Der Asyl-Schlendrian ist zurück

September 10, 2008 by Gastbeitrag  
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In den letzten Wochen hat sich die Anzahl der illegal in die Schweiz einreisenden Asylsuchenden erneut stark erhöht. Dies ist einerseits die Folge einer generellen Flüchtlingswelle aus Afrika, aktuell erreichen täglich mehrere Boote mit rund 250 Personen die Küste der italienischen Insel Lampedusa. Dass die Zahl der Asylgesuche aber nun vor allem in unserem Land so stark wächst, bis Ende Jahr wird ein Anstieg von 30% erwartet, kann keinesfalls ausschliesslich durch diese Tendenz erklärt werden. Read more

Massenasylgesuche aus Eritrea

Juli 7, 2008 by Kulturbereicherer  
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Seitdem die damalige Asylrekurskommission beschlossen hat, dass die Schweiz sämtlichen Dienstverweigerern und Deserteuren aus Eritrea Asyl gewähren muss, hat sich die Anzahl Asylsuchender aus diesem Staat massiv erhöht. 2006 hat deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 655 % zugenommen, während in Deutschland die entsprechenden Gesuche um 37 % zurück gegangen sind.

Auch im Jahr 2007 sind die Asylgesuche aus Eritrea nochmals um gut 30 % gestiegen, wobei die Anerkennungsquote bei fast 70 % enorm hoch ist. Während der Asylbestand von Dezember 2007 bis Mai 2008 um fast 4‘500 Personen abnahm, erhöhte sich die Anzahl Eritreer im selben Zeitraum erneut um fast 100 Personen. 

Wenn das HIrn von Rapper Greis nicht total von Drogen zerfressen ist, dann hat auch er Ja gestimmt.

Asylant gründet sein eigenes Bleibekomitee

Mai 19, 2008 by Achilles  
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In Uster hat sich ein Komitee “Mar muss bleiben” etabliert. Dieses Komitee setzt sich dafür ein, das der Senegalese Mar Cissé eine Aufenhaltsbewilligung B bekommt. Treibende Kräfte dieses Komitees sind Mar Cissé selbst und der bekannte linke Asylantenanwalt Marc Spescha. Neben seinen periodischen Rechnungsstellungen an den Steuerzahler ist Marc Spescha als Gründungsmitglied der linksradikalen GSoA (ewige Armeeabschaffer) wohl bekannt.

Mar Cissé reiste 1997 illegal mit einem Freund (!) in die Schweiz ein. Er heiratete in der Folge eine Schweizerin und die Ehe zerbrach nach einem Jahr. Nach einem kurzen Intermezzo als Küchenhilfe lebt er heute von der IV und Sozialhilfe wegen „psychischer Probleme“. Damit fällt er in den übliche Rahmen einer afrikanischer Sozialhilfekarriere. Ihm droht seit einigen Monaten die Wegweisung, was sehr verständlich ist. Jetzt möchte Cissé aber mehr, nämlich die Aufenthaltsbewilligung und die Einbürgerung. Treuherzig versichert das Verbleibekomitee, dass sobald erstmal alle seine Wünsche erfüllt sind, er vielleicht auch mal wieder ein bisschen was arbeiten wird.

Der Usterner Stadtpräsident Martin Bornhauser (Partei SPS, wen wundert es) lobt Cissé in den höchsten Tönen als Kulturbereicherer. Leider wird nirgendswo gesagt, was eigentlich genau diese Bereicherung ist. Bemerkenswert ist eigentlich nur, dass Cissé mit einem „Freund“ in die Schweiz einreiste und dass Spescha einen besonderen Draht zur Schwulenszene hat. Gemäss seinem eigenen Bekunden betreibt Cissé einen “Afrikanischen Verein Zürcher Oberland“, welcher in der Vergangenheit probierte, die Zürcher Oberländer mit einem afrikanischen Trommelkonzert aufzurütteln, aber sonst nicht weiter in Erscheinung tritt.

Hier drängt sich ein ganz anderer Verdacht auf. Bei diesem Kulturbereicherer und seinem Komitee geht es vermutlich um die Förderung einer speziellen Subkultur, welche sich bei bei gewissen Männergruppen intensiv unterhalb der Gürtellinie abspielt und zur Verbreitung von afrikanischen Krankheiten wie AIDS führt. Über das Thema AIDS kann Mar Cissé ausführlich referieren.

Asylgesuche bleiben liegen

April 23, 2008 by Herakleitos  
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Die Asylrekurskommission hat in ihrem Jahresbericht bestätigt, dass die Zahl der hängigen Fälle im letzten Jahr 4203 betragen habe. Seit Beginn des Jahres 2008 ist das Bundesverwaltungsgericht für Asylrekurse zuständig.

Bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) sind im Jahr 2007 4669 neue Fälle eingegangen; das ist rund ein Fünftel weniger als im Vorjahr. Die Kommission erledigte im letzten Jahr ihres Bestehens fast 19 Prozent weniger Verfahren als im Jahr zuvor, wie ihrem Geschäftsbericht zu entnehmen ist.

Die Kommission betont, dass der Rückgang an neuen Fällen keineswegs zu einem beschleunigten Abbau alter Pendenzen geführt habe. Dies «wegen vieler älterer komplexer Fälle». Immerhin sei aber die Zahl der hängigen Verfahren zuvor, also per Ende 2006 um über einen Viertel auf noch 4203 gesunken. Es handle sich um den tiefsten Stand seit 1996.

Ein «bewegtes» Jahr

Die ARK spricht von einem «bewegten und anforderungsreichen Geschäftsjahr» 2007 vor der Übergabe ihres Tätigkeitsbereichs ans Bundesverwaltungsgericht: So sei die Kommission gleich zu Beginn wegen einzelner Urteile in die politische Kritik geraten. Erwähnt werden aber auch der Druck auf Abbau der Pendenzen und die Vorbereitungen für das Bundesverwaltungsgericht mit der Umstrukturierung der bisherigen fünf Kammern der ARK in zwei Asylabteilungen des neuen Gerichts.

Die ARK betont, dass der Qualität der Rechtssprechung unverändert grosse Bedeutung zugemessen worden sei, «dürfe doch der Rechtsschutz nicht unter möglichst schnellem Pendenzenabbau leiden».

Jüngstes Beispiel der Verschleppung eines Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht: Im Februar 1996 erhält der Iraner A. vom Bundesamt für Flüchtlinge die Mitteilung, sein Asylgesuch sei abgelehnt worden. Der Ingenieur legte Rekurs ein. Er betonte, als Angehöriger der armenischen Minderheit und Sympathisant der Kommunistischen Partei sei er verfolgt und inhaftiert worden. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Rekurs am 8. Januar 2008 ab. Dies also zwölf Jahre (!) nach dem negativen Asylentscheid.

Scharia vor Schweizer Landesrecht

Im Laufe der Jahre hat sich die Asylrekurskommission wiederholt auch mit rechtsstaatlich unhaltbaren Urteilen hervorgetan. So zum Beispiel jener Entscheid, der die Scharia in der Schweiz als anwendbar erklärte - ein wohl einmaliger Vorgang in der europäischen Rechtsgeschichte. Aus Gründen des Menschenrechts verbietet die Schweiz Zwangsehen, Kinderehen oder Stellvertreter-Ehen. Mit Urteil vom 7. März 2006 erlaubte die Asylrekurskommission aber einem ägyptischen «Flüchtling» den Nachzug seiner Frau. Er hatte sich im Heimatland Ägypten mit einer seinerzeit knapp Zwölfjährigen verlobt und später versucht, einen Behördenvertreter zu töten. Mittlerweile in der Schweiz als «vorläufig Aufgenommener» anerkannt, pochte der Ägypter auf sein «völkerrechtlich geschütztes Eheleben». Sein Vater hatte an seiner Stelle seine Braut inzwischen im Herkunftsland gemäss Scharia-Recht stellvertretend geehelicht. Unter dem Vorsitz der SP-Richterin Christa Luterbacher setzte die Asylrekurskommission kurzerhand die Scharia in diesem Fall über Schweizer Recht und legitimierte diese hierzulande verbotene Stellvertreter-Ehe - bei der es sich auch um eine Zwangsehe handeln könnte. Hinweise darauf existieren.

Neuestes Beispiel aus dem Bundesverwaltungsgericht: Mit Verweis auf geltendes Völkerrecht hat das Bundesverwaltungsgericht vor einigen Monaten verfügt, dass Schwarzafrikanern, die sich als äthiopische Militärdienstverweigerer ausgäben, generell Asyl zu gewähren sei. Diese der Schweiz auferlegte Anerkennung von Dienstverweigerung als Asylgrund ist weltweit einzigartig. Das angebliche «Völkerrecht» gilt somit für kein einziges anderes Volk auf dieser Welt, es soll nur für die Schweiz gelten.

Die sifa fordert

Das Bundesverwaltungsgericht (früher Asylrekurskommission) spricht von komplexen Fällen, deren Behandlung Zeit benötige. Die eindeutig politisch dominierte Kammer hat in der Vergangenheit alles getan, dass Entscheide des Bundesamts für Migration nicht durchgeführt werden konnten. So entschied sie beispielsweise gegen das damalige Asylgesetz: Wenn ein Asylsuchender vorläufig in der Schweiz aufgenommen wird, muss künftig auch die Einreise seiner Familie bewilligt werden. Man denke weiter an die kriminelle Roma-Familie von Rüschlikon, oder an die «mutmasslichen» albanischen Mörder, die nicht ausgeschafft werden durften und den Staat Hunderttausende von Franken kosteten.

Trotz Straffung der Verfahrensdauer dauern die Verfahren - speziell bei Beschreiten des Rekursweges - noch immer viel zu lang. Ein zusätzliches Problem bilden die Asyl-Profiteure Sozialarbeiter, Hilfswerkler und Asyljuristen. Sie entwickeln kaum Elan, um Probleme effizienter anzupacken, sie sind vielmehr selbst Teil des Problems. Überdies unterlaufen Gerichtsinstanzen gezielt den Volkswillen. Einerseits verschleppten sie dringende Fälle über Jahre hinweg, anderseits verhinderten sie mit übereilten Asylentscheiden vorsätzlich die Auslieferung mutmasslicher Krimineller.

Die sifa fordert, dass das Bundesamt für Migration die Asylanträge definitiv und ohne Rekursinstanzen behandeln kann.

Reinhard Wegelin/sifa

Asylanten bereichern Sozialwesen

April 21, 2008 by Kulturbereicherer  
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Das Bundesamt für Migration BFM hat in eine repräsentative Studie zum Asylwesen veröffentlicht. Die Aussage ist klar: Asylbewerber sind Sozialhilfeempfänger, bleiben Sozialhilfeempfänger und hoffen auf eine IV-Rente.

Die Untersuchung umfasste drei Zeitpunkte: bei der Eröffnung des positiven Asylentscheids, ein Jahr danach und fünf Jahre danach. 80% der Asylanten sind Sozialhilfeempfänger, wenn sie den positiven Asylentscheid erhalten. Diese Zahl verändert sich nicht mehr wesentlich in den darauffolgenden Jahren. Read more


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