Verbandsbeschwerderecht

17. November 2008 von Gastbeitrag - 2 Kommentare

Am 30. November stimmen wir über verschiedene Vorlagen ab. Zu den wichtigsten gehört die bürgerliche Initiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - mehr Wachstum für die Schweiz!“. Diese Volksinitiative verlangt, dass Verbände nicht länger Volksabstimmungen unterlaufen können, um auf diesem Weg Bauinvestitionen und Arbeitsplätze zu verhindern. Bei demokratisch gefällten Entscheiden ist es nicht nötig, dass gewisse Verbände ein Sonderrecht haben.
Problematisches Sonderrecht
Das Recht der Verbandsbeschwerde steht einzig und allein gewissen Umweltverbänden zu. Es ermächtigt diese, Rekurse und Einsprachen bei sämtlichen grossen Bauprojekten zu erheben. Da nur einzelne Verbände über dieses Mittel verfügen, stellt es ein einmaliges Sonderrecht dar. Mit Fug und Recht fragt man sich also, welches die Legitimation für diese Ausnahme ist.

Eingang in die Gesetzgebung fand die Idee des Verbandsbeschwerderechts 1967, um dem damals noch in den Kinderschuhen steckenden Natur- und Heimatschutz ein starkes und unabhängiges Vollzugsinstrument mit auf den Weg zu geben. Als die Verbandsbeschwerde knapp 20 Jahre später auch ins Umweltschutzgesetz aufgenommen wurde, begannen die Verbände, es nach und nach zu kommerzialisieren. Heute stellen sie es kaum mehr in den Dienst der Natur, sondern brauchen es als schlagkräftige Waffe gegen Investitionen. Diese Form der missbräuchlichen Anwendung hat nichts mehr mit der ursprünglichen Idee der Verbandsbeschwerde zu tun.

Störender Missbrauch
Der Machtmissbrauch durch den VCS und seine Verbündeten nahm in den letzten Jahren immer groteskere Formen an. Eines der stossendsten und emotionalsten Beispiele ist das Hardturm-Stadion: Obwohl das Zürcher Stimmvolk sowohl den privaten Gestaltungsplan wie auch die Beteiligung der Stadt an der Trägerschaft klar gutgeheissen hatte, verhinderte der Rekurs des VCS beinahe die zürcherische Teilnahme an der EURO’08. Bis heute ist dieses Projekt verzögert.

Juristische Winkelzüge dieser Art sind bei Annahme der Initiative nicht mehr möglich. Zwar werden Verbände nach wie vor in den Abstimmungskampf eingreifen können, jedoch künftig nur noch vor der Stimmabgabe. Bringen sie überzeugende Argumente vor, wird ihnen das Stimmvolk folgen. Falls sie jedoch nicht zu überzeugen wissen, können sie nicht nachträglich die Abstimmungsergebnisse unterlaufen und sich zu Richtern über Recht- und Unrechtmässigkeit des Vorhabens aufspielen.

Umweltschutz bleibt gewährleistet
Nimmt die Initiative der Umwelt nun ihren Anwalt? Nein. Denn zu prüfen, ob die geltende Gesetzgebung eingehalten wird, obliegt weiterhin dem Bundesamt für Umwelt (BAFU).  Dass die Umweltverbände nun plötzlich Zweifel an der Unabhängigkeit des Bundesamtes äussern bzw. sogar suggerieren, die dort arbeitenden Experten seien inkompetent, ist bedenklich. Tatsache ist, dass vor allem die Verbände immer wieder Fehlbeurteilungen vornehmen.

So ist knapp ein Viertel aller eingereichten Rekurse gegenstandslos oder qualitativ derart unzulänglich, dass nicht darauf eingetreten wurde. Dennoch stellen auch diese Einsprachen ein gewichtiges volkswirtschaftliches Problem dar. Indem sie Projekte massiv verzögern, schnellen die Baukosten in die Höhe und im worst case muss das Projekt sistiert werden. Dies führt dazu, dass Investoren beinahe genötigt werden, von den Umweltverbänden eine zweite, nichtstaatliche Baugenehmigung durch ungerechtfertigte Zugeständnisse zu erwerben. Auch die teils geforderten finanziellen Zwangszuwendungen stellen sicher nicht eine ehrenvolle Verbandsfinanzierung dar. In diesem Kontext wird der Ausdruck „Umweltverbände“ immer irreführender – besser wäre der Ausdruck „zur Umwelt-Industrie gehörende Verbände“.

Ja zur Verbandsbeschwerde-Initiative
Am 30. November können wir diese Systemmängel mit einem klaren Ja zur Verbandsbeschwerde-Initiative korrigieren. Jeder, der für Rechtstaatlichkeit und Arbeitsplätze einsteht und zu einem positiven Investitionsklima beitragen will, sollte der Initiative zustimmen und dieses Sonderrecht für die linken Umweltverbände streichen.

(von Nationalrat Hans Rutschmann, Rafz (ZH))

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  1. Baron77

    Es ist höchste Zeit einen Riegel zu schieben, gegen all die Beschwerden von “Möchtegern-Umweltschützern” so wie der Umweltpapst Weber und der VCS.
    Jede Beschwerde im Namen des Umwelt- und Denkmalschutzes, verteuert das ganze Projekt und verhindert die gesamte Wirtschaft, besonders jetzt, wo die Arbeitslosigkeit am steigen ist und der so genannten Finanzkrise.

    Umwelt- und Denkmalschutz ist gut und recht, wenn es massvoll ist.
    Leider ist die städtische Reitschule Bern, Hort des schwarzen Blockes und die ANTIFA unter Denkmalschutz. Was für eine Farce!

    Auch ich stimme zu!

  2. Blocher

    Zu dieser Initiative muss man ganz klar NEIN sagen!!!


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