Ja zum Referendum!
Juli 6, 2008 by Kulturbereicherer
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Die SVP hat auf das Referendum verzichtet. Doch auch wenn die Schlacht niemals gewonnen werden kann, muss sie dennoch ausgetragen werden.
Der Gegner muss auf das Schlachtfeld gezwungen werden. Der Stimmbürger soll mit eigenen Augen sehen, wer ihm die Romas in den Vorstädten bringt und ihm seinen Lohn und seinen Arbeitsplatz streitig macht.
Unterschreiben Sie deshalb die Unterschriftenbogen der Jungen SVP hier.
Der Entscheid Blochers (und dann der SVP) ist nicht verständlich. Er kann nur so erklärt werden, dass die SVP kein Geld für einen Abstimmungskampf mehr aufbringen kann oder will. Er zeigt auch, dass die SVP nun definitiv langsamer wird. Und bekanntlich stürzen Kanonenkugeln, die langsamer werden ab.
Vorsicht bei den Schweizer Demokraten!
Vor allem Bernhard Hess (SD) freute sich immer, wenn die SVP ein Referendum ergriff. Während er im Marzili sonnte, liess er die Basis Unterschriften sammeln. Diese Unterschriften verkaufte er dann an die SVP. Das Geld kam aber nie in der Parteikasse an, sondern wanderte schnurstracks ins nächste Bordell, wo er seiner Leidenschaft für Ostfrauen frönte. Wenn Sie diesen Unterschriftenbogen ausfüllen, unterstützen Sie die Ostzuwanderung erst recht. Hier mehr Infos dazu …
Wer nicht kämpft, hat verloren
Abstimmungen gewinnt man mit 50% der Stimmen, dass ist in der Demokratie so und steht zum Glück nicht zur Diskussion. Früher bestimmten wechselnde Allianzen die Politik, meist waren es die bürgerlichen, die gegen die Linken antraten. Diese sammelte über Jahre hinweg “Achtungserfolge”, sprich die Abstimmungen gingen in die Hosen.
Seit einigen Jahren hat sich die politische Landschaft geändert, die Mitte politisiert mit den Linken (und damit mit den Medien) gegen die SVP. Und es ist nun mal einfach die Realität, dass die SVP dagegen nicht ankommt, wie die Einbürgerungsinitiative gezeigt hat.
Kalkül
Irgendwie muss der grosse Zampano das nun auch begriffen haben und verzichtet auf einen “Achtungserfolg” im Referendum. Die Gründe liegen allerdings nicht nur in der drohenden Niederlage.
Zuerst will man den Abspaltern keine Startbühne geben. Diese hätten sich gerade hier bestens profilieren können.
Auch will man sich nicht mit der Wirtschaft überwerfen. Die SVP versucht sich dieser anzudienen, kommt aber kaum über die Gewerbler hinaus. Gerade diese bringen langfristig kein Geld in die Kasse. Man ist auf grosse Batzen angewiesen, vor allem dann, wenn der Zampano mal eines Tages nicht mehr sein sollte.
In den letzten Jahren hat die SVP zunehmend auch liberale Kreise absorbiert, was ihr ein Wachstum an die 30% Grenze ermöglicht hat. Und dieses Neuland will man nun nicht brüskieren.
Es ist anzunehmen, dass hier Blocher nicht einfach ein bisschen laut denkt, sondern dass er als Frontmann für die Partei den Turnaround fährt, auch wenn Toni Brunner so tut, als wüsste er nichts konkretes. Hätte ein Anderer diesen Strategiewechsel verkündigt, wäre er wahrscheinlich samt Sektion rausgeflogen.
Das kleinere Übel
Doch dieses Strategie nimmt wenig Rücksicht auf die Stammlande der SVP, das klassisch konservative Segment. Die Überlegung, die dahinter steckt, ist relativ einfach zu durchschauen. Zur Zeit gibt es keine ersthafte Gefahr auf dieser Flankei. Die paar wenigen Schweizer Demokraten, Bignasca und sonst ein paar Sektenbrüder können der SVP kaum ernsthaft etwas anhaben. So hat man sich halt für das kleinere Übel entschieden.
Doch so ganz kostenlos geht das für die SVP nicht ab. Der Wahlerfolg der SVP war vor allem auf die Mobilisierung der Wähler zurückzuführen und im viel geringeren Masse auf auf die Erschliessung liberaler Segmente. Und das wird sich bemerkbar machen. Die SVP verspielt mit ihrer neuen Haltung genau diese Glaubwürdigkeit. Ohne diese wären sie circa bei 20 % Wähleranteil. Diese Differenz kann sie nun abschreiben. Und ob sie diese wieder bei der FDP abholen kann, muss bezweifelt werden.
Gleichzeitig verliert sie auch damit ihre Fähigkeit, Referenden durchzuführen, denn es ist genau dieses Fussvolk, die die Unterschriften sammeln.
Der grosse Verlierer
Der ganz grosse Verlierer ist aber nicht die SVP, sondern unsere direkte Demokratie. Die “class politique” hat das Volk nach Strich und Faden verseckelt. Viele werden resignieren, einige werden sich radikalisieren. Die direkte Demokratie ist unglaubwürdig geworden.
SVP auf Europakurs
Juni 18, 2008 by Herakleitos
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Gestern schwabbelte ein eher unverständliches Communique der SVP über den Ticker. Es strotze nur so von Substantiven. Auch nach mehrmaligem Lesen wurde man nicht schlau daraus. Es hebte sich eigenartig ab von den sonst gut geschliffenen Verlautbarungen dieser Partei.
Heute morgen erst verstanden wir die Tragweite dieser Meldung, als sich ein Journi von punkt.ch die Mühe machte, es auf “Verständlich” zu übersetzen. Und was es genau bedeutete war brisant, sehr brisant: die SVP gibt die Opposition gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien auf.
Das ist starker Tobak. Stellt sich etwa die Parteileitung unter Blocher gegen 80% seiner Mitglieder? So scheint es. Die SVP ist im Begriff, ihre stets gross angekündigte Oppositionsrolle aufzugeben und statt dessen uns ganze Vorstädte mit Romas zu füllen.
Um das Gesicht nicht ganz zu verlieren, beschränkt sich die SVP dann auf den Boykott der Abstimmung, was etwa so wirkungsvoll ist, wie für den Weltfrieden den Tag in der Badi zu verbringen.
Was steckt dahinter?
Da sind sicherlich einmal das Abspaltungstendenzen des liberalen Flügels. Die Abspaltung an sich mag keine weltbewegende Angelegenheit sein, doch damit wandert ein wesentliches Wählersegment wieder zurück zur FDP. Und das will man verhindern, bzw. man sieht nach wie vor hier einen Wachstumsmarkt. Die Brüskierung der eigenen Basis erscheint da das kleiner Übel. Man ist fest der Überzeugung, das diese eh keine Alternative hab und so die Kröte schlucke.
Heute ist somit klar, die SVP hat ihre Reise zurück in den Bundesrat angetreten und damit wahrscheinlich in die Bedeutungslosigkeit.
Schlappe der Antipoden
Juni 1, 2008 by Kulturbereicherer
Filed under NEWS, POLITIK, TITEL
Eigentlich hätte das nicht passieren dürfen. Die SVP auf der Spitze ihres Wähleranteils verliert eine Volksinitiative. Die ganze Schweiz war mit Plakaten zugepflastert, ein schierer Overkill.
Auch in den Zeitungen waren die Inserate kaum zu übersehen. Die Gegenwehr der politischen Gegner war peanuts. Sie beschränkte sich auf ein paar unbeholfene Inserate.
Die Medien als Initiativgegner
Die Kampagne gegen die Initiative wurde von den Systemmedien allein geführt - und das reichte bereits, um sie zu Fall zu bringen.
Die SVP kann da kaum gegenhalten. Die rechte Medienszene reduziert sich auf die Weltwoche, die Schweizerzeit und Winkelried. Zusammen erreichen die etwa 3% der Bevölkerung, nimmt man die Parteiblätter (Prospeke) der SVP dazu sind es vielleicht 4%.
Ein Printmedium muss her
Sagen wir, wie es ist: Wirkung Puffus. Ein Printmedium muss her! Die Medienpräsenz der SVP bestand bis anhin darin, den Gegenfüssler (Antipode) zu spielen. Schon erstaunlich genug, dass man es so auf 30% Wähleranteil geschafft hat. Doch da ist definitiv Schluss.
Wenn es nicht gelingt, einen Teil des klassischen Medienmarktes auf die eigene Seite zu ziehen, hat die SVP schwere Zeiten vor sich. Die Entstehung einer “guten SVP” mit viel medialem Goodwill steht zudem noch an.
Es bleibt nicht mehr viel Zeit und es stehen kaum human ressources zur Verfügung, um diese Aufgabe zu lösen.
Und die Vorstellung, die Politik mit Referenden zu beeinflussen, wird lediglich das Image der Partei als Nein-Sagerin zementieren. Eigentlich ist die SVP dann genau da, wo die Linke sie haben wollte. Schade.
Warum die Initiative scheiterte
Was der Verein “Bürger für Bürger” zustande brachte ist beachtlich: er sammelte 100000 gültige Unterschriften und brachte so die Initiative ”Volkssouveränität statt Behördenpropaganda” zustande. Chapeau. Aber da endet unsere Bewunderung auch schon. Warum sie gescheitert ist, lesen Sie hier:
1. SVP-Unterstützung ist nicht gleich SVP-Unterstützung
Die SVP unterstützt nur die eigenen Initiativen, mag sie andere auch noch so toll finden. Wer also deren Symphatie hat, hat damit noch nicht viel gewonnen. Geld gibt es kaum und ein paar wohlgesonnene Artikel in der Schweizerzeit sind kaum ein Durchbruch. Die Scheizerzeit ist mit 20000 Lesern alle zwei Wochen etwa so meinungsbildend wie die Säuliämtler Rundschau.
2. Kein Pre-Campaigning
Eine Abstimmung gewinnt man, wenn das Thema lange in den Medien ist und so ein Problembewusstsein entsteht. Dafür haben die Initianten überhaupt nichts getan. Die Initiative sprach etwas an, was dem Volk überhaupt nicht bewusst ist.
3. Kein Geld für den Abstimmungskampf
Die Initianten hätten 4 Jahre Zeit gehabt, mindestens 1 Mio. Fr. für den Abstimmungskampf zu sammeln und dann einzusetzen. Stattdessen wurde ein Plakat aufgehängt, das ebenso von einer Präventionskampagne des Bundes hätte sein können. Auch war das Format falsch gewählt, es hing irgendwo zwischen Radio- und Parfümwerbung.
4. Moral statt Argumente
Die Initianten belieferten während des Abstimmungskampfes die Medien mit Communiqués, die man getrost ignorieren konnte. “Diffamierung durch Gegner”, usw. war der Tenor. Sie moralisierten in der Gegend herum, statt Zahlen und Fakten zu liefern, die Grundlage für einen Artikel gewesen wären.
Fazit
Fairerweise muss man auch sagen, dass die Initiative auch dann nicht durchgekommen wäre, wenn die Initianten alles richtig gemacht hätten. Der Dilettantismus war jedoch so präsent, dass die Gegner sich nicht einmal die Mühe nahmen, dagegen anzutreten. Man lass faktisch nichts in den Medien über die Initiative.
Es gibt etwa 10 Organisationen in der Schweiz, welche eine Initiative zustande bringen können. Keine dieser Organisationen ist jedoch fähig, die Abstimmung alleine zu gewinnen.
Hoffen wir, dass die Initianten der Minarett-Initiative was daraus lernen.
60% Moslems
Mai 22, 2008 by Schwarzenbach
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Die Gemeinderätin von Zürich, Susi Gut, führt eine ausführliche Statistik über die ordentlichen Einbürgerungen*) in der Stadt Zürich (hier). Zürich hat - nota bene - 350′000 Einwohner.
Seit dem 16. November 2005 wurden dort 4000 Ausländer eingebürgert, davon stammen 1500 aus Serbien**), 500 aus Bosnien. Rechnet man noch die Türken, Marokkaner, etc. hinzu, sind etwa 60% der Eingebürgerten Moslems. Etwa 10% dieser Ethnien sind von Sozialhilfe abhängig oder beziehen bereits bei der Einbürgerung eine Invalidenrente (IV).
Erstaunlicherweise trifft das kaum auf die Tamilen zu, entweder haben die den Trick noch nicht draussen oder sie haben eine gesündere Ernährung.
*) Die Statistik erfasst nur die ordentlichen Einbürgerungen. In der Regel wird nur der Clanchef eingebürgert. Der Rest kommt dann via erleichterte Einbürgerung nach.
**) sind allerdings kaum Serben, sondern Kosovaren. Statistisch laufen sie aber unter Serben. Ob das mit der Anerkennung Kosovos geändert hat, wissen wir nicht.
Sozialdemokraten oder Linksfaschisten?
Mai 20, 2008 by David Frankfurter
Filed under NEWS, POLITIK, TITEL
Habt Ihr sie gesehen, die Plakat der Gegner der Einbürgerungsinitiative? Kaum, lediglich vereinzelte Inserate … Bei dieser Kampagne sind die Linken von sich aus kaum in Erscheinung getreten.
Die gesamte Kampagne wurde stellvertretend für die Linken von den Medien geführt, wobei sie nicht davor zurückschreckten, das Volk als Pöbel zu bezeichnen. Zum Teil mit bizarren Argumenten … so schrieb der Tagesanzeiger …
Das Volk kann sich irren
Ist das der richtige Weg, um zu korrekten Einbürgerungsentscheiden zu kommen? Eine Stärke der Initiative ist ihr Vertrauen in die lokale Demokratie. Bloss treibt es die SVP damit zu weit. Sie will die Bürger völlig frei entscheiden lassen, wen diese als neue Mitbürger und Mitbürgerinnen akzeptieren und wen nicht.
Doch auch das Volk kann sich irren oder von Vorurteilen blenden lassen.
Würde ein PNOS’ler diese Aussage machen, würde man ihm zu Recht diese Gedanken als faschistisch auslegen. Journalisten hingegen können scheinbar ungestraft solche Thesen aufstellen.
Die sonst schon schwachen Argumente der Befürworter wurden immer wieder von der Realität eingeholt: Gewalttaten und Morde auf unseren Strassen gingen ungehindert weiter. Bosnier und Albaner waren anscheinend nicht hinreichend von den Genossen gebrieft worden.
Die faschistoide Argumentation in diesem Abstimmungskampf zeigt unwiderlegbar, dass wir es auf der anderen Seite mit Linksfaschisten und nicht mit “Sozialdemokraten” zu tun haben.
In den nächsten Jahren wird es darum gehen, diese Leute aus dem Staatsdienst zu entfernen und diesen Sozialfaschisten ihre Pfründe zu entziehen.
Desinfo zur Einbürgerungs-Initiative
Mai 14, 2008 by Herakleitos
Filed under NEWS, POLITIK, TITEL
Eveline Widmer-Schlumpf: Das ist die Bundesrätin, die unermüdlich behauptet, der SVP einen Sitz im Bundesrat «gerettet» zu haben.
Die «Sitz-Rettung» erfolgte mit ausschliesslich linken, grünen und CVP-Stimmen – und hatte die Abwahl Christoph Blochers zum Zweck. Bisherige Auswirkung dieser «Sitz-Rettung»: Sämtliche Mitarbeiter des Departements Widmer-Schlumpf, die irgend welcher engeren Beziehung oder Sympathie zur SVP «verdächtigt» werden, sind regelrecht weggesäubert worden – bis auf Ebene Sekretärin.
Inzwischen vertritt die selbstlose «Retterin» (im Foto als Darstellerin des Ephialtes von Trachis) auch ein politisches Hauptanliegen: Sie bekämpft die SVP-Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen». Dies, wie sie den Medien ausdrücklich sagte, nicht bloss «im Namen des Bundesrates», sondern auch als ganz persönliches Anliegen.
Wie lauten denn die Argumente, welche die selbstdeklarierte «SVP-Retterin» gegen das SVP-Volksbegehren ins Feld führt?
Integrations-Nachweis
Am 2. Mai liess sie diese in einem von der NZZ publizierten grossen Interview verbreiten. Frau Bundesrätin Widmer sagt in diesem Interview, dass das heutige – vom Bundesgericht 2003 ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte – Verfahren «demokratisch, gründlich und fair» sei. Denn eingebürgert werde nur, wer solide integriert sei. So sagt es die Bundesrätin.
Nichts sagt sie allerdings von der nachweisbaren Tatsache, dass mehrere Kantone längst die sog. «generelle Integrations-Vermutung» eingeführt haben. Das heisst im Klartext: Einbürgerungs-Gesuchsteller, die sich bereits seit zwölf Jahren in der Schweiz befinden, sind von Amtes wegen «generell als integriert» zu betrachten. Die Wirkung dieser obrigkeitlichen Anweisung: Die Gesuchsteller sind davon befreit, ihre Integration zu beweisen. Beweispflichtig ist dagegen, wer Gesuchsteller als nicht integriert betrachtet – und deswegen deren Einbürgerung ablehnen möchte. Klassische Beweislast-Umkehr – von der zuständigen Bundesrätin glatt verschwiegen.
Sprachkenntnis kein Integrations-Erfordernis
Frau Bundesrätin Widmer verschweigt auch, dass die Gemeinden in mehreren Kantonen (die entsprechende Weisung der Zürcher Justizdirektion von SP-Justizdirektor Markus Notter an die Gemeinden liegt uns vor) längst obrigkeitlich verbindlich angewiesen worden sind, dass mangelnde Sprachkenntnis kein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung darstellen dürfe. Entsprechende Begründung würde in einem Rekursverfahren als unzulänglich zurückgewiesen.
Frau Bundesrätin verschweigt weiter, dass Fragen an muslimische Einbürgerungskandidaten, ob sie die gesetzlich geforderte Gleichberechtigung der Geschlechter gemäss Bundesverfassung respektieren und praktisch leben würden, ob sie schulpflichtigen Töchtern den Besuch von Schwimmunterricht und Klassenlagern gestatten würden, grundsätzlich nicht gestellt – geschweige denn überprüft – werden dürfen.
Korsettierte Demokratie
Frau Widmer-Schlumpf verliert auch kein Wort darüber, dass in vielen Gemeinden, welche die formelle Behandlung von Einbürgerungsgesuchen an der Gemeindeversammlung zwar noch zulassen, längst die verbindliche Bestimmung durchgesetzt worden ist, dass nur zu solchen Gesuchen einzeln abgestimmt wird, für die Ablehnungsanträge schriftlich und zum voraus mit obligatorischer Begründung eingereicht worden sind.
Der mündliche, spontan in der Versammlung aus waltender Diskussion resultierende Ablehnungsantrag ist für Einbürgerungsgesuche – demokratiewidrig und willkürlich – verboten worden. Von «freier Willensbildung» und «unverfälschter Stimmabgabe», wie sie dem freien Schweizer in der Bundesverfassung (Art. 34, Abs. 2) als Grundlage demokratischer Mitbestimmung garantiert wären, keine Spur mehr.
Weiter verschweigt die das vom Bundesgericht ohne Verfassungsgrundlage durchgesetzte Verfahren als «demokratisch» lobende Bundesrätin, dass Einbürgerungsentscheide längst zur Domäne spezialisierter (in der Realität fast ausnahmslos von den Steuerzahlern bezahlter) Anwälte geworden sind, die das Rekursverfahren derart aus dem Effeff beherrschen, dass der Bedenken äussernde gewöhnliche Bürger nur allzu oft als der Dumme blossgestellt wird.
Das alles blendet Frau Widmer-Schlumpf aus. Dafür behauptet sie pauschal, dass die meisten Gemeinden, das neue Verfahren bereits «gut beherrschen» würden, so dass niemand von Masseneinbürgerung sprechen könne. Die Tatsache, dass bereits in sehr vielen Gemeinden aus Furcht vor langwierigen, komplizierten Rekursverfahren (im Laufe derer die zuständigen Behörden von den Medien regelmässig an den Pranger gestellt, des Rassismus, der Willkür verdächtigt werden) das formlose «Durchwinken» aller Kandidaten Wirklichkeit geworden ist – diese Tatsache klammert Frau Widmer-Schlumpf grosszügig aus.
Zahlen-Manipulation
Dafür bemüht Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf die von der Linken erfundene Zählmethode, wonach Einbürgerungen allein an der Zahl der im Land anwesenden Ausländer, nicht aber an der Zahl der Gesamtbevölkerung gemessen werden dürfen. Auf dass die Schweiz, obwohl europaweit weitaus am meisten Ausländer (fast fünfzigtausend jährlich, ziemlich genau der Einwohnerzahl der Stadt Luzern entsprechend) einbürgernd, als mickrig und hinterwäldlerisch irgendwohin ins Hintertreffen verwiesen und entsprechend diffamiert werden kann.
Die Lächerlichkeit dieser «Zählmethode» illustriert folgendes Beispiel: Wenn ein Land (bei einer angenommenen Gesamtbevölkerung von einer Million) zehn Ausländer aufweist und all diese zehn einbürgert, dann würde es nach Zählung Widmer-Schlumpf mit einer «Einbürgerungsquote von hundert Prozent» weltweit führender Einbürgerungs-Spitzenreiter. Ein anderes Land mit angenommenen siebeneinhalb Millionen Einwohnern, wovon 1,25 Millionen Ausländern, das jährlich fünfzigtausend Ausländer einbürgert, landet dagegen mit der mickrigen Quote von vier Prozent (Zahl der Einbürgerungen gemessen an der Zahl der Ausländer) weit im Hintertreffen. Und es ladet erst noch alle Multi-Kulti-Fetischisten dazu ein, möglichst viele neue Ausländer ins Land zu schleusen, weil die Einbürgerungsquote, je mehr Ausländer ins Land gelassen werden, immer schlechter wird – selbst wenn jährlich hunderttausend eingebürgert würden.
Dass eine Bundesrätin derartige Zahlenschummelei mitmacht…
Umsetzungs-Verweigerung
Aufschlussreich werden die Ausführungen von Frau Widmer-Schlumpf, wenn sie auf die Umsetzung der SVP-Initiative nach deren Annahme durch Volk und Stände angesprochen wird. Sie sieht da offensichtlich Konflikte mit der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die Schweiz zukommen. Will Frau Widmer damit ernsthaft behaupten, jeder, der die Einbürgerung eines Ausländers ablehne, sei der «Rassendiskriminierung» zu verdächtigen? Für uns – und wohl auch eine breite Öffentlichkeit – ist neu und mehr als befremdlich, dass eine Justizministerin «Ausländer» generell als «Rasse» einstufen will. Oder befindet sich Frau Widmer-Schlumpf einfach im Argumentationsnotstand, weil sie keine haltbaren Gründe finden kann, um eine Initiative, die ihr offensichtlich gegen den Strich geht, nicht umsetzen zu müssen?
Die Rechtslage ist die folgende: Über Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Volksinitiative entscheidet die Bundesversammlung. Und zwar abschliessend. Verbindlich auch für Bundesräte. Die Initiative «Ja zu demokratischen Einbürgerungen» ist vom Schweizer Parlament als gültig erklärt worden. Eine gültige Initiative ist ihrem Wortlaut gemäss umzusetzen. Ohne wenn und aber. Wer das verweigert, verleugnet die Demokratie, verletzt die Bundesverfassung.
Fakten-Unterschlagung
Schliesslich mahnt Frau Widmer-Schlumpf noch an, der «Uno-Pakt über bürgerliche und politische Rechte», welcher allen Menschen die Privatsphäre garantiere, müsse bei Einbürgerungsverfahren strikt respektiert werden. Das wird obrigkeitlich so ausgelegt, dass dunkle Punkte aus dem Vorleben von Einbürgerungskandidaten den Bürgern grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden dürfen. Behördenmitglieder, die durch ihre Behördentätigkeit zum Beispiel davon Kenntnis erhalten haben, dass sich ein Einbürgerungsbewerber des Sozialhilfe-Missbrauchs schuldig gemacht hat, dabei allenfalls gar straffällig geworden ist, würden, wenn sie dies den Bürgern bekanntgeben würden, strafrechtlich verfolgt. Womit «garantiert» ist, dass Einwände gegen Einbürgerungsentscheide zu Kandidaten, über die genauere Kenntnis zu besitzen uns ein Uno-Pakt angeblich verbieten soll, vor versierten Juristen in Rekursverfahren generell chancenlos sind.
Und das soll «Demokratie» sein? Das soll «faires Verfahren» garantieren?
Bedenkliche Auslassung
Insgesamt beurteilt Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf das neue, vom Bundesgericht 2003 dekretierte, der vom Souverän 1999 im Rahmen der nachgeführten Bundesverfassung an der Urne demokratisch festgelegten Ordnung klar widersprechende Verfahren als «fair und demokratisch».
Die Demokratie bleibe intakt. Sagt sie. Das ist ein starkes Stück Desinformation. Nicht einmal das Bundesgericht, das die neue Ordnung 2003 dekretiert hat, behauptet dies. Das Bundesgericht hat wenigstens ehrlich kommuniziert, dass es den Einbürgerungsentscheid eben nicht (mehr) als demokratischen, politisch zu treffenden Entscheid anerkenne. Es wertete den Einbürgerungsentscheid 2003 vielmehr ab auf die Ebene einer Verwaltungsverfügung, vergleichbar einer Baubewilligung – wobei das Bundesgericht hinnimmt, dass aus nicht weiter kommentierten historischen Gründen Äusserungen des Souveräns zu solchen Entscheiden noch erfolgen würden.
Indem aber die generelle Rekursmöglichkeit für Abgewiesene vom Bundesgericht neu dekretiert wurde, wurde der Souverän als zuvor oberste, unanfechtbare Instanz zurückgestutzt. Er steht seither unter der Aufsicht einer gerichtlichen Oberinstanz, welche die vom Souverän getroffenen Entscheide als «korrekt» anerkennen oder als «unkorrekt» korrigieren bzw. zurückweisen kann. Damit ist der Souverän als oberste, unanfechtbare Instanz in der Demokratie abgesetzt. Behaupten, die Demokratie bleibe dennoch intakt, kann nur, wer der Demokratie ohnehin nicht gewogen ist.
Wahrheit hat generell zwei Komponenten: Amtlich geäusserte Information muss erstens mit den Tatsachen übereinstimmen, also wahr sein. Zweitens muss sie vollständig sein. Eine Unwahrheit entsteht auch, wenn zu einem Vorgang wichtige Tatsachen – beispielsweise die bundesgerichtliche Abwertung eines politischen Entscheids in eine Verwaltungsverfügung – unterschlagen werden.
Linke Zurückhaltung
Wir stehen in einem merkwürdigen Abstimmungskampf. Merkwürdig, weil sich die Linke bisher betont zurückhält. Dabei war es seinerzeit die politische Linke, welche die Vorgaben für neue Einbürgerungsverfahren gegeben hat. Als Beispiel eines solchen Vorstosses der politischen Linken sei hier SP-Armee-Abschaffer und Nationalrat Andreas Gross zitiert, der 2003 folgenden linken Grundsatz zur Einbürgerung auf seine Homepage aufschalten liess:
«Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, sollen das Recht haben, an der Gestaltung dieser Entscheidung mitzuwirken. Deshalb ist für uns die umstandslose Einbürgerung und das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass so wichtig.»
Die SP hält sich im laufenden Abstimmungskampf vornehm zurück. Sie zählt offensichtlich darauf, dass ihre Kandidatin der letztjährigen Bundesratswahl, Bundesrätin Widmer-Schlumpf, die Christoph Blocher verdrängt hat, die von der SP vorgegebene Position im Abstimmungskampf eisern vertritt. Was für die SP um so angenehmer ist, als sich Frau Widmer-Schlumpf von den Medien notorisch als SVP-Vertreterin etikettieren lässt…
Keine Propaganda durch den Bundesrat
Um die bisherige versteckte Propaganda des Bundesrates zu verhindern, taugt einzig die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda». Dieser Initiative ist zuzustimmen.
Bundesverwaltung und Bundesrat sind im Rahmen des Ausbaus des Leistungs- und Sozialstaates übermächtig geworden. Die Mitarbeiter in der Bundesverwaltung haben sich vervielfacht. Die Bundesverwaltung ist dauernd präsent. Sie arbeitet die Gesetzesentwürfe aus. Der auf Zeit amtierende Bundesrat arbeitet nachher in den Kommissionen und im Parlament bei der Ausarbeitung der Gesetze mit. Die Medien verstärken die Macht von Bundesrat, Bundesverwaltung und Parlament. Der Bundesrat liefert den Medien durch einige hundert Informationsbeauftragte pfannenfertig die zu publizierenden Texte. Presse und Medien haben unter dem Konkurrenzdruck in der Regel keine Zeit und Lust, die Arbeit von Bundesrat und Bundesverwaltung kritisch zu hinterfragen. Unter den Informationsbeauftragten gibt es eine Reihe von Spin-Doktoren, die nach den neuesten Erkenntnissen der Medienwissenschaft und der Kommunikationspsychologie die Wahrheit so verdrehen, dass der Bürger indirekt beeinflusst und gelenkt wird. Im Vergleich mit der Macht von Bundesverwaltung und Bundesrat sind Volk und Parteien schwach.
Frühere Regelung
Früher galt die vom Bundesgericht gebilligte Regel, dass sich Bundesrat und Verwaltung im Vorfeld von Abstimmungen nicht in die politischen Kämpfe einmischen. Eine durch Steuern finanzierte aktive Öffentlichkeitsarbeit der Behörden insbesondere des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen zur Durchsetzung ihrer Vorlagen war damals unvorstellbar.
Der Bundesrat achtete die in der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Abstimmungsfreiheit der Bürger. Er wollte die Bürger nicht lenken, wie es die Propaganda tun will. Volk und Stände fällten den Entscheid. Es herrschte die direkte Demokratie.
Heutige verfehlte Praxis
Der Bundesrat erklärt heute Information sei Aufklärung über die Vor- und Nachteile einer Vorlage. Propaganda liege dann vor, wenn der Bundesrat das Verhalten der Stimmbürger in der Abstimmung lenken wolle. Weil dieser Unterschied kaum fassbar ist, hielten sich früher Bundesrat und Verwaltung im Vorfeld der Abstimmungskämpfe zurück. Heute mischen sich Bundesrat und Verwaltung mit Steuergeldern in den Abstimmungskampf bis in die letzten Tage vor der Abstimmung ein. Sie propagieren ihre Meinung. (Beispiele von gelenkten Abstimmungen: Über EWR, Bundesverfassung, Bilaterale, Armee XXI, Stromgesetz. Sie beherrschen einen Grossteil aller Medien. Sie wollen die Abstimmung gewinnen. Der Bundesrat nimmt Partei und entfremdet sich einem Teil des Volkes. Auf diese Weise wird die Meinungs- und Abstimmungsfreiheit, die in Art. 34 der Bundesverfassung garantiert ist, verletzt.
Die direkte Demokratie mutiert zur gelenkten Demokratie. Statt dass die Mehrheit eines aufgeklärten Volkes entscheidet, setzt eine kleine machtbewusste Elite ihre Auffassung durch. Die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» will die direkte Demokratie und die Meinungs- und Abstimmungsfreiheit wieder herstellen. Die Gewaltentrennung, die durch die gelenkte Demokratie verletzt wird, soll wieder gelten.
Der Machtmissbrauch des Bundesrates
Durch diese Anmassung, nicht nur über eine Vorlage aufzuklären, sondern das Stimmverhalten der Bürgerschaft zu lenken, missbraucht der Bundesrat seine grosse Macht. Er verletzt die Meinungsfreiheit, die Abstimmungsfreiheit und die Gewaltenteilung. Gegen dieses Übel gibt es nur eine Lösung: eine sehr grosse Zurückhaltung von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen. Mit dem seit ca. vierzig Jahren jedem Bürger zugestellten Abstimmungsbüchlein hat der Bundesrat nach wie vor das wichtigste und meistens abstimmungsentscheidende Mittel in der Hand, den Bürger umfassend und sachlich aufzuklären.
Die früher geübte Zurückhaltung des Bundesrats passt heute den Mächtigen in Bundesrat und Bundesverwaltung nicht. Sie wollen die Abstimmung gewinnen und nicht Volk und Stände frei entscheiden lassen. Dadurch verliert der Bundesrat seine Glaubwürdigkeit.
Die gelenkte Demokratie
Durch die gelenkte Demokratie wird die direkte Demokratie verunstaltet und der repräsentativen Demokratie angenähert. So entsteht die Gefahr, dass die Stimmbürger auch über wichtige Fragen nicht mehr frei und gut überlegt abstimmen können. Die Schweiz nähert mit der gelenkten Demokratie ihre Staatsform jener an, die in der EU herrscht, der repräsentativen Demokratie. Der Weg in die EU wird für die politische Elite geebnet. Dann können so wichtige Entscheidungen wie die Aufhebung der eigenen Währung, die Einführung des Euro, die Erweiterung der EU nach Osten, der Abschluss eines Verfassungsvertrages etc. hinter dem Rücken der Stimmbürger durch die Regierungen gefällt werden. Dieser Gefahr darf das Schweizervolk nicht erliegen. Es muss sich wehren. Die Volkssouveränität muss gewahrt bleiben. Dazu soll die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» dienen.
Überlegenheit der direkten Demokratie
Die direkte Demokratie ist der gelenkten Demokratie ethisch und politisch hoch überlegen. Sie sichert den Frieden im Volk.
Professor Dr. Hans Letsch, ehemaliger Ständerat, schreibt zur direkten Demokratie folgendes:
«Der Bundesrat muss die Entscheidungsgrundlagen liefern, verschiedene Varianten aufzeigen, Vor- und Nachteile klar stellen. Er darf sich nicht auf eine einzige Lösung festlegen und diese als der Weisheit letzter Schluss mit allen Mitteln durchsetzen. Eine Abstimmung zu gewinnen darf nicht das Ziel bundesrätlicher Politik sein.»
Prof. Dr. Hansjörg Seiler, Bundesrichter, schreibt:
«Die Auffassung, die Meinung der Regierung sei die einzig richtige und es gehe in der Volksabstimmung nur noch darum, dieser Meinung zum Durchbruch zu verhelfen, ist im Ansatz demokratiefeindlich. Sie negiert nicht nur die demokratische Gleichberechtigung, sondern auch die Meinungsfreiheit.»
Die direkte Demokratie kann nur auf Grund der Meinungs- und Abstimmungsfreiheit gelebt werden. Ein Bundesrat muss dazu dem Volk eine Abstimmungsvorlage mit ihren Vor- und Nachteilen darlegen. Er darf begründen, warum er die eine Lösung gegenüber der andern eher als besser beurteilt. Den Entscheid, welches wirklich die bessere Vorlage sei, muss er dem Volk überlassen.
Keine Propaganda durch den Bundesrat
Weder darf der Bundesrat dem Volk einen «Maulkorb» umlegen, indem er die Volksmeinung aktiv in einem bestimmten Sinn beeinflusst. Noch darf das Volk dem Bundesrat einen «Maulkorb» anhängen, indem es dem Bundesrat das Abstimmungsbüchlein verbieten oder verhindern würde, dass der Bundesrat zu Beginn des Abstimmungskampfes in den Medien seine Auffassung sachlich und ausgewogen darlegt. Er darf jedoch das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger nicht lenken. Weder Bundesrat noch Volk darf ein «Maulkorb» angehängt werden.
Die Propaganda des Bundesrates und der Bundesverwaltung, die die Initiative von Anfang an als Maulkorb des Bundesrates bezeichnete, zeigt wie der Bundesrat mit dem Initiativrecht, dem Kern der demokratischen Volksrechte, der Meinungsfreiheit und der Abstimmungsfreiheit umgeht. Dem Volk soll mit einem Schlagwort der Mund gestopft werden. Könnte der Bundesrat noch klarer dartun, dass die Initiative des «Vereins Bürger für Bürger» absolut nötig ist? Der Missbrauch der Macht, den der Bundesrat mit seinem unentwirrbaren Gemisch von Information und Propaganda begeht, muss mit der Initiative bekämpft werden.
Gegenvorschlag taugt nichts
Der so genannte Gegenvorschlag (Initiative Burkhalter) ist untauglich. Er schreibt eine unbegrenzte, kontinuierliche Information vor Abstimmungen in allen Medien vor und ermöglicht damit auch unerlaubte versteckte Propaganda. Der Gegenvorschlag verfestigt nur den Missbrauch des Informationsrechts des Bundesrates. Die an und für sich übergrosse Macht des Bundesrates wird in unvernünftiger Weise noch vergrössert. Der Gegenvorschlag ist deshalb abzulehnen.
das SVP-Plakat
Habe ich etwas verpasst, oder wurde das übergroße SVP-Plakat hier nie veröffentlicht? Um es allen visuell zugänglich zu machen und vor allem um an die Abstimmung vom 1.6. zu erinnern, hier das Unikat:
“Einbürgerungsopfer” ist kriminell
Mai 8, 2008 by David Frankfurter
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In der Rundschau des Schweizer Fernsehens wurde gestern die angebliche Willkür des demokratischen Einbürgerungsverfahrens anhand eines Beispiels aus Rheineck (SG) angeprangert. Dies obwohl der abgewiesene Kandidat, welcher portraitiert wurde, seit Monaten wegen Geldfälscherei im Gefängnis sitzt. Die SVP fordert von der Rundschau eine Berichtigung.
Ein herrliches Beispiel moslemischer Scheinheiligkeit (Taquiya)
Am gestrigen Mittwoch, 7.5.2008, wurde in der Sendung “Rundschau” auf SF 1 die Einbürgerungsinitiative der SVP thematisiert. In einem einleitenden Beitrag wurde am Beispiel der Gemeinde Rheineck im Kanton St. Gallen dargestellt, wie bei Volksentscheiden eingebürgert wird. Dieser Bericht, der teilweise bereits am 26.9.2007 in der Rundschau gezeigt wurde, stellte die Situation so dar, als ob die Stimmbürger grundlos und willkürlich 25 Einbürgerungsgesuche abgelehnt hätten.
So hiess es, dass die Gemeindebehörden vorgängig alle Bewerber geprüft und als einbürgerungswürdig empfohlen hatten. “Genützt hat es nichts, auch nicht für die Familie Lulic aus Bosnien”. Und der abgelehnte Kandidat Edin Lulic beklagt sich in demselben Beitrag über das Verfahren: “Ablehnen ohne Grund, eigentlich geht das nicht.” Er frage sich, wieso er abgelehnt wurde, darauf habe er noch keine Antwort bekommen.
Die Rundschau spricht nun in der aktuellen Ausgabe erneut von einer willkürlichen Ablehnung, ohne die Situation genauer geprüft zu haben.
Amtlich beglaubigter Geldfälscher
Wie die SVP nun aus mehreren Quellen erfahren hat, sitzt Edin Lulic seit Monaten in Deutschland im Gefängnis, weil er zu einer international tätigen Geldfälscherbande gehört. Zum Glück haben die Stimmbürger der Gemeinde Rheineck das Gesuch des kriminellen Bosniers abgelehnt. Dies zeigt, dass es unzulässig ist, bei Volksentscheiden von Willkür zu sprechen. Die Stimmbürger von Rheineck konnten die Situation besser beurteilen als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen und machten nicht den Fehler, voreilig und unsorgfältig zu urteilen, wie es die Rundschauredaktion bei ihren Recherchen.
Erneut wird also aufgezeigt, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.
Eingebürgerter als IV-Betrüger entlarvt
Mai 7, 2008 by Herakleitos
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Ein dreister Fall von erschlichenen Sozialleistungen, der gestern von der Polizei aufgedeckt wurde, hat heute noch eine zusätzliche Dimension erhalten. Der im Kanton St.Gallen verhaftete IV-Betrüger, welcher seit 2004 über 310′000 Franken unrechtmässig bezogen hat, war ein eingebürgerter Serbe. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel schlechter Einbürgerungsentscheide und ein zusätzlicher Grund für ein Ja zur Volksinitiative “Für demokratische Einbürgerungen”.
Der 59-jährige Mann, der gemäss Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 6.5.2008, seit Jahren eine Invalidität vorgetäuscht und damit über 310′000 Franken erschlichen hat, bezog seit 4 Jahren eine Rente und war zu 100% invalid geschrieben. Bis zu seiner Pensionierung wären auf dieselbe Weise noch rund 470′000 Franken zusätzlich ausbezahlt worden, wäre er nicht überführt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen stellte die Kantonspolizei Zürich nun fest, dass die Invalidität in betrügerischer Weise vorgetäuscht wurde und der mutmassliche Betrüger in der Lage gewesen sei, grosse Gegenstände oder schwere Möbel problemlos selber zu tragen. Darüber hinaus habe er mit Personen- oder Lieferwagen Strecken von nahezu 2′000 Kilometern zurücklegen können.
Dei Presse führt die Öffentlichkeit hinters Licht
Beim in der Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich lediglich als “Schweizer” beschriebenen Tatverdächtigen handelt es sich in Tat und Wahrheit um einen eingebürgerten Serben, wie die Kantonspolizei Zürich heute gegenüber der SVP bestätigte. Nur dank einem Tipp aus der Bevölkerung an die SVP flog auf, dass es sich um einen Eingebürgerten handelt. Wieder einmal verschleiert man in den Berichterstattungen zu diesem Sozialmissbrauch die wahre Herkunft des Täters. Diese Desinformation führt zu einer mangelhaften Information der Öffentlichkeit. Die SVP fordert deshalb die zuständigen Behörden auf, entsprechende Migrationshintergründe in den Medienmitteilungen transparent zu erwähnen.
Bisherige Einbürgerungspraxis fahrlässig
Ausserdem wird durch den aktuellen Fall wieder einmal aufgezeigt, wie unvorsichtig die Entscheide in der heutigen Einbürgerungspraxis gefällt werden. Auch Menschen, die eine IV-Rente beziehen und nicht für sich selber sorgen können, erhalten das Schweizer Bürgerrecht. Dies liegt unter anderem daran, dass aufgrund eines drohenden Gerichtsverfahrens durch das Rekursrecht der Kandidaten, heute im Zweifel eingebürgert wird.<
Dies zeigt deutlich, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Schliesslich kennen die Gemeindebürger die Verhältnisse und den Charakter der Einbürgerungskandidaten besser als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.
Hatte Winkelried nicht Recht?
Doppelmörder kurz vor Einbürgerung
Mai 6, 2008 by Kulturbereicherer
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Auf offener Strasse erschoss am Samstagabend in Wil (SG) ein Kosovare zwei Männer. Der Hauptverdächtige sollte offenbar bald eingebürgert werden. Dies, obwohl er bereits früher mehrmals straffällig geworden ist. Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Einbürgerungsgesuchen und einer zurückhaltenden Einbürgerungspraxis, wie sie die Einbürgerungsinitiative der SVP verlangt. Ein Ja am 1. Juni ist wichtiger denn je!
Dass Entscheide über Einbürgerungen in der Wohngemeinde der Kandidaten vor Ort und nicht von weltfremden Gutmenschen zu fällen sind, beweist einmal mehr ein aktueller Fall. In Wil (SG) erschiesst am Samstagabend ein Kosovare zwei Landsleute. Wie mittlerweile - nach entsprechenden Recherchen von RADIO TOP - bekannt wurde, steht der im Kanton Bern wohnhafte Hauptverdächtige kurz vor der Einbürgerung.
Auch „NEWS“ teilt heute mit Berufung auf den Gemeindepräsidenten seiner bernischen Wohngemeinde mit, dass ein Einbürgerungsgesuch hängig ist. Dies, obwohl gemäss anderen Medienberichten dieser Mann im Dorf bereits früher negativ aufgefallen sei. „Er wurde mehrmals straffällig“, lässt sich eine ehemalige Nachbarin des mutmasslichen Doppelmörders in der „Berner Zeitung“ zitieren. Im „Blick“ meint eine Freundin des getöteten jungen Mannes: „Sie streiten sich schon solange ich denken kann.“ Es sei eine alte Fehde. Der älteste Sohn der Opferfamilie soll gemäss „20 Minuten“ bereits Rache geschworen haben. Die Gewaltspirale wird sich weiter drehen. Die Nachbarn leben in Angst. „Was ist, wenn sich die Familie rächen will und sich in der Türe irrt?“ Bereits eingebürgert seien gemäss „Tages-Anzeiger“ die Kinder des mutmasslichen Täters.
Seine Name und Adresse ist gemäss Polizei:
Shtjefan Bitiq
Dorf 43B
4955 Gondiswil
An diesem Fall zeigt sich mit krasser Deutlichkeit, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Einbürgerungskandidaten in genauer Kenntnis ihrer Lebensumstände und Wertvorstellungen ist. Heute werden massenhaft Menschen eingebürgert, denen unsere Kultur völlig fremd ist und die ihre Probleme auf völlig andere – gewalttätige, blutige – Weise lösen als es bei uns in der Schweiz üblich ist. Diese Kultur trägt nicht zu einem gedeihlichen Zusammenleben in Freiheit, Frieden und Wohlstand bei, sondern bringt diese schweizerischen Errungenschaften in Gefahr. Um die Einbürgerung von Kriminellen zu erschweren und zu verhindern, gibt es am 1. Juni deshalb nur eine Antwort: Ein überzeugtes JA zur Einbürgerungsinitiative!Ne
Nur leider nicht von der SP
Am Freitag lud die SVP zur Pressekonferenz an der Pfingstweidstrasse ein. Gezeigt wurde der Presse das grösste politische Plakat der Schweiz:
Heute wurde das grösste Plakat, das in der Schweiz jemals für politische Kommunikation eingesetzt wurde, präsentiert. Es befindet sich an der Aussenfassade eines Parkhauses an der Pfingstweidstrasse 1 in Zürich und misst 11,68 Meter mal 13,57 Meter!
Das Riesenposter hat nur einen Mackel: es ist nicht von den Linken. Wäre das der Fall gewesen, wäre die Presse vor Entzückung fast in Ohnmacht gefallen. Autofahrer wären befragt worden, was sie davon halten. Ledergerber hätte über die Verschönerung des Stadtbildes fabulieren können, das Fernsehen hätte “kritisch” beim SP-Präsidenten nachgehackt …
Statt dessen: eisernes Schweigen!
Zu den Kosten
Wir können nicht mit Sicherheit sagen, haben aber eine inoffizielle Schätzung, vorausgesetzt es hängt etwa 4 Wochen. Die Aushangkosten dürften um die 20′000 Fr. betragen. Die Produktionskosten schlagen nochmals etwa mit 10′000 Fr. zu Buche. Bei einem Budget von 600′000 Fr für die Abstimmung, hängen da also etwa 5% des Etats an der Pfingstweidstrasse.
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Statistische Verschleierungstatktik der Medien
Mai 3, 2008 by Gastbeitrag
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Mit Statistiken lässt sich beinahe Alles beweisen. Und im Abstimmungskampf zur Einbürgerungsinitiative ist dies für viele Medienschaffende die Gelegenheit, der ungeliebten SVP Manipulationen und Fehler vorzuwerfen. Dass die Zahlen, welche von diesen Kreisen als Beweise angeführt werden, im aktuellen Zusammenhang keinen Sinn machen, bleibt unerwähnt.
Die Linken verschleiert ihre Migrationspolitik
Zum wiederholten Male wurden Ende letzter Woche in Zeitungsberichten die Zahlen der SVP zu den Einbürgerungen angezweifelt oder als falsch dargestellt. Diese Berichterstattung ist absurd, basieren doch alle Statistiken und verwendeten Grafiken im Abstimmungsmaterial auf Daten des Bundesamtes für Migration. Der Unterschied zwischen den beiden Positionen liegt aber darin, dass die SVP in seinen Unterlagen die Missstände im Bereich der Einbürgerungspolitik beleuchtet, während die linksdominierte Medienlandschaft diese zu verschleiern versucht.
Nur so kann erklärt werden, warum der Ansatz der SVP die Anzahl der Einbürgerungen im Verhältnis zur gesamten Wohnbevölkerung zu betrachten, laufend kritisiert wird. Diese Sichtweise jedoch zeigt die Realität auf und liefert Zahlen und Antworten auf die Frage, wie gross der Anteil der eingebürgerten Ausländer ist, die in unserem Land mitbestimmen.
Die Einbürgerungsquote
Die von den politischen Gegnern und nun auch diversen Zeitungen portierte Sicht, dass die sogenannte Einbürgerungsquote als Vergleichswert zu verwenden sei, ist für die SVP inakzeptabel. Denn diese Statistik, bei welcher die Anzahl eingebürgerten „nur“ mit der Anzahl Ausländer in einem Land verglichen wird, sagt nichts über die effektiven Kräfteverhältnisse im inländischen politischen System aus, sondern nur, wie stark der Ausländeranteil im Betrachtungszeitraum reduziert wurde.
So würde beispielsweise ein Land, in welchem lediglich 4 Ausländer leben, bei Einbürgerung von 3 dieser möglichen Kandidaten urplötzlich zum absoluten Spitzenreiter mit 75% Einbürgerungen – und dies unabhängig von der Grösse der Gesamtbevölkerung dieses Landes!
Eine solche Statistik ist ungeeignet, um fundierte Aussagen zur Einbürgerungssituation zu machen. Und diese gar als Gegenargumentation zu den von der SVP veröffentlichten Zahlen einzusetzen ist offensichtlich unredlich, ja unseriös.
130 Einbürgerungen pro Tag!
Meine Damen und Herren, haben Sie gewusst, dass in der Schweiz pro Tag 130 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden? Wenn wir die Entwicklung betrachten sind im Jahre 2007 fast achtmal mehr Einbürgerungen durchgeführt worden, als 1991. Insgesamt wurden in dieser Zeitspanne 450’417 Menschen eingebürgert. Das sind fast soviel, wie die gesamte Einwohnerzahl der fünf Städte Bern, Basel, St. Gallen, Neuenburg und Luzern zusammen!
Die SVP könnte sich grundsätzlich über die Masseneinbürgerungen freuen, denn nach den Angaben einiger Lernpersonen, werden die eingebürgerten Jugendlichen überwiegend SVP wählen, obwohl sie vor der Einbürgerung eher die linken Parteien bevorzugten.
Die stetig steigenden Einbürgerungszahlen hängen direkt mit den immer tieferen Anforderungen an die Bewerber zusammen. Es ist oft einfacher das Bürgerrecht zu erhalten, als eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Auf der Strecke bleiben die rechtlichen Vorgaben und die demokratischen Rechte der Bürger. Viele kommunale Behördenmitglieder, Bürgerinnen und Bürger klagen darüber, wie die Gerichte und Anwälte ihre demokratischen Entscheide der Gemeinde in Frage stellen. Viel zu oft wird vorauseilend auch abzulehnenden Gesuchen zugestimmt. Wie uns auch ein Beispiel aus Seewen beweist:
Das Einbürgerungsgesuch einer 4-köpfigen mazedonischen Familie wird im Dezember 2004 in Seewen vom Gemeinderat und von der Gemeindeversammlung mit 4:103 Stimmen abgelehnt. Der Gemeindepräsident argumentiert, man solle die Einbürgerung aufschieben, um der Familie mehr Zeit zu geben, sich besser zu integrieren. Die Antragsteller würden isoliert leben und sich kaum um nachbarschaftliche Kontakte bemühen. Auch nach 10 Jahren beherrsche die Familie die deutsche Sprache nur ansatzweise und könne nicht selbständig für ihren Unterhalt aufkommen. Ein Anwalt der Familie reicht darauf Beschwerde gegen den ablehnenden Einbürgerungsentscheid ein, welcher der Solothurner Regierungsrat im Juni 2006 stattgibt, ohne sich überhaupt bei der Gemeinde Seewen über deren Beweggründe und Feststellungen zu informieren.

Anmassende Kompetenzüberschreitung des Bundesgerichtes
Das Bundesgericht will den Gemeinden vorschreiben, nach welchen Verfahren einzubürgern sei. Damit überschreitet es seinen Kompetenzbereich und unterläuft das föderalistische System der Schweiz. Die Gemeinde allein soll bestimmen, wem sie ihr Bürgerrecht erteilen will und wie! Heute wird der Volkswille nicht mehr respektiert. Das will die SVP-Initiative ändern und stösst damit bei der Bevölkerung auf grosse Sympathie! Die Menschen, welche mit den neuen Bürgerinnen und Bürgern leben müssen, sollen auch das Recht haben zu entscheiden, ob sie diese Menschen einbürgern wollen, oder nicht. Kein Anwalt und kein Gericht darf diesen Menschen einen Entscheid vorschreiben.
Unser direktdemokratisches Einbürgerungsverfahren entspricht der seit Generationen praktizierten Einbürgerungstradition und ist ein Bestandteil des schweizerischen direkt demokratischen Systems. Das Bürgerrecht ist kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht.
Entsprechend besteht nach schweizerischem Rechtverständnis auch kein Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts.
Welche Anforderungen stellen fast alle Mitglieder einer Gemeinde bei der Einbürgerung an die Frauen und Männer aus dem Ausland? Es ist ganz einfach: Diese sollen gut integriert sein. Was braucht es aber überhaupt für eine gute Integration? Am wichtigsten ist, dass der Wille zur Integration da ist! Dann ist es leichter, die Sprache zu erlernen, die Kontakte zu knüpfen und die Liebe zu diesem Land zu spüren.
Verschiedene Motive für eine Einbürgerung
Die Gründe für eine Einbürgerung können sehr unterschiedlich sein: Einige wollen nur ein schönes Leben ohne Arbeit führen, andere wollen für sich und ihre Familie ein besseres Leben in Freiheit und Demokratie sichern. Die einen wollen plündern, die anderen möchten aufbauen.
Wenn jemand in der Schweiz bleiben will und zusammen mit anderen Mitmenschen dieses Land pflegen und aufbauen möchte, lernt er selbstverständlich die Sprache. Sie oder er ist froh zu arbeiten und akzeptiert die Rechtsordnung und die allgemein bekannten Grundwerte dieses Landes. Es ist erstaunlich, wie sich diese Leute äussern und wie sie denken. Da ich selber erst vor 14 Jahren in die Schweiz gekommen bin und den steten Kontakt mit Menschen ausländischer Herkunft pflege, weiss ich dies sehr gut. Sie schätzen die Schweiz sehr und sind dankbar, hier wohnen und arbeiten zu dürfen. Diese Menschen haben eben erlebt wie es ist, verfolgt zu werden, in Unfreiheit und Unsicherheit zu leben und wie sich die Armut anfühlt. Sie können nicht verstehen, dass Kriminalität, Sozialmissbrauch und Gewalttätigkeit bei den Bewerbern um das Bürgerrecht nicht strenger beurteilt werden. Es ist ihnen unverständlich, wie jemand mit Hilfe von Anwälten und Gerichten das Bürgerrecht erzwingen kann, obwohl er keinen Willen zu Integration zeigt. Ungerecht ist es besonders für diejenigen, welche sich viel Mühe geben, hier zu arbeiten, die Steuern zu zahlen und ihre Kinder zum Anstand zu erziehen. Diese Ausländerinnen und Ausländer sind in der Bevölkerung voll akzeptiert und sehr geschätzt als Kollegen, Freunde und Bekannte. Diese Leute kennen den Preis der Einbürgerung und wünschen sich, dass dieses wunderbare Geschenk nicht verschleudert wird. Es soll immer in solche Hände kommen, welche das Bürgerrecht ehren und in Dankbarkeit und Verantwortung entgegen nehmen. Nicht als ein Mittel zur Bereicherung, sondern als eine Krönung der Arbeit und des Willens, die Schweiz als neue Heimat zu schützen und aufzubauen!
Revolver-Journalismus gegen die SVP
April 27, 2008 by Gastbeitrag
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„Alle Schläge sind erlaubt.“ Unter diesem Motto scheinen gewisse Kreise vorzugehen, wenn es darum geht, die SVP zu verunglimpfen. Neustes Beispiel: Verschiedene Journalisten ziehen die SVP wegen angeblicher Fehler in ihren Inseraten zur Einbürgerungsinitiative in den Dreck. Die Vorwürfe sind unhaltbar, von seriöser journalistischer Arbeit besteht keine Spur.
Am 1. Juni stimmt das Schweizer Volk über die Einbürgerungs-Initiative der SVP ab. Sie fordert, dass Ausländern, deren Einbürgerungsgesuch von der zuständigen Gemeindebehörde abgelehnt wurde, künftig keine Beschwerde mehr vor Gericht erheben können. Weiter gibt die SVP-Initiative den Gemeinden das Recht zurück, das zuständige Organ zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts frei und ohne Einschränkungen der Gerichte zu bestimmen. Damit schafft die Einbürgerungs-Initiative die notwendigen Voraussetzungen zur Eindämmung von Masseneinbürgerungen.
Dass in der Schweiz massenhaft eingebürgert wird, geht aus den entsprechenden Statistiken rasch einmal hervor.
- Erstens zählte man in der Schweiz im vergangenen Jahr über 45′000 Einbürgerungen. Diese Zahl kann beispielsweise mit der Zahl von gut 54’000 Geburten von Schweizer Kindern im Jahr 2006 verglichen werden. Es gibt also nur unwesentlich mehr Geburten von Schweizer Kindern als Personen, die durch Einbürgerungen Schweizer werden.
- Zweitens ist die Anzahl Einbürgerungen in der Schweiz mit der Anzahl Einbürgerungen in anderen Ländern zu vergleichen. So wurden im Jahr 2006 in Deutschland knapp 125′000 Personen eingebürgert. Ein Land, das rund zehn Mal mehr Einwohner zählt als die Schweiz, bürgert nicht einmal drei Mal mehr ein als wir. Unser südliches Nachbarland Italien mit einer rund acht Mal grösseren Bevölkerung bürgert pro Jahr gar nur gut 13′000 Personen ein (Quelle: epp.eurostat.ec.europa.eu).
Die getürkte Statistik
Diesen Sachverhalt legt die SVP in einem Inserat dar. „Kein anderes Land bürgert mehr ein als die Schweiz“, hält die SVP dabei fest. In einem Diagramm wird aufgezeigt, wie hoch die Anzahl Einbürgerungen im Verhältnis zur Anzahl Einwohner in verschiedenen europäischen Ländern ist. Diverse Journalisten scheinen sich daran zu stören, dass die SVP diese Zahlen aufdeckt. Stefan Schmid von „St. Galler Tagblatt“ unterstellt der SVP, „falsche Statistiken“ zu verwenden. Dieser schweren Anschuldigung wird eine Definition eines Bundesamtes zugrunde gelegt, wonach die Einbürgerungen im Verhältnis zur Anzahl Ausländer in einem Land zu setzen seien. Daraus wird scheinbar ein Verbot abgeleitet, Einbürgerungen ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung eines Landes zu setzen. Auch im Ringier-Blatt „heute“ wird von einem anonym bleibenden Journalisten mit der gleichen Begründung behauptet, die von der SVP verwendete Statistik sei falsch.
Von falschen Statistiken kann keine Rede sein. Sämtliche von der SVP verwendeten Zahlen sind korrekt. Sie wurden mehrmals überprüft und mit Quellenangaben unterlegt. Besonders betrüblich am Vorgehen der erwähnten Medien ist, dass die Urheber dieses Revolver-Journalismus sich nicht einmal die Mühe nehmen, die SVP mit ihren absurden Vorwürfen zu konfrontieren. Ungeprüft werden schwere Anschuldigungen in die Welt posaunt. Von Fairness keine Spur.
Sind die Gegner der Einbürgerungs-Initiative bereits so nervös, dass sie derartige Attacken reiten, um die SVP zu verunglimpfen? Die bestehenden Missstände im Bereich der Einbürgerungen sowie die überzeugenden Antworten der SVP geben ihnen ganz offensichtlich allen Grund dazu.
Mit Halbwahrheiten zu neuen Problemen
April 24, 2008 by Kulturbereicherer
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Einbürgerungen sind selten eine heilsbringende Erscheinung. Unsere deutschen Nachbarn haben da schon die eine oder andere Niete gezogen (siehe Bild). Und doch scheinen sie nicht dazuzulernen.
Mit welchen Argumenten die Gegner hierzulande versuchen, die Einbürgerungsinitiative zu bodigen, zeigt Nationalrat Erich von Siebenthal auf:
Kein Verstoss gegen das Völkerrecht
Eines der häufigsten Argumente der Initiativgegner ist der angebliche Verstoss gegen das Völkerrecht. Im Rahmen der Nachführung der am 18. April 1999 in Kraft gesetzten Bundesverfassung wurde folgender Artikel neu in die Verfassung aufgenommen: «Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.» Die konkreten Auswirkungen dieses Artikels sind umstritten. Unbestritten ist indessen, dass es keine völkerrechtliche Grundlage gibt, welche das Bürgerrecht und die Bürgerrechtserteilung den allgemeinen Menschenrechten zuordnet. Damit eine Initiative für gültig erklärt werden kann, darf sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Darunter fallen die Verbote von Folter, Genozid, Sklaverei und die notstandsfesten Garantien der EMRK. Dass die Einbürgerungsinitiative kein zwingendes Völkerrecht verletzt ist demnach offensichtlich, dies hat auch der Bundesrat in seiner Botschaft vom 25. 10. 2006 festgehalten. Völkerrecht, auch als «zwingend» erklärtes Völkerrecht, ist darüber hinaus nicht das Recht der Völker, es wurde geschaffen von Regierungen, Verwaltungskommissionen und Gelehrten. Es ist nicht das Ergebnis einer demokratischen Beschlussfassung. Aus diesen Gründen ist das Völkerrecht auch nicht unbestritten und wird gerne je nach dienlichem Zweck unterschiedlich ausgelegt. Zwar ist die Schweiz als demokratischer Kleinstaat an der Schaffung und Weiterentwicklung von Völkerrecht, wie etwa der Genfer Konventionen, interessiert. Mehr als bloss fragwürdig ist es jedoch, Ideen, die von einzelnen Gruppen verfolgt werden, kurzerhand zu Völkerrecht zu erklären und über die Bundesverfassung zu stellen – über die Köpfe des Souveräns hinweg.
Kein Verstoss gegen Menschenrechte
Die Behauptung, die Verweigerung der Aufnahme ins Bürgerrecht verletze ein Menschenrecht des Bewerbers, trifft völlig ins Leere. Das Bürgerrecht ist ein politisches Recht, und über die Erteilung politischer Rechte entscheidet grundsätzlich jeder einzelne Staat aufgrund seiner nationalen Verfassung. Keine internationale Konvention bezeichnet die Bürgerrechtserteilung als elementares, über dem Landesrecht und damit über der nationalen Verfassung stehendes Menschenrecht. Bei einem negativen Einbürgerungsentscheid steht es darüber hinaus jedem frei, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.
Während politische Rechte in jedem Staat der Welt den eigenen Staatsbürgern reserviert sind, stehen die Menschenrechte allen auf dem Staatsgebiet lebenden Menschen zu. In der Schweiz garantiert dies ausdrücklich die Bundesverfassung. Wer in unserem Land wohnt – ob Bürger oder Ausländer –, geniesst die Menschenrechte, wie beispielsweise Rechtsgleichheit, Religions- oder Meinungsfreiheit, in völlig gleicher Form. Ob jemand Schweizer Bürger ist oder nicht, hat mit Menschenrechten nichts zu tun. Wer das Gegenteil behauptet, kennt weder den Unterschied zwischen Menschenrechten und politischen Rechten, noch kennt er die internationalen Konventionen, die das Bürgerrecht ausnahmslos den politischen Rechten zuordnen, über welche jeder Staat selbst entscheidet.
Volksentscheide sind nicht willkürlich
Die Initiativ-Gegner wollen den Einbürgerungsentscheid von einem politischen Entscheid zu einem reinen Verwaltungsakt abwerten. Dies ist ein massiver Eingriff in die direktdemokratische Entscheidfindung in der Schweiz. Die politische Natur des Einbürgerungsentscheides war in der Lehre jedoch nie umstritten. Das schweizerische System hat sich in der Vergangenheit stets bewährt. Die Natur des politischen Entscheids bringt es mit sich, dass der Stimmbürger über freies politisches Ermessen verfügt. Dieses Ermessen ist weitgehend unkontrollierbar, da politische Entscheide keine Begründung erfordern. Analog muss auch die Wahl oder Nichtwahl in ein politisches Amt nicht begründet werdet. Von Willkür kann daher bei einem demokratischen Entscheid nicht die Rede sein. Dies kann allein als „willkürlich“ bezeichnen, wer ein Gegner der Demokratie ist.
Beschwerderecht widerspricht demokratischen Grundsätzen
Die Initiativ-Gegner bestehen darauf, dass gegen negative Einbürgerungsentscheide Beschwerde eingereicht werden kann. Dies widerspricht jedoch dem demokratischen System der Schweiz. Gegen gültige Volksentscheide kann nicht rekurriert werden. Ansonsten könnten auch alle Politiker, die sich wegen einer Nichtwahl benachteiligt fühlen, beim Bundesgericht Rekurs einreichen. Damit wäre das Ende der Demokratie eingeläutet.
Bundesgerichtsentscheide müssen nicht nachvollzogen werden
Die Initiativgegner behaupten, dass die 2003 vom Bundesgericht getroffenen Entscheide nun auch gesetzlich nachvollzogen werden müssten. Dies ist völlig falsch, denn das Bundesgericht hat ganz klar seine Kompetenzen
überschritten. Für die Gesetzgebung ist die Legislative, also das Parlament und die Stimmbürger, zuständig. Die Argumentation, das Parlament müsse das Gesetz nun an die Bundesgerichtsentscheide anpassen, ist aus der Luft gegriffen und widerspricht unseren demokratischen Grundsätzen der Gewaltenteilung.
Sie sehen, die Einbürgerungsinitiative widerspricht weder internationalen Konventionen, noch der Verfassung. Im Gegenteil, sie hilft, die in der Verfassung verankerte direkte Demokratie wiederherzustellen und zu festigen.
So wird der Stimmbürger angelogen
April 19, 2008 by swisspolitics
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Gemäss dem Bundesamt für Statistik wird in der Schweiz gar nicht so viel eingebürgert … die Zahlen lassen aufhorchen und zeigen deutlich, wie der Staat uns unverfrohren anlügt.
Während die SVP über die rekordhohe Anzahl von Einbürgerungen berichtet, musste Stefan Schmid vom St. Galler Tagblatt eine neue Behauptung aufstellen: die SVP trickse bei der Statistik zu den Einbürgerungen. Begründung: “ein Land mit mehr Ausländern, bürgere auch mehr ein”, meinte er.
Daher müsse die Statistik anders betrachtet werden: die Einbürgerungen müssen relativ zur Ausländerzahl gesehen werden.
Die Idee kommt von eidg. Fälscherwerkstatt, dem Bundesamt für Statistik. Und natürlich erklärten die linken Journalisten diese Zahlen gleich als die einzig Richtigen.
Die Aussage widerspricht jeglicher Logik. Warum sollten Länder mit einem höheren Ausländeranteil auch mehr einbürgern? Gerade dort ist die Ghettoisierung am grössten. Das sind genau die Länder, die am meisten Probleme mit der ausländischen Bevölkerung haben.
Das Gegenteil ist richtig. Länder mit einem niedrigen Ausländeranteil fällt Einbürgerung sicherlich leichter.
Am Vorabend des Abstimmungskampfes um die Verschärfung des Einbürgerungsrecht, lässt diese amtliche Manipulation aufhorchen. Der Staat lügt und manipuliert seine Bürger schamlos an.
Ausbürgerung als Option
April 17, 2008 by Kulturbereicherer
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So genannte «Neuschweizer» begehen überdurchschnittlich Straftaten. Kaum sind sie eingebürgert, berufen sie sich auf die Schweizer Nationalität und verlassen sich darauf, dass sie nie mehr ausgewiesen werden können. Das bedarf dringend der Korrektur.
Gewalttaten, Einbrüche, Diebstähle, Drohungen und eine hohe Ausländerkriminalität gefährden die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem die Schwachen unserer Gesellschaft stehen der zunehmenden Gewalttätigkeit und Rücksichtslosigkeit ohnmächtig gegenüber. Read more





