Die Schweiz aus konservativer Sicht  
Aus dem Ständerat

28. Mai 2009 von David Frankfurter

Wieder mal merkt der Stimmbürger nicht, wie die Meinungsvielfalt im Land unbemerkt eingeschränkt wird. Der Ständerat hat einem Gesetz zugestimmt, dass in Zukunft Spenden für Parteien bis 10000 Fr. steuerlich abgesetzt werden können. Aber nicht für alle Parteien.

Nach dem Ausfall der UBS brauchen die Parteien dringend neues Kapital. Nun gut, aber viel interessanter ist die Bedingung, bei welchen Parteien Spenden abgesetzt werden dürfen:

Abzugsberechtigt sollen Spenden an Parteien sein, die einerseits im Parteienregister des Bundes eingetragen sind und andererseits bei Wahlen einen Stimmenanteil von mindestens drei Prozent erreichen.

Im Parteienregister kann man sich als Partei aber nur eintragen, wenn man mindestens einen Nationalrat, bzw. 3 Kantonsräte hat. Und 3 Prozent Stimmenanteil bekommt man in der Schweiz sicher nicht, wenn man im Jura für die Tabakbauern politisiert. Immerhin entsprechen 3% Stimmenanteil im Nationalrat etwa 6 Nationalräten, d.h. faktisch Fraktionsstärke!

Doch das ist nicht alles. Man muss zudem die Spende gegenüber der Verwaltung offenlegen, so dass der Steuerkommisär auch bestens im Bild ist, wer wem wieviel spendet. Das dauert dann nicht lange, bis SVP-Spendern von den Beamten nach Lust und Laune gepisackt werden.

Anders ausgedrückt: kleine Parteien sind damit faktisch von den Finanzen abgeschnitten. Genauso gut hätte der Ständerat heute eine 3% Klausel beschliessen können. Kleine Splitterparteien wird es nicht mehr geben.

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  1. Hoffentlich bringt diese neue Klausel nicht das erhoffte Resultat.
    Die kleinen Parteien müssen sich pro forma einer grösseren Partei mit ähnlichrem Gedankengut anschliessen und wie gewohnt weiter politisieren!

    So wie die BDP aus dem nichts und in meinen Augen für nichts entanden ist. ;-)

  2. chokran

    Die Logik in diesem Post stimmt nicht, da Parteispenden nicht beschränkt, sondern erlaubt wurden.
    Bisher sah die Mehrheit der Kantone eine Abzugsmöglichkeit vor, aber nicht alle. Nach einem BG-Urteil im Jahr 2007 wurden diese Abzugsmöglichkeit als bundesrechtswidrig eingestuft. Um dies den Kantonen weiterhin zu erlauben, wurde jetzt dieses Gesetz geschaffen. Neu sind also in allen Kantonen Abzüge zulässig, die Regeln orientieren sich an den bereits vorhandenen.

    Natürlich kann über die Hürden diskutiert werden, aber mir scheint der Grund klar. Jetzt schon bevorzugte “Steueroptimierer” würden einfach eine Minipartei gründen, nur um den Staat um weitere Einnahmen zu bringen.

  3. Ein guter Demokrat

    Die Parteien leben von Spenden, Wenn man diese nur bei den grossen abziehen kann, ist es um die kleinen geschehen. Das Gesetz bevorteilt klar die grossen Parteien. Das ist undemokratisch.

  4. maurus

    die SVP hat sich noch nicht beklagt, warum wohl?

  5. Berner Bär

    @maurus: Bevor sie ihre pathologische Leier vom Stapel lassen, bitte den Text noch einmal durchlesen. Als begünstigte Partei beklagte ich mich auch nicht, schliesslich geht Konkurrenz drauf! Im Grunde genommen, müsste sich ja die marxistische Bundesratspartei beklagen, denn mit einer Zersplitterung auf der andern Seite des Parteienspektrums wäre die Chance da, dass die von ihr gehasste SVP Stimmen verlöre.

    Die ganze Uebung ist absolut undemokratisch. Da können wir gleich eine 3% oder 5%-Klausel wie in Deutschland einführen. Wenn das nicht reicht, wird gegen eine Kleinpartei ein steuerrechtliches Verfahren eröffnet, um sie finanziell auszubluten. Damit hat man dann auch erreicht, ihr einen kriminellen Anstrich zu geben.

  6. Fuchs

    @maurus
    Die SVP ist ja auch die grösste Partei. Sie hat keine Nachteile. Aber so wird es nie ein gute alternative rechts von der SVP geben.

  7. chokran

    Sollte jemand tatsächlich die Notwendigkeit für eine neue Partei sehen und hat bis zu 10′000.- für diesen Zweck über, um diese unterstützen wollen (eine schlechte Investition in meinen Augen), wird er dies wohl auch weiterhin ohne den Bonus einiger 100.- Steuerersparnis tun.
    Wer nämlich tatsächlich eine solch kleine Randpartei unterstützt, wird dies wohl eher aus ideologischen als aus monetären Gründen tun.

    Da bisher sowieso nur 15 Kantone eine solche Abzugsmöglichkeit vorsahen, sehe ich nicht, inwiefern diese Regelung eine Beschränkung sein soll.

  8. Redaktion

    Sehen wir nicht so. Parteien wie die EDU und weitere kleine Parteien links und rechts oder gar in der Mitte sind damit von der Haupteinnahmequelle abgeschnitten. Das gilt vor allem für kleine, lokale Parteien wie etwa ProLuzern oder ähnliche Gruppierungen.

  9. Fuchs

    @chokran
    Wenn es keinen Unterschied macht und keine Rolle spielt, wieso tut man es dann? Wieso führt man eine Regel ein, wo man überprüfen muss wer, wann, wie viel bekommt und versteuern muss.
    Wäre doch viel einfacher zu sagen es können alle einfach alles behalten oder niemand darf es behalten. Wieso dieser komplizierte, bürokratische Blödsinn wenn es ja angeblich keine Rolle spielt?
    Schlussendlich zahlt der Staat noch drauf, wegen der Überprüfung. Und alles für nichts. Glaubst du das wirklich?

  10. @maurus

    Doch, die SVP hat sich beklagt.
    http://www.20min.ch/news/dossi.....n-26661662

  11. chokran

    Welche Bürokratie? Du musst für Spenden über dem Freibetrag bereits jetzt Quittungen der Steuererklärung beilegen und diese werden wie die restliche Steuererklärung geprüft. Was soll bei Parteispenden anders sein?

    Uebrigens habe ich kurz nachgelesen und auch die oben beschriebenen Hürden sind falsch wiedergegeben und nicht so hart.Eine Partei ist man, wenn EINER der Punkte erfüllt ist:
    1. Eingetragen als Partei, also Verein mit 1 Nationalrat oder 3 Vertreter in 3 verschiedenen Kantonalparlamenten ODER
    2. Im kant. Parlament vertreten ODER
    3. In Kantonalwahlen mindestens 3% erreicht, aber es nicht ins Parlament geschafft.

    Eine EDU ist also damit mitnichten ausgeschlossen und auch weitere Splitterparteien kommen in den Genuss dieser Möglichkeit.

    Eine Partei, die nicht mal 3% in ihrem Kanton erreicht, liegt wohl auf dem Sterbebett.

  12. Redaktion

    @Chrokan
    Scheinst die Bestimmnung gelesen aber nicht verstanden zu haben. Was Du das zitierst, stimmt so nicht.

    Hier die genauen Bestimmungen: http://www.admin.ch/ch/d/pore/part/reg.html
    Wir halten an unserer Darstellung fest.

    Hier noch das jetzige Parteienregister: http://www.admin.ch/ch/d/pore/part/regindex.html.

    Gemäss der neuen Abzugsordnung wäre aber nicht einmal mehr die EDU abzugsberechtigt, trotz Eintrag im Parteienregister.

  13. chokran

    @Redaktion
    Leider zitierst Du nur die halben Bedingungen. Was Du verlinkst, sind die Voraussetzunge, die ich unter 1. erwähne, also eine Eintragung als Partei.
    Meine Punkte 2 und 3 sind Regeln im neuen Gesetz und haben rein garnichts mit denen im BPR, also einer Eintragung zutun.
    Hier meine Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/7463.pdf Seite 7475

  14. Redaktion

    Also hier habe ich was gefunden auf Seite 7476:

    Mitgliederbeiträge und Zuwendungen von natürlichen Personen an Parteien, welche eines der hier aufgeführten Kriterien (Eintrag im Parteienregister, Vertretung in einem kantonalen Parlament, 3 % der Stimmen bei kantonalen Parlamentswahlen) erfüllen, sollen vom Einkommen abgezogen werden können.

    Der Eintrag ins Parteienregister ist aber nur möglich, wenn man 1 Nationalrat oder 3 Kantonsräte nachweisen kann. Soweit in der NZZ nachzulesen ist das obige Zitat nicht die verabschiedete Version im Ständerat (ist nur der Kommissionsbericht). Dort wurden die Bedingungen kummuliert.

    Abzugsberechtigt sollen Spenden an Parteien sein, die einerseits im Parteienregister des Bundes eingetragen sind und andererseits bei Wahlen einen Stimmenanteil von mindestens drei Prozent erreichen.

  15. chokran

    Eine richtig nette Diskussion :)

    Ja, mein Link war der Kommissionsbericht, da dieser schön ausformuliert ist. Unter http://www.parlament.ch/d/such.....r=20060463 kann man sich auch das Gesetz anschauen, wie es der Ständerat beschlossen hat, welches sich mit dem Bericht deckt.

    Wenn auch nicht ganz so klar formuliert, aber die NZZ sagt das gleiche: “Abzugsberechtigt sollen Spenden an Parteien sein, die einerseits im Parteienregister des Bundes eingetragen sind und andererseits bei Wahlen einen Stimmenanteil von mindestens drei Prozent erreichen.”
    Einerseits, andererseits = entweder, oder

  16. Weltverbesserer

    Klar, diese Regel ist an sich Blödsinn. Würde das aber nicht übermässig skandalisieren: Echte Idealisten unterstützen, was würdig ist. Wenn ich was fördere, ist mir der steuerliche Abzug grundsätzlich sch…egal.

  17. maurus

    HelveticWarlord
    der link zum falschen Thema …

  18. maurus

    @Berner Bär
    du darfst dreimal raten, wer auf solchen Ideen kommt, nur die grossen zu unterstützen. Es ist doch sonnenklar, weil die kleinen die besseren Ideen haben, und meist das Zünglein an der Waage spielen können, darum sind die unbeliebt und unbequem. Und meist sind in den kleinen Parteien die Idealisten, die sich stärker einsetzen und meist auch die besseren Argumente haben.

  19. @maurus
    Ganz lesen. Dann kommst du vielleicht drauf auf was ich hinauswollte auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird. Nämlich das die SVP an dieser neuen Regelung kein grosses Interesse haben kann.


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