3. September 2009 von Herakleitos
Die geplante Sanierung der IV über die Mehrwertsteuer gibt uns Gelegenheit, einen Blick auf die Invalidenversicherung zu werfen. Gedacht war die Invalidenversicherung – zusammen mit der Sozialhilfe – als letztes Netz gegen den freien sozialen Fall. Sie federte Schicksalsschläge ab.
Mittlerweile ist daraus eine Vollkaskoversicherung mit Komfortgarantie geworden. Gegenleistung wird keine verlangt. Ein breites Leistungsangebot lockt, die Bedienung ist kundenfreundlich. Schwierigkeiten und Widerstände überwindet ein Heer von staatlich finanzierten Rechtsanwälten. Heute dominieren bei der IV nicht mehr das an den Rollstuhl gefesselte Unfallopfer oder der vom langen Arbeitsleben gezeichnete Schwerarbeiter. Vorherrschend sind vielmehr Frührentner mit psychischem Leiden oder mit – oft nicht objektivierbaren – Schmerzsymptomen. Das zieht Grenzfälle an. Und es ermöglicht leichten IVMissbrauch.
So funktioniert es:
Leitfaden für den IV-Betrug
1. Erzählen Sie dem Arzt, sie litten unter andauernden, schweren und quälenden Schmerzen. Der Schmerz sollte ohne ersichtlichen Grund entstandensein. Erwähnen Sie nebenbei aber unbedingt ihre psychosozialen Belastungen wie Familien- und Migrationsprobleme.
2. Erklären Sie, Sie könnten morgens nicht aufstehen, hätten das unbändige Bedürfnis, den ganzen Tag zu schlafen, fühlten sich niedergeschlagen, weinten, sobald sie eine Arbeit ergreifen müssten, und lebten nur von Tabletten.
3. Klagen Sie über sich verstärkende, immer unerträglichere Schmerzen im Rücken. Weigern Sie sich allerdings strikte anzugeben, wo genau diese Schmerzen lokalisiert seien. Erwähnen Sie beiläufig psychiatrische Nebenbeschwerden.
4. Erfinden Sie notfalls eine bisher unbekannte Krankheit oder nennen Sie Symptome neuer, noch nicht erforschter Krankheiten wie Elektrosmogleiden, Beinunruhe oder Verhexung. Reichern Sie notfalls Ihre Leiden mit Schilderungen über Bettnässen oder mit Spontanfäkalsprache an.
5. Der IV-Antrag ist unter kundiger Mithilfe von Fachleuten zu stellen.
Spätestens nach der Ablehnung durch die IV-Stelle ist ein Anwalt beizuziehen. Die Kosten übernimmt im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung der Staat.
6. Ist die Rente zugesprochen worden, so verlegen Sie den Wohnsitz heimlich ins Ausland, wo sie ruhig weiterarbeiten können. Behalten Sie Ihren formellen Wohnsitz in der Schweiz, damit Sie zusätzlich Ergänzungsleistungen verlangen können.
7. Haben Sie keine Angst vor dem Erwischtwerden. Sie müssen kaum etwas befürchten. Die Strafen sind lächerlich mild.
Rente für den Blender – nichts für den Bedürftigen
Weil es für den Unverfrorenen und den Unverschämten so leicht ist, kommen die Sozialeinrichtungen längst nicht mehr hauptsächlich den Bedürftigen und den Bedauernswerten zugute, sondern immer mehr den Sozialprofiteuren und den Schmarotzern. Somit erfolgt eine Umverteilung von den Fleissigen zu den Faulen, von den Tüchtigen zu den Trägen.
Bestraft wird, wer seinen Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft leistet; belohnt wird, wer der Gesellschaft seinen Beitrag versagt und sich allein von seinen Mitmenschen tragen lässt. Wer wirkdagegen immer schwerer. Und der Missbrauch korrumpiert den Anständigen: Er will auch einmal profitieren. Es erstaunt daher nicht, dass die umfangreichen Leistungen der IV, die bequeme Möglichkeit, fremde Ressourcen anzuzapfen, immer reger wahrgenommen werden. Die Sozialindustrie wird damit zur Wachstumsbranche und absorbiert immer mehr volkswirtschaftliche Ressourcen. Die Umverteilungswirkung ist dabei gewaltig. Wer seinen Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen finanzieren will, arbeitet durchschnittlich während eines halben Jahres für den Fiskus. Eine MWST-Erhöhung verstärkt diese ungerechte Umverteilung sogar noch.
Wer die Probleme der IV wirklich lösen will, muss Missbräuche und Auswüchse bekämpfen. Dann werden Steuererhöhungen unnötig, dann bleibt den Fleissigen mehr Geld, dann ist auch wieder Geld da für die wirklich Bedürftigen, für die, die es nötig haben.
Von Hermann Lei, Kantonsrat und Rechtsanwalt, Frauenfeld, SZ Nr. 21 vom 04.09.2009
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Hier noch die neusten Beispiele dazu:
http://www.weltwoche.ch/ausgab.....ndrom.html
Ich kenne einen schwer behinderten der seinen Elekrorollstuhl nur mit dem Kinn steuern und seine Arme und Beine nicht bewegen kann. Als es darum ging um einen neuen Rollstuhl zu finanzieren und er wegen Druckstellen einen teuren angepassten Sitz benötigte, stellte sich die IV wegen Fr. 3500.- queer trotz Geburtsgebrechen das nicht durch islamische Inzucht entstanden ist. Bis Anfang 90er Jahren gab es bei der IV spezielle Abteilungen welche Kontrollierten das bei Rollstühlen und Hilfsmitteln ja nie etwas zuviel bezahlt wurde. Man schikte dann jemanden von Winterthur nach Thalwil vorbei wenn z.b. nicht klar feststand ob der Versicherte anspruch habe Fr. 650.- Franken für eine Rollstuhlrampe zu beziehen.
Bei den Balkaner & Türken schien es nie Probleme gegeben zu haben.
Auch muss gesagt werden das die Sozialkosten rund 30% des bip ausmachen, davon beziehen rund 60% allein die Immigranten. Wobei bei Immigranten man sagen muss das die Türken, Jugos, Italiener ziemlich oben aus schlagen.
Unrecht das zum Himmel stinkt und schuld daran sind diese verfluchten Sozis…. mir wird übel!