Die Schweiz aus konservativer Sicht  



Teleblocher

24. Januar 2010 von  
Kategorien: SHORTCUT

Abgewählter Bundesrat Christoph Blocher im Gespräch mit Matthias Ackeret, Journalist und Autor “Blocher-Prinzip”.

Zum Interview der Woche


So lügt der Bund mit Statistik

30. September 2009 von Redaktion  
Kategorien: NEWS, TITEL, WIRTSCHAFT

Die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Serbien (-21’617), Bosnien-Herzegowina (-1’659), Kroatien (-1′405), Sri Lanka (-1’086) und der Türkei (-758) ist hingegen rückläufig. Dies entspricht dem Trend der letzten Jahre.

Von wegen Rückwanderung. Die wurden eingebürgert. Und da die Einbürgerungen höher waren als die Rückwanderung, resultiert unter dem Strich gar eine Zuwanderung. Read more


Die Einwanderungslüge

21. September 2009 von Schwarzenbach  
Kategorien: AUSLAND, NEWS, TITEL

Linke – und nicht nur die – behaupten immer wieder, den hohen Ausländeranteil hätten wir der Wirtschaft zu verdanken. Diese habe die Menschen in die Schweiz gebracht. Sie wollen damit ihre Sozialindustrie rechtfertigen, die schliesslich nur das verwalte, was die “rechten” Unternehmen zu uns geholt haben. Diese Behauptung ist falsch. Read more


Die Classe politique und die CH-Armee

21. August 2009 von Herakleitos  
Kategorien: SHORTCUT

Ein Fall kollektiver Leseschwäche

 

 

Die Schweiz scheint von einer weite Kreise erfassenden Krankheit bedroht. Sie heisst allerdings nicht Schweinegrippe – sie heisst Leseschwäche. Und sie grassiert vornehmlich in der Classe politique.

 

Bundesrat Ueli Maurer kann auf einen äusserst gelungenen Eintritt in die Landesregierung zurückblicken. Von notorischen SVP-Feinden im voraus dramatisch als «Eisenfresser» und «Hardliner» angekündigt, war männiglich von seiner unkompliziert-sachlichen Art, vorhandene Probleme unvoreingenommen anzupacken, beeindruckt. Medien und Öffentlichkeit mussten – teilweise augenreibend – zur Kenntnis nehmen: Ueli Maurer wusste ab erster Stunde, wie man im «Porzellanladen Bundeshaus» aufzutreten und zu politisieren hat.

 

Die Überraschung über den ihm bestens gelungenen Einstieg war gross, das Echo positiv. Doch jeder, der sich seriös mit Armeefragen beschäftigt, weiss: Der Honigmond wird einmal zu Ende gehen. Die Armee-Gegner lassen von ihrer Fundamental-Opposition gegen die Landesverteidigung nicht ab. Von den Mitte-Politikern muss eines Tages in der Abwehr solcher Opposition wieder Rückgrat erwartet werden können.

 

Ein Interview wirft Wellen

 

Der Honigmond ist tatsächlich zu Ende. Spätestens die hektischen, aufgeregt-kopflosen Reaktionen auf das Interview, das der VBS-Chef am 16. August der «SonntagsZeitung» gewährt hat, illustriert das Ende der Idylle. Bundesrat Maurer stellte – angesprochen auf eigentlich sichtbare Entwicklungen – in diesem Interview etwas fest, das längst bekannt ist: Wenn ein ganz bestimmter Trend unbeeinflusst akzeptiert würde, werde der Bestand an aktiven Soldaten in der Schweizer Armee (auf dem Papier heute 120′000, tatsächlich allerdings 190′000) bis in zehn, zwölf Jahren auf 80′000 Mann absinken.

 

Dass sich Bundesrat Maurer mit diesem Trend nicht einfach abfinden will, dokumentiert der unmittelbar an diese Zahlen-Feststellung geäusserte zweite Satz: In entsprechender Bedrohungslage müsste folglich die WK-Pflicht bis zum vierzigsten Altersjahr ausgedehnt werden, was den Armeebestand an Aktiven sehr rasch um rund fünfzig Prozent erhöhen würde.

 

Kaum war diese Aussage bekannt, brach ein wilder Sturm los. Wobei sich alle, die den Sturm anfachten oder verstärkten, als offensichtlich fähig zeigten, die Zahl 80′000 zur Kenntnis zu nehmen. Dann aber trat ein Zweckbündnis aus teils naiven, teils indessen wohlberechnenden Medienleuten in Aktion, welche

aus der Feststellung «Achtzigtausend» flugs und tatsachenwidrig eine Absichtserklärung «Achtzigtausend» ableitete – wobei der erwähnte zweite Satz, der Bundesrat Maurers Einstellung zur gegenwärtigen Entwicklung präzise dokumentiert, ganz einfach unterschlagen wurde. Eine Manipulation, welcher die von offensichtlicher Leseschwäche befallene Classe politique unverzüglich auf den Leim kroch.

 

Couchepin bahnte vor

 

Dabei ist besonders interessant, dass die genau gleiche Zahl «Achtzigtausend» bezüglich Armeebestand vor rund neun Monaten – kurz nach der Wahl Ueli Maurers zum Bundesrat und VBS-Chef, aber vor seinem Amtsantritt am
1. Januar 2009 – schon einmal in die Öffentlichkeit geworfen wurde. Damals eindeutig als Ziel formuliert, obwohl derjenige, der die Zahl präsentierte, von der Armee herzlich wenig versteht. Machtspiele interessieren ihn weit stärker.

 

Es war der damalige Bundespräsident, der demnächst zurücktretende Bundesrat Pascal Couchepin, der mit dieser gezielt verbreiteten Ankündigung seinem künftigen Kollegen in der Landesregierung nichts anderes als ein Kuckucksei ins Nest zu legen trachtete. Solch offensichtliche Böswilligkeit liess damals jene Classe politique, die nach Ueli Maurers nüchterner Zahlenfeststellung von vergangenem Sonntag regelrecht aufheulte, betont stumm bleiben. Vielleicht, weil der gezielte Seitenhieb Couchepins an die Adresse des ihm verhassten SVP-Politikers der Schadenfreude in der Classe politiqe vorübergehend mehr Auftrieb gab als dem Verantwortungsdenken gegenüber einer starken Armee.

 

Der Trend ist beeinflussbar

 

Um auf die Zahl «Achtzigtausend» bezüglich Aktivbestand der Armee in zehn Jahren zu kommen, bedarf es nicht grosser Rechenkünste: Man hat die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Amtes zur Kenntnis zu nehmen und die gegenwärtige Tauglichkeitsrate zu berücksichtigen. Für den Rest genügt ein Zählrahmen.

 

Die eigentliche Frage, welche die Schweiz beschäftigen müsste, ist eine andere: Nehmen wir den offensichtlichen Trend einfach hin – oder entwickeln wir politische Tatkraft, ihn zu beeinflussen? Denn dieser Trend ist keineswegs unkorrigierbar. Die Tauglichkeitsrate ist nicht gottgegeben – sie ist abhängig vom politischen Willen, den Landesregierung, Parlament und Souverän zum Ausdruck bringen könnten, wenn ihnen die Kraft dazu nicht fehlt.

 

Der politische Wille hat mit der offensichtlichen Masseneinbürgerung zu tun, welche in unserem Land gegenwärtig grassiert. Besonders jugendliche Einwanderer werden derzeit buchstäblich zu Tausenden eingebürgert. Sie würden damit eigentlich auch militärdienstpflichtig. Zwar verweigern die offiziellen Stellen der Schweiz genaue Zahlenangaben über den Zusammenhang zwischen Einbürgerung und Tauglichkeitsrate – aus «Datenschutzgründen», wie sie beteuern. Trotzdem ist herauszufinden, dass die Zahl der Stellungspflichtigen seit Jahresbeginn 2008, also innert gut achtzehn Monaten um nicht weniger als nahezu viertausend gestiegen ist – Folge allein von Einbürgerungen. Weiter ist herauszufinden, dass die Tauglichkeit der neu eingebürgerten Schweizer alarmierend absinkt – teilweise auf Tiefen von nur noch wenig über dreissig Prozent.

 

Sicherheitsrisiko

 

Dies aus zwei Gründen. Erstens stellen die Aushebungsverantworlichen bei einer besorgniserregend zunehmenden Zahl eben erst Eingebürgerter latente Gewaltbereitschaft fest – womit die Aushändigung einer persönlichen Waffe als allzu riskant erscheinen muss. Diese körperlich völlig gesunden Eingebürgerten müssen folglich «psychiatrisch ausgemustert» werden.

 

Die tiefe Tauglichkeit frisch eingebürgerter Neuschweizer wird zweitens stark beeinflusst durch die Tatsache, dass eine wachsende Zahl solcher «Jungschweizer» die Sprachkompetenz nicht besitzt, dass sie einen ihnen erteilten Befehl richtig zu verstehen und auch korrekt auszuführen in der Lage sind. Solches ist, wenn es auch um Waffeneinsatz geht, brandgefährlich. Nicht aus gesundheitlichen, sondern aus sprachlichen Gründen müssen diese Neuschweizer folglich als untauglich erklärt werden.

 

Sträflich liederliche Einbürgerung

 

Seit dem Souverän durch – fragwürdigen – Bundesgerichts-Entscheid die Kompetenz, über Einbürgerungen abschliessend zu entscheiden, entzogen worden ist, greift Masseneinbürgerung Platz. Und es zeigt sich: Die Funktionäre, welche für die offensichtliche Masseneinbürgerung verantwortlich sind, werden für die Schweiz angesichts der Liederlichkeit bezüglich ihrer Pflichterfüllung zum Sicherheitsrisiko. Verantwortlich für diese eklatante, die Sicherheit in mehrerlei Hinsicht bedrohende Liederlichkeit ist das Justizdepartement von Eveline Widmer-Schlumpf. Sie glaubt bis heute, das sich verschärfende Problem einfach schweigend aussitzen zu können.

 

Ein dritter, rein politischer Faktor beeinträchtigt die Verfügbarkeit junger Männer für den Militärdienst negativ: Seit Jahresbeginn 2009 ist die Gewissensprüfung für Dienstverweigerer abgeschafft. Seither explodiert die Zahl der Dienstverweigerer. Zur Jahresmitte 2009 waren bereits 3500 Dienstverweigerer zu verzeichnen – rund 75 Prozent mehr in einem halben Jahr, als es dem Durchschnitt der Vorjahre jeweils für eine Ganzjahresperiode entsprach. Die Abschaffung dieser Gewissensprüfung kam zustande, weil in der entscheidenden Abstimmung in den Eidgenössischen Räten zu viele Mitte-Politiker nach links geschwenkt hatten. Jetzt, mit den Auswirkungen ihrer Kopflosigkeit konfrontiert, verwerfen die Schuldigen die Hände und lamentieren, wenn Bundesrat Maurer die Konsequenzen fahrlässiger politischer Entscheide sachlich aufzeigt.

 

Bezüglich bedrohtem Armeebestand ist Handlungsbedarf tatsächlich gegeben. Als erstes wäre den Leseschwachen in den Mitte-Parteien anzuraten, für Klärung im eigenen Kopf zu sorgen – bis sie die durch politische Kurzsichtigkeit eingetretene Ausgangslage für den besorgniserregenden Abwärtstrend im Heeresbestand wenigstens tatsachengerecht zu erkennen in der Lage sind.

 

Ulrich Schlüer

Quelle:Brisant vom 21.08.2009 


Schläger mit Migrationshintergrund?

6. Juli 2009 von Herakleitos  
Kategorien: NEWS, PEOPLE, TITEL

Ich befand mich eben in Deutschland, als ich Kenntnis bekam von der brutalen nächtlichen Attacke schweizerischer Jugendlicher auf wehrlose Passanten in München. Weil ich kaum glauben konnte, dass unbescholtene „16-jährige Berufsschüler aus dem Kanton Zürich“, wie es in den Polizei- und Medienberichten verkündet wurde, zu einer solchen Untat fähig waren, konnte ich meine deutschen Bekannten vorerst nur bitten, nicht gleich der ganzen Schweizer Jugend derart unglaubliche Aggressivität zu unterstellen. Aber um eine Feststellung kam ich nicht herum: Das Image der Schweiz hat durch diese Gewalttat Schaden genommen. Read more


Rassismus in der Schweiz

2. Juli 2009 von Herakleitos  
Kategorien: SHORTCUT

Seit gut fünfzehn Jahren erscheint «Rassismus in der Schweiz». Dieses kleine dunkelrote und fast 150 Seiten starke Büchlein listet 92 Vorfälle in der Schweiz auf, die nach Ansicht der Herausgeber rassistisch sind.

Druck und Versand des Werks, das gratis in 15‘000 Haushalte verteilt wurde, dürften nach Schätzungen von Verlegern mehrere 100‘000 Franken gekostet haben. Das Buch wird von staatlichen Stellen indirekt mitfinanziert. Auskunft über die Höhe der erhaltenen Steuergelder wurde der «Schweizerzeit» verweigert.

Rückgang der Vorfälle

Autoren sind unter anderem Giusep Nay, alt Bundesrichter und der Luzerner Grossstadtrat Hans Stutz, welcher die Vorfälle sammelt. Die Anzahl der Fälle, welche die «Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz» (GMS) und die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» (GRA) zusammengetragen haben, ist seit 1999 um fast 40 Prozent auf noch 92 Fälle zurückgegangen. Die Mehrheit der Vorkommnisse betrifft sodann nicht einmal Rassismus im gesetzlichen, strafrechtlichen Sinn, sondern ist völlig legal. Dies, weil die Autoren eine eigene – sehr weit gehende – Definition für Rassismus verwenden. Sogar «demagogischer Stil» soll Rassismus sein. Nicht überraschend sind mindestens 28 Prozent der Schweizer zumindest punktuell Rassisten (S. 21) und deren Opfer weite Teile unserer Gesellschaft, nicht nur Schwarze, Juden und Homosexuelle, sondern – der Begriff wird grosszügig ausgedehnt um der marginalen Erscheinung etwas mehr Gewicht zu geben – auch Punks, Linke und weitere Gruppen. Autochthone Schweizer (falls weiss und heterosexuell veranlagt) können demgegenüber nach Auffassung der Verfasser nicht Opfer von Rassismus sein.

Übers Ziel hinausgeschossen

Das Zusammenleben zwischen Schweizern und Ausländern ist in unserem Land alles andere als problemlos. Im Gegenteil: Die Probleme nehmen zu. Aber man darf die verständlichen und berechtigten Ängste vor Überfremdung und Ausländergewalt nicht als Rassismus – immerhin ein Straftatbestand – kriminalisieren. Mag auch sein, dass es in der Schweiz gewalttätigen Rassismus gibt. Gerade bei den politisch schwerwiegendsten Vorwürfen versagt jedoch die Dokumentation der Broschüre, sei es, dass Quellen fehlen, sei es, dass sogar nach eigener Definition kein Rassismus vorliegt. Mehrfach erwähnt wird beispielsweise der «exzessive Einsatz von Gewalt durch die Polizei bei Personen schwarzer Hautfarbe» (S. 8, 12, 24).

Als Beleg dafür wird auf einen Uno-Bericht verweisen, der dies festgestellt habe. «Schweizerzeit»-Leser wissen: Dieser Uno-Bericht entstammt der Feder der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, welche zum Beleg der Vorwürfe gerade mal einen einzigen (!) Fall von nachgewiesener Polizeigewalt vorweisen kann. Kritisiert wird beispielsweise auch, dass Ausländer in vielen Fällen höhere Autoversicherungsprämien bezahlen müssten. Tatsache ist, dass Versicherungen nach Risikogruppen unterscheiden und die Beträge entsprechend ansetzen, dabei wird auch auf andere Kriterien abgestellt (etwa Geschlecht oder Alter). Der Rassismusvorwurf ist hier wie anderswo fehl am Platz.

Politik statt Fakten

Unredlich ist es, wenn die Rassismusbekämpfung dazu missbraucht wird, Politik zu machen: Ist es rassistisch, wenn die St. Galler SVP-Kantonsrätin Marianne Steiner darauf aufmerksam macht, dass Einbürgerungen zu einem reinen Verwaltungsakt verkommen seien (S. 78)? Wenn Nationalrätin Jasmin Hutter vor Masseneinbürgerungen warnt (S. 15)? Dass in der Nationalratsdebatte zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit SVP-Vertreter besonders ausgestaltete Arbeitsverträge für Roma gefordert haben? Bisweilen kippt die sich sachlich gebende Broschüre gar ins Keifende: Ein Bürger, der über einen Einbürgerungskandidaten sagt, «ich finde, er erfüllt die Voraussetzungen nicht», wird im Büchlein als «Täter» bezeichnet. Die «Schweizerzeit» ist «Ulrich Schlüers Hetzblatt» (S. 17). Die SVP, so weitere Vorwürfe, habe mehrere Vorstösse zur Einbürgerung eingereicht, sei gegen Einbürgerungen (S. 15), sei für die Minarettverbotsinitiative (S. 19), ja sogar, sie bediene die «Phantasien von RassistInnen» (S. 13, 14). Die EDU, die Auns und die Schweizer Demokraten sind ohnehin rassistisch (S. 17, 23, 28). Mit Steuergeldern wird demnach eine politische Haltung als rassistisch diffamiert, obwohl sie legal, ja legitim ist. Die Behörden täten deshalb gut daran, die knappen Finanzen für sinnvollere Projekte zu verwenden.

Einseitigkeit

Was im Büchlein völlig ausgeblendet wird, ist Rassismus gegen Schweizer. Am Basler Bahnhof kommt es z.B. anfangs Jahr 2008 zu einer Prügelattacke eines 30jährigen Türken auf einen 79jährigen Rentner. Das bewusstlose Opfer muss mit Schädelbruch in eine Klinik eingewiesen werden. Der im Nichtraucher sitzende Türke hatte den Rentner, der ihn gebeten hatte nicht zu Rauchen, laut angebrüllt: «Scheiss-Schweizer!» Dieser rassistische Vorfall wird unverständlicherweise im Büchlein verschwiegen und man fragt sich, wie viele Fälle noch der Zensur zum Opfer gefallen sind. Verurteilt dagegen wurde auch schon der «Blick», weil er Prügeltürken «Prügel-Türken» genannt hatte. Bezeichnend ist ferner folgender Fall (S. 91): In Genf hat eine Gruppe Plakate aufgehängt auf denen stand: «Beleidigst Du mich, weil ich weiss bin? Stopp dem Rassismus gegen Weisse!» Nun würde man meinen, dass es einerlei ist, ob sich Rassismus gegen Schwarze oder Weisse richtet. Nach Ansicht der Verfasser ist dem nicht so: Wer sich gegen Rassismus gegen Weisse wendet, ist – so die verquere Ansicht der Autoren – selber Rassist. Damit entlarvt sich das Büchlein als das, was es ist: eine mit hehren Zielen getarnte Kampfschrift zur Diffamierung und Ausgrenzung Andersdenkender, zwangsfinanziert durch uns Steuerzahler.

Fazit

Die mit öffentlichen Geldern subventionierten Organisationen GRA und GMS missbrauchen Steuergelder, um die Schweizerinnen und Schweizer ungerechtfertigt an den Pranger zu stellen und vom Volk gewählte Politiker wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit in ehrverletzender Art zu diffamieren. Was und wer nicht ins ideologische Konzept passt, wird verunglimpft. Solche Anwürfe und Unterstellungen stehen nicht auf dem Boden unserer demokratischen Ordnung. Ja: Sie verraten ein totalitäres Denken – eigentlich sind die Autoren selbst ein Fall für ihre Broschüre!

Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

Quelle: SZ.Nr. 17 vom 03.07.2009


Türken als “Schweizermacher”

13. Mai 2009 von Herakleitos  
Kategorien: SHORTCUT

Scheinehen im Schneeballsystem

 

Die Zürcher Kantonspolizei hat kürzlich ein ganzes Netz von Scheinehen offengelegt. Dabei betätigten sich offenbar Türken als «Schweizermacher».

 

Die Kantonspolizei Zürich ermittelt gegen acht Frauen und Männer. Zwei Ehen türkischer Paare wurden geschieden und mit neuen Partnern eingegangen – offenbar um schweizerische Aufenthaltsbewilligungen zu erschleichen.

 

Die Zürcher Kantonspolizei kontrollierte im August 2008 eine Wohnung. Sie traf dort eine 39jährige Frau und einen 41jährigen Mann an, beides Türken. Weil deren Visa für die Schweiz bereits vor Monaten abgelaufen waren, wurden beide Personen verhaftet. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Festgenommenen um ein geschiedenes Ehepaar handelte. Ende Dezember 2007, wenige Wochen nach der Scheidung in der Türkei, waren die beiden in die Schweiz eingereist und hatten im März 2008 beziehungsweise im April 2008 jeweils einen neuen Schweizer Partner geheiratet.

 

Auch Trauzeuge ging Scheinehe ein

 

Die Beamten eröffneten daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts auf Scheinehe. In dieses wurden auch die beiden neuen Ehepartner, ein 45jähriger Schweizer türkischer Abstammung und eine 42jährige Schweizerin dominikanischer Herkunft einbezogen. Auch ein 32jähriger Türke mit Niederlassungsbewilligung wurde verhaftet. Er war als Dolmetscher, Rechtsvertreter und Trauzeuge an den Ehevorbereitungsverfahren der Zivilstandsämter beteiligt. Es stellte sich bald heraus, dass der 32Jährige nach seiner eigenen Scheidung im Sommer 2006 noch im selben Jahr eine Scheinehe mit einer türkischen Asylbewerberin eingegangen war. Seine Ex-Frau wiederum, eine 30jährige Türkin mit Niederlassungsbewilligung, dürfte im August 2007 eine Ehe zwecks Aufenthalts-Erschleichung mit einem 24jährigen türkischen Asylbewerber geschlossen haben. Beide Asylbewerber gelangten durch die Heirat in den Besitz von Schweizer Aufenthaltsbewilligungen.

 

Vier Ehemänner aus gleichem Dorf

 

Zu Beginn des Jahres machte eine weitere «Schweizermacherin» Schlagzeilen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung eines Kosovaren bestätigt. Der Kosovare war 1990 als Saisonnier in die Schweiz gekommen. 1995 heiratete er eine Schweizerin. Fünf Jahre später wurde er aufgrund dieser Ehe im Kanton Schwyz erleichtert eingebürgert. Kurz danach, im Februar 2001, liess sich das Paar im Kosovo scheiden. Suspekt war den Behörden der Umstand, dass die Schweizer Frau zwischen 1990 bis 2001 nacheinander nicht weniger als vier Ehen mit Männern aus derselben Ortschaft im Kosovo eingegangen ist. Die kantonalen Behörden seien angesichts solcher Verbindungen von ausländerrechtlich motivierten Beziehungen ausgegangen. Das Bundesgericht hat diese nun bestätigt.

 

«Täuschung der Behörden»

 

Laut Angaben der Kantonspolizei Zürich handelt es sich im Fall der Türken-Ehen um die erste Ermittlung wegen Scheinehen im Kanton Zürich seit Inkrafttreten des neuen Ausländerinnen- und Ausländergesetzes (AuG) anfangs 2008. Das vom damaligen Bundesrat Christoph Blocher erarbeitete Gesetz beginnt also Früchte zu tragen. Die acht Bräute und Bräutigame erwartet wegen «Täuschung der Behörden» (Artikel 118 des AuG) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Busse von bis zu 20´000 Franken. Allein im Kanton Zürich werden 500 Scheinehen jährlich festgestellt. Tendenz steigend.

 

Die sifa fordert

 

Heute können sich abgewiesene Asylsuchende der Ausreise aus der Schweiz entziehen, wenn sie sich beim Standesamt für eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft anmelden.

 

Unser Standpunkt: Der rechtswidrige Zustand der illegal in der Schweiz Anwesenden darf nicht durch eine amtliche Heirat offiziell toleriert und gebilligt werden. Eine auf einen Vorstoss von Nationalrat Toni Brunner zurückgehende Vorlage will, dass in der Schweiz nur noch Ehen geschlossen werden können, wenn sich beide Partner legal im Land aufhalten. Die dafür erforderliche Änderung des Zivilgesetzbuches soll in der Sommersession der Eidgenössischen Räte behandelt werden.

 

Die gegen Scheinehen getroffenen Massnahmen gehen aber noch zu wenig weit. Insbesondere muss neben der Strafe der Landesverweis sichergestellt werden. Wer als Ausländer in der Schweiz eine Scheinehe eingeht und gerichtlich verurteilt wird, hat die Schweiz nach Verbüssung seiner Strafe sofort zu verlassen. Es ist gegen ihn/sie zudem ein absolutes Einreiseverbot auszusprechen.

Reinhard Wegelin/sifa

 

 Quelle: Sifa-Post vom 13.05.2009


Anker-Kinder in den USA bald illegal?

26. August 2008 von Kulturbereicherer  
Kategorien: NEWS, TITEL

Für Europäer gilt die USA als restriktives Einwandererland – die Mexikaner (meist synonym für Südamerikaner) sehen das anders. Zu den beliebtesten Methoden um eine Aufenthaltsbewilligung zu ergattern, zählt das Einschleussen von Hochschwangern. Sobald das Kind in den USA auf die Welt kommt erhält es die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Und nun kommen die netten internationalen Vorschriften, denen sich gerade die USA kaum richtig widersetzen können: Vater und Mutter und weitere Kinder erhalten ebenfalls die Aufenthaltsbewilligung.

In den USA nennt man ein solches Kind das “Anchor-Baby”. Um diese Kinder hat sich sogar eine richtige Adoptionsindustrie entwickelt. Will ein Mexikaner ohne Aufenthaltsbewilligung sich eine solche beschaffen, adoptiert er ein solches Anchor Baby. Entsprechend ist der Handel mit solchen Kinder ein florierendes Geschäft.

Dieses Phänomen ist auch in der Schweiz weit verbreitet, wird aber von den Behörden ignoriert und verschwiegen. Nicht selten hat ein Asylant 10 Kinder. Ob die auch alle von ihm sind, interessiert die Behörden kaum. In Frankreich wurde deshalb ein Gentest eingeführt. In der Schweiz haben “Rechtsexperten” das schon mal präventiv als illegal erklärt. 

Die amerikanischen Behörden wollen diese Praxis unterbinden – auch dann, wenn dabei internationales Recht gebrochen wird. Wir sind gespannt.


Schweizer Qualität auch bei Einbürgerungen

30. Juli 2008 von Kulturbereicherer  
Kategorien: NEWS, TITEL

Nach der Ablehnung der Einbürgerungsinitiative sind andere Wege zur Regulierung der wachsenden Einbürgerungszahlen notwendig. Die Anforderungen an die Kandidaten müssen verschärft und konsequent durchgesetzt werden. Weitere Masseneinbürgerungen sind zu verhindern. Am Mittwoch präsentierte die SVP an einer Medienkonferenz ihre entsprechenden Forderungen.

Das Schweizer Volk hat sich an der Urne immer gegen erleichterte Einbürgerungskriterien ausgesprochen, dies trotz den Versuchen der politischen Linken, den Zugang zum Schweizer Bürgerrecht stets einfacher zu gestalten und dieses beinahe bedingungslos abzugeben. Doch immer neue Vorstösse versuchen, die Praxis aufzuweichen, um damit die Kriminalitäts- und Sozialstatistiken zu beschönigen.

Zu den konkreten Forderungen, welche die SVP an der heutigen Pressekonferenz darlegte und die ebenso Bestandteil des aktuellen Positionspapiers sind, gehören:

  • Keine Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung
  • Keine Einbürgerung von kriminellen Ausländern
  • Keine Einbürgerung ohne Sprachkenntnisse
  • Keine Einbürgerung von Analphabeten
  • Keine Einbürgerung von Sozialhilfe- und IV-Empfängern
  • Einbürgerung auf Probe und möglicher Bürgerrechtsentzug
  • Separate statistische Erfassung von Eingebürgerten
  • Kein Missbrauch der erleichterten Einbürgerung mehr

Nach der Ablehnung der SVP-Volksinitiative “für demokratische Einbürgerungen” ist es umso wichtiger, dass verbindliche Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts geschaffen und vor allem auch angewandt werden. Nur wer strenge Kriterien erfüllt und gut integriert ist, soll auch Schweizer Bürger werden dürfen. Wenn den Gemeinden und Bürgern schon die abschliessende Kompetenz für Einbürgerungsentscheide genommen und ein Rekursrecht quasi als obligatorisch erklärt wird, so braucht es konsequenterweise generell strengere Einbürgerungskriterien.


Die neue Einbürgerungswelle rollt!

3. Juli 2008 von Kulturbereicherer  
Kategorien: NEWS, TITEL

Heute gab Deutschland die Zahl der Einbürgerungen im letzen Jahr bekannt: etwa 100′000 Ausländer erhielten 2007  dort das deutsche Bürgerrecht. Zum Vergleich: in der Schweiz waren es etwa 40′000.  Berücksichtigt man, dass Deutschland etwa 12mal mehr Einwohner hat, sollte das Bände sprechen.

Doch es kommt noch viel schlimmer für die Schweiz. Zur Zeit leben hier etwa 900′000 Ausländer, die berechtigt sind, einen Antrag zu stellen! Diesen Anspruch können sie ausserdem gerichtlich durchsetzen.

Sozialhilfeabhängigkeit und Kriminalität sind kaum ein Grund, den Schweizer Pass zu verweigern. Vergessen wir auch nicht, dass diese Kulturbereicherer nicht nur überdurchschnittlich oft von der Sozialhilfe leben, überdurchschnittlich oft krank sind, überdurchschnittlich oft invalid sind, usw., sondern dass sie auch später alle AHV beziehen werden.

Die Einbürgerungswelle wird unweigerlich zu Steuererhöhungen führen und das dabei die MwSt gemeint ist,  kann man sich ja wohl denken.


Weniger gleich Mehr

3. Juni 2008 von asylstrasse  
Kategorien: NEWS, POLITIK, TITEL

Je weniger sich die SVP letztes Jahr in Punkto Ausländer in den Wahlkampf einmischte, desto grösser war die Replik welche sie auf ihr Schweigen erhielt. Das ist zwar nichts Neues, aber dennoch interessant. Nicht zuletzt deshalb, weil wiedermal klar ersichtlich wird, dass sich die anderen Parteien offenbar gar kein eigenes Programm leisten möchten oder dieses aber nach Veröffentlichung gleich zu Makulatur erklären. Das wurde nun auch wissenschaftlich erhärtet. Und zwar von der Uni Zürich. Dabei drehte sich das Thema eigentlich nur um den Satz, dass die “SVP als Urheber der Problematisierung des Fremden” an der Spitze allen Übels steht. 

Aber zurück zum Titel. Die untenstehende Grafik zeigt recht deutlich, wer sich auf welche Art gegen wen in Pose stellte. Interessant ist, dass die FDP gleich gar nie in Erscheinung tritt. Weiters aber auch, das es fast nur “Experten” sind, welche sich gegen die SVP zur Wehr setzen.  

 

 Grafik in gross

Auch wenn es in dem Papier um Ausländer und ethnische Minderheiten im Wahlkampf geht, ist in dieser Studie der Universität Zürich nachzulesen, wie sich die anderen Parteien vornehmlich um die SVP anstelle ihrer eigenen Probleme kümmerten. Ach ja, die Studie wurde von der Rassimuskommission EKR publiziert.


Schlappe der Antipoden

1. Juni 2008 von Kulturbereicherer  
Kategorien: NEWS, POLITIK, TITEL

Eigentlich hätte das nicht passieren dürfen. Die SVP auf der Spitze ihres Wähleranteils verliert eine Volksinitiative. Die ganze Schweiz war mit Plakaten zugepflastert, ein schierer Overkill.

Auch in den Zeitungen waren die Inserate kaum zu übersehen. Die Gegenwehr der politischen Gegner war peanuts. Sie beschränkte sich auf ein paar unbeholfene Inserate.

Die Medien als Initiativgegner

Die Kampagne gegen die Initiative wurde von den Systemmedien allein geführt – und das reichte bereits, um sie zu Fall zu bringen.

Die SVP kann da kaum gegenhalten. Die rechte Medienszene reduziert sich auf die Weltwoche, die Schweizerzeit und Winkelried. Zusammen erreichen die etwa 3% der Bevölkerung, nimmt man die Parteiblätter (Prospeke) der SVP dazu sind es vielleicht 4%.

Ein Printmedium muss her

Sagen wir, wie es ist: Wirkung Puffus. Ein Printmedium muss her! Die Medienpräsenz der SVP bestand bis anhin darin, den Gegenfüssler (Antipode) zu spielen. Schon erstaunlich genug, dass man es so auf 30% Wähleranteil geschafft hat. Doch da ist definitiv Schluss.

Wenn es nicht gelingt, einen Teil des klassischen Medienmarktes auf die eigene Seite zu ziehen, hat die SVP schwere Zeiten vor sich. Die Entstehung einer “guten SVP” mit viel medialem Goodwill steht zudem noch an.

Es bleibt nicht mehr viel Zeit und es stehen kaum human ressources zur Verfügung, um diese Aufgabe zu lösen. 

Und die Vorstellung, die Politik mit Referenden zu beeinflussen, wird lediglich das Image der Partei als Nein-Sagerin zementieren. Eigentlich ist die SVP dann genau da, wo die Linke sie haben wollte. Schade. 


60% Moslems

22. Mai 2008 von Schwarzenbach  
Kategorien: NEWS, TITEL

Die Gemeinderätin von Zürich, Susi Gut, führt eine ausführliche Statistik über die ordentlichen Einbürgerungen*) in der Stadt Zürich (hier). Zürich hat – nota bene – 350′000 Einwohner.

Seit dem 16. November 2005 wurden dort 4000 Ausländer eingebürgert, davon stammen 1500 aus Serbien**), 500 aus Bosnien. Rechnet man noch die Türken, Marokkaner, etc. hinzu, sind etwa 60% der Eingebürgerten Moslems. Etwa 10% dieser Ethnien sind von Sozialhilfe abhängig oder beziehen bereits bei der Einbürgerung eine Invalidenrente (IV).

Erstaunlicherweise trifft das kaum auf die Tamilen zu, entweder haben die den Trick noch nicht draussen oder sie haben eine gesündere Ernährung.

*) Die Statistik erfasst nur die ordentlichen Einbürgerungen. In der Regel wird nur der Clanchef eingebürgert. Der Rest kommt dann via erleichterte Einbürgerung nach.

**) sind allerdings kaum Serben, sondern Kosovaren. Statistisch laufen sie aber unter Serben. Ob das mit der Anerkennung Kosovos geändert hat, wissen wir nicht.


Sozialdemokraten oder Linksfaschisten?

20. Mai 2008 von David Frankfurter  
Kategorien: NEWS, POLITIK, TITEL

Habt Ihr sie gesehen, die Plakat der Gegner der Einbürgerungsinitiative? Kaum, lediglich vereinzelte Inserate … Bei dieser Kampagne sind die Linken von sich aus kaum in Erscheinung getreten. 

Die gesamte Kampagne wurde stellvertretend für die Linken von den Medien geführt, wobei sie nicht davor zurückschreckten, das Volk als Pöbel zu bezeichnen. Zum Teil mit bizarren Argumenten … so schrieb der Tagesanzeiger …

Das Volk kann sich irren

Ist das der richtige Weg, um zu korrekten Einbürgerungsentscheiden zu kommen? Eine Stärke der Initiative ist ihr Vertrauen in die lokale Demokratie. Bloss treibt es die SVP damit zu weit. Sie will die Bürger völlig frei entscheiden lassen, wen diese als neue Mitbürger und Mitbürgerinnen akzeptieren und wen nicht.

Doch auch das Volk kann sich irren oder von Vorurteilen blenden lassen. 

Würde ein PNOS’ler diese Aussage machen, würde man ihm zu Recht diese Gedanken als faschistisch auslegen. Journalisten hingegen können scheinbar ungestraft solche Thesen aufstellen. 

Die sonst schon schwachen Argumente der Befürworter wurden immer wieder von der Realität eingeholt: Gewalttaten und Morde auf unseren Strassen gingen ungehindert weiter. Bosnier und Albaner waren anscheinend nicht hinreichend von den Genossen gebrieft worden.  

Die faschistoide Argumentation in diesem Abstimmungskampf zeigt unwiderlegbar, dass wir es auf der anderen Seite mit Linksfaschisten und nicht mit “Sozialdemokraten” zu tun haben. 

In den nächsten Jahren wird es darum gehen, diese Leute aus dem Staatsdienst zu entfernen und diesen Sozialfaschisten ihre Pfründe zu entziehen.


Garantie auf Messerstecherei

19. Mai 2008 von Kulturbereicherer  
Kategorien: NEWS, TITEL

Wie jeden Samstag Abend gibt es im Albanerclub OXA in Oerlikon einen Schwerverletzten oder einen Toten. Wer also Action will, soll sich am Samstag Abend dort einfinden, sofern man als “Scheiss-Schweizer” überhaupt eingelassen wird:

Ein 21-jähriger Mann ist am frühen Sonntagmorgen im Zürcher Club Oxa von mehreren Unbekannten angegriffen und erheblich im Gesicht verletzt worden. Die Täter konnten unerkannt fliehen.

Kurz nach 06.00 Uhr wurden die Stadtpolizei Zürich sowie Schutz & Rettung alarmiert, weil im Nachtclub Oxa an der Siedwerdstrasse 73 in Zürich Oerlikon ein Mann angegriffen und verletzt wurde. Am Tatort trafen die Rettungskräfte auf einen 21-jährigen Schweizer welcher mit Schnittverletzungen im Gesicht ins Spital gebracht werden musste. Gemäss ersten Abklärungen wurde der Mann auf der Tanzfläche von zwei oder drei Männern angegriffen und mit einem unbekannten Gegenstand erheblich im Gesicht verletzt. Die Unbekannten verliessen den Club und flüchteten durch die Andreasstrasse in Richtung Bahnhof Oerlikon.

Das mit “Schweizer” in der Meldung muss man nicht so ernst nehmen …


Desinfo zur Einbürgerungs-Initiative

14. Mai 2008 von Herakleitos  
Kategorien: NEWS, POLITIK, TITEL

Eveline Widmer-Schlumpf: Das ist die Bundesrätin, die unermüdlich behauptet, der SVP einen Sitz im Bundesrat «gerettet» zu haben.

Die «Sitz-Rettung» erfolgte mit ausschliesslich linken, grünen und CVP-Stimmen – und hatte die Abwahl Christoph Blochers zum Zweck. Bisherige Auswirkung dieser «Sitz-Rettung»: Sämtliche Mitarbeiter des Departements Widmer-Schlumpf, die irgend welcher engeren Beziehung oder Sympathie zur SVP «verdächtigt» werden, sind regelrecht weggesäubert worden – bis auf Ebene Sekretärin.

Inzwischen vertritt die selbstlose «Retterin» (im Foto als Darstellerin des Ephialtes von Trachis) auch ein politisches Hauptanliegen: Sie bekämpft die SVP-Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen». Dies, wie sie den Medien ausdrücklich sagte, nicht bloss «im Namen des Bundesrates», sondern auch als ganz persönliches Anliegen.

Wie lauten denn die Argumente, welche die selbstdeklarierte «SVP-Retterin» gegen das SVP-Volksbegehren ins Feld führt?

Integrations-Nachweis

Am 2. Mai liess sie diese in einem von der NZZ publizierten grossen Interview verbreiten. Frau Bundesrätin Widmer sagt in diesem Interview, dass das heutige – vom Bundesgericht 2003 ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte – Verfahren «demokratisch, gründlich und fair» sei. Denn eingebürgert werde nur, wer solide integriert sei. So sagt es die Bundesrätin.

Nichts sagt sie allerdings von der nachweisbaren Tatsache, dass mehrere Kantone längst die sog. «generelle Integrations-Vermutung» eingeführt haben. Das heisst im Klartext: Einbürgerungs-Gesuchsteller, die sich bereits seit zwölf Jahren in der Schweiz befinden, sind von Amtes wegen «generell als integriert» zu betrachten. Die Wirkung dieser obrigkeitlichen Anweisung: Die Gesuchsteller sind davon befreit, ihre Integration zu beweisen. Beweispflichtig ist dagegen, wer Gesuchsteller als nicht integriert betrachtet – und deswegen deren Einbürgerung ablehnen möchte. Klassische Beweislast-Umkehr – von der zuständigen Bundesrätin glatt verschwiegen.

Sprachkenntnis kein Integrations-Erfordernis

Frau Bundesrätin Widmer verschweigt auch, dass die Gemeinden in mehreren Kantonen (die entsprechende Weisung der Zürcher Justizdirektion von SP-Justizdirektor Markus Notter an die Gemeinden liegt uns vor) längst obrigkeitlich verbindlich angewiesen worden sind, dass mangelnde Sprachkenntnis kein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung darstellen dürfe. Entsprechende Begründung würde in einem Rekursverfahren als unzulänglich zurückgewiesen.

Frau Bundesrätin verschweigt weiter, dass Fragen an muslimische Einbürgerungskandidaten, ob sie die gesetzlich geforderte Gleichberechtigung der Geschlechter gemäss Bundesverfassung respektieren und praktisch leben würden, ob sie schulpflichtigen Töchtern den Besuch von Schwimmunterricht und Klassenlagern gestatten würden, grundsätzlich nicht gestellt – geschweige denn überprüft – werden dürfen.

Korsettierte Demokratie

Frau Widmer-Schlumpf verliert auch kein Wort darüber, dass in vielen Gemeinden, welche die formelle Behandlung von Einbürgerungsgesuchen an der Gemeindeversammlung zwar noch zulassen, längst die verbindliche Bestimmung durchgesetzt worden ist, dass nur zu solchen Gesuchen einzeln abgestimmt wird, für die Ablehnungsanträge schriftlich und zum voraus mit obligatorischer Begründung eingereicht worden sind.

Der mündliche, spontan in der Versammlung aus waltender Diskussion resultierende Ablehnungsantrag ist für Einbürgerungsgesuche – demokratiewidrig und willkürlich – verboten worden. Von «freier Willensbildung» und «unverfälschter Stimmabgabe», wie sie dem freien Schweizer in der Bundesverfassung (Art. 34, Abs. 2) als Grundlage demokratischer Mitbestimmung garantiert wären, keine Spur mehr.

Weiter verschweigt die das vom Bundesgericht ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte Verfahren als «demokratisch» lobende Bundesrätin, dass Einbürgerungsentscheide längst zur Domäne spezialisierter (in der Realität fast ausnahmslos von den Steuerzahlern bezahlter) Anwälte geworden sind, die das Rekursverfahren derart aus dem Effeff beherrschen, dass der Bedenken äussernde gewöhnliche Bürger nur allzu oft als der Dumme blossgestellt wird.

Das alles blendet Frau Widmer-Schlumpf aus. Dafür behauptet sie pauschal, dass die meisten Gemeinden, das neue Verfahren bereits «gut beherrschen» würden, so dass niemand von Masseneinbürgerung sprechen könne. Die Tatsache, dass bereits in sehr vielen Gemeinden aus Furcht vor langwierigen, komplizierten Rekursverfahren (im Laufe derer die zuständigen Behörden von den Medien regelmässig an den Pranger gestellt, des Rassismus, der Willkür verdächtigt werden) das formlose «Durchwinken» aller Kandidaten Wirklichkeit geworden ist – diese Tatsache klammert Frau Widmer-Schlumpf grosszügig aus.

Zahlen-Manipulation

Dafür bemüht Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf die von der Linken erfundene Zählmethode, wonach Einbürgerungen allein an der Zahl der im Land anwesenden Ausländer, nicht aber an der Zahl der Gesamtbevölkerung gemessen werden dürfen. Auf dass die Schweiz, obwohl europaweit weitaus am meisten Ausländer (fast fünfzigtausend jährlich, ziemlich genau der Einwohnerzahl der Stadt Luzern entsprechend) einbürgernd, als mickrig und hinterwäldlerisch irgendwohin ins Hintertreffen verwiesen und entsprechend diffamiert werden kann.

Die Lächerlichkeit dieser «Zählmethode» illustriert folgendes Beispiel: Wenn ein Land (bei einer angenommenen Gesamtbevölkerung von einer Million) zehn Ausländer aufweist und all diese zehn einbürgert, dann würde es nach Zählung Widmer-Schlumpf mit einer «Einbürgerungsquote von hundert Prozent» weltweit führender Einbürgerungs-Spitzenreiter. Ein anderes Land mit angenommenen siebeneinhalb Millionen Einwohnern, wovon 1,25 Millionen Ausländern, das jährlich fünfzigtausend Ausländer einbürgert, landet dagegen mit der mickrigen Quote von vier Prozent (Zahl der Einbürgerungen gemessen an der Zahl der Ausländer) weit im Hintertreffen. Und es ladet erst noch alle Multi-Kulti-Fetischisten dazu ein, möglichst viele neue Ausländer ins Land zu schleusen, weil die Einbürgerungsquote, je mehr Ausländer ins Land gelassen werden, immer schlechter wird – selbst wenn jährlich hunderttausend eingebürgert würden.

Dass eine Bundesrätin derartige Zahlenschummelei mitmacht…

Umsetzungs-Verweigerung

Aufschlussreich werden die Ausführungen von Frau Widmer-Schlumpf, wenn sie auf die Umsetzung der SVP-Initiative nach deren Annahme durch Volk und Stände angesprochen wird. Sie sieht da offensichtlich Konflikte mit der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die Schweiz zukommen. Will Frau Widmer damit ernsthaft behaupten, jeder, der die Einbürgerung eines Ausländers ablehne, sei der «Rassendiskriminierung» zu verdächtigen? Für uns – und wohl auch eine breite Öffentlichkeit – ist neu und mehr als befremdlich, dass eine Justizministerin «Ausländer» generell als «Rasse» einstufen will. Oder befindet sich Frau Widmer-Schlumpf einfach im Argumentationsnotstand, weil sie keine haltbaren Gründe finden kann, um eine Initiative, die ihr offensichtlich gegen den Strich geht, nicht umsetzen zu müssen?

Die Rechtslage ist die folgende: Über Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Volksinitiative entscheidet die Bundesversammlung. Und zwar abschliessend. Verbindlich auch für Bundesräte. Die Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen» ist vom Schweizer Parlament als gültig erklärt worden. Eine gültige Initiative ist ihrem Wortlaut gemäss umzusetzen. Ohne wenn und aber. Wer das verweigert, verleugnet die Demokratie, verletzt die Bundesverfassung.

Fakten-Unterschlagung

Schliesslich mahnt Frau Widmer-Schlumpf noch an, der «Uno-Pakt über bürgerliche und politische Rechte», welcher allen Menschen die Privatsphäre garantiere, müsse bei Einbürgerungsverfahren strikt respektiert werden. Das wird obrigkeitlich so ausgelegt, dass dunkle Punkte aus dem Vorleben von Einbürgerungskandidaten den Bürgern grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden dürfen. Behördenmitglieder, die durch ihre Behördentätigkeit zum Beispiel davon Kenntnis erhalten haben, dass sich ein Einbürgerungsbewerber des Sozialhilfe-Missbrauchs schuldig gemacht hat, dabei allenfalls gar straffällig geworden ist, würden, wenn sie dies den Bürgern bekanntgeben würden, strafrechtlich verfolgt. Womit «garantiert» ist, dass Einwände gegen Einbürgerungsentscheide zu Kandidaten, über die genauere Kenntnis zu besitzen uns ein Uno-Pakt angeblich verbieten soll, vor versierten Juristen in Rekursverfahren generell chancenlos sind.

Und das soll «Demokratie» sein? Das soll «faires Verfahren» garantieren?

Bedenkliche Auslassung

Insgesamt beurteilt Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf das neue, vom Bundesgericht 2003 dekretierte, der vom Souverän 1999 im Rahmen der nachgeführten Bundesverfassung an der Urne demokratisch festgelegten Ordnung klar widersprechende Verfahren als «fair und demokratisch».

Die Demokratie bleibe intakt. Sagt sie. Das ist ein starkes Stück Desinformation. Nicht einmal das Bundesgericht, das die neue Ordnung 2003 dekretiert hat, behauptet dies. Das Bundesgericht hat wenigstens ehrlich kommuniziert, dass es den Einbürgerungsentscheid eben nicht (mehr) als demokratischen, politisch zu treffenden Entscheid anerkenne. Es wertete den Einbürgerungsentscheid 2003 vielmehr ab auf die Ebene einer Verwaltungsverfügung, vergleichbar einer Baubewilligung – wobei das Bundesgericht hinnimmt, dass aus nicht weiter kommentierten historischen Gründen Äusserungen des Souveräns zu solchen Entscheiden noch erfolgen würden.

Indem aber die generelle Rekursmöglichkeit für Abgewiesene vom Bundesgericht neu dekretiert wurde, wurde der Souverän als zuvor oberste, unanfechtbare Instanz zurückgestutzt. Er steht seither unter der Aufsicht einer gerichtlichen Oberinstanz, welche die vom Souverän getroffenen Entscheide als «korrekt» anerkennen oder als «unkorrekt» korrigieren bzw. zurückweisen kann. Damit ist der Souverän als oberste, unanfechtbare Instanz in der Demokratie abgesetzt. Behaupten, die Demokratie bleibe dennoch intakt, kann nur, wer der Demokratie ohnehin nicht gewogen ist.

Wahrheit hat generell zwei Komponenten: Amtlich geäusserte Information muss erstens mit den Tatsachen übereinstimmen, also wahr sein. Zweitens muss sie vollständig sein. Eine Unwahrheit entsteht auch, wenn zu einem Vorgang wichtige Tatsachen – beispielsweise die bundesgerichtliche Abwertung eines politischen Entscheids in eine Verwaltungsverfügung – unterschlagen werden.

Linke Zurückhaltung

Wir stehen in einem merkwürdigen Abstimmungskampf. Merkwürdig, weil sich die Linke bisher betont zurückhält. Dabei war es seinerzeit die politische Linke, welche die Vorgaben für neue Einbürgerungsverfahren gegeben hat. Als Beispiel eines solchen Vorstosses der politischen Linken sei hier SP-Armee-Abschaffer und Nationalrat Andreas Gross zitiert, der 2003 folgenden linken Grundsatz zur Einbürgerung auf seine Homepage aufschalten liess:

«Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, sollen das Recht haben, an der Gestaltung dieser Entscheidung mitzuwirken. Deshalb ist für uns die umstandslose Einbürgerung und das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass so wichtig.»

Die SP hält sich im laufenden Abstimmungskampf vornehm zurück. Sie zählt offensichtlich darauf, dass ihre Kandidatin der letztjährigen Bundesratswahl, Bundesrätin Widmer-Schlumpf, die Christoph Blocher verdrängt hat, die von der SP vorgegebene Position im Abstimmungskampf eisern vertritt. Was für die SP um so angenehmer ist, als sich Frau Widmer-Schlumpf von den Medien notorisch als SVP-Vertreterin etikettieren lässt…


“Einbürgerungsopfer” ist kriminell

8. Mai 2008 von David Frankfurter  
Kategorien: NEWS, TITEL

In der Rundschau des Schweizer Fernsehens wurde gestern die angebliche Willkür des demokratischen Einbürgerungsverfahrens anhand eines Beispiels aus Rheineck (SG) angeprangert. Dies obwohl der abgewiesene Kandidat, welcher portraitiert wurde, seit Monaten wegen Geldfälscherei im Gefängnis sitzt. Die SVP fordert von der Rundschau eine Berichtigung.

Ein herrliches Beispiel moslemischer Scheinheiligkeit (Taquiya)

Am gestrigen Mittwoch, 7.5.2008, wurde in der Sendung “Rundschau” auf SF 1 die Einbürgerungsinitiative der SVP thematisiert. In einem einleitenden Beitrag wurde am Beispiel der Gemeinde Rheineck im Kanton St. Gallen dargestellt, wie bei Volksentscheiden eingebürgert wird. Dieser Bericht, der teilweise bereits am 26.9.2007 in der Rundschau gezeigt wurde, stellte die Situation so dar, als ob die Stimmbürger grundlos und willkürlich 25 Einbürgerungsgesuche abgelehnt hätten.

So hiess es, dass die Gemeindebehörden vorgängig alle Bewerber geprüft und als einbürgerungswürdig empfohlen hatten. “Genützt hat es nichts, auch nicht für die Familie Lulic aus Bosnien”. Und der abgelehnte Kandidat Edin Lulic beklagt sich in demselben Beitrag über das Verfahren: “Ablehnen ohne Grund, eigentlich geht das nicht.” Er frage sich, wieso er abgelehnt wurde, darauf habe er noch keine Antwort bekommen.

Die Rundschau spricht nun in der aktuellen Ausgabe erneut von einer willkürlichen Ablehnung, ohne die Situation genauer geprüft zu haben.

Amtlich beglaubigter Geldfälscher

Wie die SVP nun aus mehreren Quellen erfahren hat, sitzt Edin Lulic seit Monaten in Deutschland im Gefängnis, weil er zu einer international tätigen Geldfälscherbande gehört. Zum Glück haben die Stimmbürger der Gemeinde Rheineck das Gesuch des kriminellen Bosniers abgelehnt. Dies zeigt, dass es unzulässig ist, bei Volksentscheiden von Willkür zu sprechen. Die Stimmbürger von Rheineck konnten die Situation besser beurteilen als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen und machten nicht den Fehler, voreilig und unsorgfältig zu urteilen, wie es die Rundschauredaktion bei ihren Recherchen.

Erneut wird also aufgezeigt, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.


Eingebürgerter als IV-Betrüger entlarvt

7. Mai 2008 von Herakleitos  
Kategorien: NEWS, POLITIK, TITEL

Ein dreister Fall von erschlichenen Sozialleistungen, der gestern von der Polizei aufgedeckt wurde, hat heute noch eine zusätzliche Dimension erhalten. Der im Kanton St.Gallen verhaftete IV-Betrüger, welcher seit 2004 über 310′000 Franken unrechtmässig bezogen hat, war ein eingebürgerter Serbe. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel schlechter Einbürgerungsentscheide und ein zusätzlicher Grund für ein Ja zur Volksinitiative “Für demokratische Einbürgerungen”.

Der 59-jährige Mann, der gemäss Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 6.5.2008, seit Jahren eine Invalidität vorgetäuscht und damit über 310′000 Franken erschlichen hat, bezog seit 4 Jahren eine Rente und war zu 100% invalid geschrieben. Bis zu seiner Pensionierung wären auf dieselbe Weise noch rund 470′000 Franken zusätzlich ausbezahlt worden, wäre er nicht überführt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen stellte die Kantonspolizei Zürich nun fest, dass die Invalidität in betrügerischer Weise vorgetäuscht wurde und der mutmassliche Betrüger in der Lage gewesen sei, grosse Gegenstände oder schwere Möbel problemlos selber zu tragen. Darüber hinaus habe er mit Personen- oder Lieferwagen Strecken von nahezu 2′000 Kilometern zurücklegen können.

Dei Presse führt die Öffentlichkeit hinters Licht

Beim in der Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich lediglich als “Schweizer” beschriebenen Tatverdächtigen handelt es sich in Tat und Wahrheit um einen eingebürgerten Serben, wie die Kantonspolizei Zürich heute gegenüber der SVP bestätigte. Nur dank einem Tipp aus der Bevölkerung an die SVP flog auf, dass es sich um einen Eingebürgerten handelt. Wieder einmal verschleiert man in den Berichterstattungen zu diesem Sozialmissbrauch die wahre Herkunft des Täters. Diese Desinformation führt zu einer mangelhaften Information der Öffentlichkeit. Die SVP fordert deshalb die zuständigen Behörden auf, entsprechende Migrationshintergründe in den Medienmitteilungen transparent zu erwähnen.

Bisherige Einbürgerungspraxis fahrlässig

Ausserdem wird durch den aktuellen Fall wieder einmal aufgezeigt, wie unvorsichtig die Entscheide in der heutigen Einbürgerungspraxis gefällt werden. Auch Menschen, die eine IV-Rente beziehen und nicht für sich selber sorgen können, erhalten das Schweizer Bürgerrecht. Dies liegt unter anderem daran, dass aufgrund eines drohenden Gerichtsverfahrens durch das Rekursrecht der Kandidaten, heute im Zweifel eingebürgert wird.<

Dies zeigt deutlich, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Schliesslich kennen die Gemeindebürger die Verhältnisse und den Charakter der Einbürgerungskandidaten besser als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.

Hatte Winkelried nicht Recht?


Doppelmörder kurz vor Einbürgerung

6. Mai 2008 von Kulturbereicherer  
Kategorien: NEWS, TITEL

Auf offener Strasse erschoss am Samstagabend in Wil (SG) ein Kosovare zwei Männer. Der Hauptverdächtige sollte offenbar bald eingebürgert werden. Dies, obwohl er bereits früher mehrmals straffällig geworden ist. Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Einbürgerungsgesuchen und einer zurückhaltenden Einbürgerungspraxis, wie sie die Einbürgerungsinitiative der SVP verlangt. Ein Ja am 1. Juni ist wichtiger denn je!

Dass Entscheide über Einbürgerungen in der Wohngemeinde der Kandidaten vor Ort und nicht von weltfremden Gutmenschen zu fällen sind, beweist einmal mehr ein aktueller Fall. In Wil (SG) erschiesst am Samstagabend ein Kosovare zwei Landsleute. Wie mittlerweile – nach entsprechenden Recherchen von RADIO TOP – bekannt wurde, steht der im Kanton Bern wohnhafte Hauptverdächtige kurz vor der Einbürgerung.

Auch „NEWS“ teilt heute mit Berufung auf den Gemeindepräsidenten seiner bernischen Wohngemeinde mit, dass ein Einbürgerungsgesuch hängig ist. Dies, obwohl gemäss anderen Medienberichten dieser Mann im Dorf bereits früher negativ aufgefallen sei. „Er wurde mehrmals straffällig“, lässt sich eine ehemalige Nachbarin des mutmasslichen Doppelmörders in der „Berner Zeitung“ zitieren. Im „Blick“ meint eine Freundin des getöteten jungen Mannes: „Sie streiten sich schon solange ich denken kann.“ Es sei eine alte Fehde. Der älteste Sohn der Opferfamilie soll gemäss „20 Minuten“ bereits Rache geschworen haben. Die Gewaltspirale wird sich weiter drehen. Die Nachbarn leben in Angst. „Was ist, wenn sich die Familie rächen will und sich in der Türe irrt?“ Bereits eingebürgert seien gemäss „Tages-Anzeiger“ die Kinder des mutmasslichen Täters.

Seine Name und Adresse ist gemäss Polizei:

Shtjefan Bitiq
Dorf 43B
4955 Gondiswil

An diesem Fall zeigt sich mit krasser Deutlichkeit, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Einbürgerungskandidaten in genauer Kenntnis ihrer Lebensumstände und Wertvorstellungen ist. Heute werden massenhaft Menschen eingebürgert, denen unsere Kultur völlig fremd ist und die ihre Probleme auf völlig andere – gewalttätige, blutige – Weise lösen als es bei uns in der Schweiz üblich ist. Diese Kultur trägt nicht zu einem gedeihlichen Zusammenleben in Freiheit, Frieden und Wohlstand bei, sondern bringt diese schweizerischen Errungenschaften in Gefahr. Um die Einbürgerung von Kriminellen zu erschweren und zu verhindern, gibt es am 1. Juni deshalb nur eine Antwort: Ein überzeugtes JA zur Einbürgerungsinitiative!Ne


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Asiatischer Professorensohn …

30. April 2008 von David Frankfurter  
Kategorien: NEWS, TITEL

Die Bombe auf dem Rütli wurden von der Presse reflexartig rechtsextremen Kreisen zugeordnet. Winkelried stellte das als Einziger in Frage und verwies damals schon auf linke Kreise.

Dann kam irgendwann aus, dass es sich beim Täter um einen Asiaten handelte. “Asiate” ist der neue politische Begriff für moslemische Kulturbereicherer. Er stammt aus England. Der Begriff ist allerdings für die Schweiz weniger geeignet, da die Kosovaren und Albaner in Europa leben. Das Ringier dann doch diesen Begriff eingeführt hat, zeugt von einer gewissen Ideenlosigkeit.
Bis jetzt schweigen sich die Medien noch über das politische Umfeld des Rütlibomber aus, doch wie wir aus vertraulicher Quelle erfahren haben, ist dieses kaum dem rechten Lager zuzuordnen.

Der mögliche Urheber des Sprengstoffanschlags auf dem Rütli wird von der Bundesanwaltschaft (BA) verdächtigt, schon vor dem vergangenen 1. August einen Sprengstoffbrandanschlag versucht zu haben.

Und zwar geht es um einen Attentatsversuch in der Nacht auf den vergangenen 19. Juli im Kanton Zürich. Zum genauen Ort, zum Sachverhalt und zur Person, gegen die sich der versuchte Anschlag gerichtet hatte, wollte sich die Bundesanwaltschaft nicht äussern. BA-Sprecherin Jeannette Balmer erinnerte auf Anfrage aber daran, dass schon bei der Verhaftung des Verdächtigen am vergangenen 29. Januar dringender Tatverdacht in Bezug auf mehrere Delikte bestanden haben.

Dabei sei es auch um die im nun veröffentlichten Urteil erwähnten Sachverhalte im Kanton Zürich gegangen. Mit Rücksicht auf die intensiven und auf Hochtouren laufenden Ermittlungen könnten dazu aber keine Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Zweiter Täter denkbar
Dem Entscheid des Bundesstrafgerichts ist zu entnehmen, dass DNA-Spuren am Tatort des Anschlags vom Juli zum jetzt inhaftierten Verdächtigen führten. Die Spuren wurden an zwei Pet-Flaschen und an einer Roger-Staub-Mütze gefunden. Auf Grund von Fingerabdrücken hält es die BA zudem für möglich, dass damals auch ein Mittäter am Werk war.

BA-Sprecherin Balmer sagte auf Anfrage, das Verfahren richte sich nach wie vor gegen den inhaftierten Beschuldigten und unbekannte Täterschaft. Zur Person des Inhaftierten machte die BA unter Berufung auf den Persönlichkeitsschutz weiterhin keine Angaben. Balmer sagte aber, der Inhaftierte verweigere bisher Aussagen kategorisch. Das Haftentlassungsgesuch war vom Bundesstrafgericht wegen anhaltender Verdunkelungsgefahr abgelehnt worden.

Mehrere Anschläge
Auf dem Rütli war am 1. August 2007 kurz nach Abschluss der Bundesfeier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein kleiner Sprengsatz mittels Zeitzünder zur Explosion gebracht worden. Verletzt wurde niemand. Am 4. September detonierten dann an den Wohnorten von drei Verantwortlichen der Rütli-Feier in den frühen Morgenstunden weitere Sprengsätze; auch hier wurde niemand verletzt. Diese drei Anschläge sind ebenfalls Gegenstand des Verfahrens der Bundesanwaltschaft.


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