14. Oktober 2009 von Crime
Thun BE: Hört der Schweizer Raser-Verhätschelungsfetischimus auf? – Endlich mal ein besonnenes Urteil im Sinne des Schutzes der Öffentlichkeit – Einzug eines Autos als Tatwaffe. Das Gericht in Thun hat einen Automobilisten, welcher sich einer Polizeikontrolle zu entziehen versuchte, u.a. wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. Das Auto des Verurteilten wird eingezogen und verwertet. Ein angetrunkener Autofahrer hatte versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, wobei er trotz entzogenem Führerausweis unterwegs war. Auf seiner Flucht mit stark übersetzter Geschwindigkeit gefährdete er Passanten und verletzte die Verkehrsregeln grob. Ein Einzelrichter des Gerichtskreises X, Thun, verurteilte ihn zu 12 Monaten Freiheitsstrafe. Davon wurden 6 Monate unbedingt ausgesprochen. Das Gericht verfügte zudem, dass das Auto des Verurteilten als Tatwaffe eingezogen und verwertet wird. Mit dem Verwertungserlös werden insbesondere die Verfahrenskosten bezahlt. Das Urteil ist rechtskräftig. Fehlbare werden gemäss der neuen Gangart der Richter – zumindest im Gerichtskreis X, Thun – bei schweren Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht auch künftig damit rechnen müssen, dass das Gericht eine Einziehung ihres Autos prüft. Zu dem Delinquenten wurden in den Polizeimeldungen der Kapo Bern keine Angaben ausser obgenannte gemacht.
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Auto als Tatwaffe beschlagnahmt…
Der Titel könnte auch sein:
Lieber Raser, eure Autos sind in Gefahr
Besoffene Autofahrer sind schnell mal Fussgänger
Es gibt sich noch ein paar andere Möglichkeiten.
In Thun wurde einem Betrunkenen, von einer Polizeikontrolle Flüchtenden das Auto kon…
Beschlagnahmung des Gehirns wäre bei manchen besser, falls da noch was zu beschlagnahmen ist.