ist den Zugern als zwielichtige Person bekannt.

UPDATE II

Wir können nun schön miterleben, wie gar niemand wirklich an den Hintergründen des Mordes interessiert wird. Der Staatsanwalt tischt eine Beziehungsdrama auf und die Medien plappern es so nett nach. Der Tagi sprach davon, dass das Opfer im gleichen Gebäude gefunden wurde., der Polizeibericht aber spricht von Gebäudekomplex und Winkelried: es handelte sich um die Baarerstrasse 60 und die Baarerstr. 54.

Der Mord hat eindeutig einen Zusammenhang mit der Schattenwirtschaft der Balkanesen. Doch die Behörden wollen dem nicht nachgehen, weil diese ihnen von Ihnen aus verschiedenen Gründen gedeckt wird. Ausserdem wirft der Mord eine schlechtes Licht auf die Einbügerungspraxis und muss um jeden Preis unter den Teppich gekehrt werden.

So wird der Stimmbürger angelogen

April 19, 2008 by swisspolitics  
Filed under NEWS, POLITIK, TITEL

Gemäss dem Bundesamt für Statistik wird in der Schweiz gar nicht so viel eingebürgert … die Zahlen lassen aufhorchen und zeigen deutlich, wie der Staat uns unverfrohren anlügt.

Während die SVP über die rekordhohe Anzahl von Einbürgerungen berichtet, musste Stefan Schmid vom St. Galler Tagblatt eine neue Behauptung aufstellen: die SVP trickse bei der Statistik zu den Einbürgerungen. Begründung: “ein Land mit mehr Ausländern, bürgere auch mehr ein”, meinte er.

Daher müsse die Statistik anders betrachtet werden: die Einbürgerungen müssen relativ zur Ausländerzahl gesehen werden.

Die Idee kommt von eidg. Fälscherwerkstatt, dem Bundesamt für Statistik. Und natürlich erklärten die linken Journalisten diese Zahlen gleich als die einzig Richtigen.

Die Aussage widerspricht jeglicher Logik. Warum sollten Länder mit einem höheren Ausländeranteil auch mehr einbürgern? Gerade dort ist die Ghettoisierung am grössten. Das sind genau die Länder, die am meisten Probleme mit der ausländischen Bevölkerung haben.

Das Gegenteil ist richtig. Länder mit einem niedrigen Ausländeranteil fällt Einbürgerung sicherlich leichter.

Am Vorabend des Abstimmungskampfes um die Verschärfung des Einbürgerungsrecht, lässt diese amtliche Manipulation aufhorchen. Der Staat lügt und manipuliert seine Bürger schamlos an.

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