Die Schweiz aus konservativer Sicht  

4. Juni 2009 von Redaktion

Wir kennen Danowski nicht und wissen auch nicht , für was er politisiert. Er nimmt aber jede Gelegenheit war, irgendwo zu kandidieren, was politisch auch sein gutes Recht ist. Das stört natürlich die Behörden. Sie müssen Wahlzettel drucken, usw.

Nun haben sie eine bewährten Trick angewandt. Ein Kandidat braucht für die Teilnahme an einer Wahl Wahlvorschläge. Je nach Amt sind es 10 Unterschriften bis hin zu 100 für Nationalratswahlen. Liefert ein Kandidat nur knapp mehr als das erforderliche Minimum ab, greift man zu folgendem Trick: Man ruft die Unterschreiber an uns stellt ihnen Suggestivfragen, wie “Wissen Sie, was sie da unterschrieben haben?” Sehr wirkungsvoll dabei ist es, wenn der Gemeindeschreiber selbst anruft und auch noch einen vorwurfsvollen Ton anschlägt.

In der Regel erschreckt der Unterschreiber derart, dass er natürlich nichts mehr von der Unterschrift wissen will, weil man ihn schon allein mit der Frage in eine Extremistenecke abdrängt.

Hier ein Beispiel aus der Praxis

Zur guten Letzt  wird dann immer auf strafrechtliche Schritte verzichtet, weil sonst die Behauptungen der zuständigen Behörde begründet werden müssen. Das Ziel ist dennoch erreicht: der Kandidat ist draussen.

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  1. > Danowski kommt strafrechtlich ungeschoren davon, weil das Vergehen nicht genügend schwer wiegt.

    Wie alle die den Bereicherungsbonus haben.


    Islam ist Krieg


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