29. September 2009 von Crime
Wie welt.de berichtet, hat in Berlin hat ein Gymnasiast erfolgreich dafür geklagt, in seiner Schule die Möglichkeit zum täglichen Gebet zu erhalten. Der 16-jährige Muslim war mit diesem Anliegen bei der Schule auf taube Ohren gestossen. Nun entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass ihm eine Gebetsstätte zur Verfügung gestellt werden muss. Ein Berliner Gymnasium muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts muslimischen Schülern eine Gebetsstätte bereitstellen. Sie seien berechtigt, ausserhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule ihr islamisches Gebet zu verrichten, erklärte der Richter. Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht dem Antrag bereits in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren stattgeben. Zuvor hatte die Schule die Bitte des Schülers, täglich ein Gebet in der Schule verrichten zu können, zurückgewiesen und sich auf das Neutralitätsgebot in staatlichen Einrichtungen berufen.
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Das braucht aber eine Menge Gebetsräume, wenn die folgenden Religionen auf gleiches Recht pochen:
Bahai, Buddhismus, Christentum (Protestantismus/Katholizimus/Orthodoxe), Daoismus, Hinduismus, Judentum, Konfuzianismus. Sikhismus, Shinto.
@Crime
Beachte die Geschlechtertrennung, also mal 2. und den korrekt gestalteten Altar je nach Monatsblutung.
Die Schuld Nazideutschlands ist halt vererbbar, deshalb müssen solchen Wünschen entsprochen werden. Frag mich nur was der Arbeitgeber meint wenn der einen Gebetsraum vor Gericht einfordert.
hoffentlich im keller nebem abwasserrohr
@Bürgermeister Hans Waldmann
. . . und die Arschlöcher fangen sich wieder einen Faschismus ein. Komm zu glauben.