25. September 2008 von Herakleitos
Gestützt auf die internationale Konvention gegen Rassismus hat sich in der Schweiz eine Gruppe von selbst ernannten Antirassisten gebildet. Sie schieben sich gegenseitig lukrative Jobs und Aufträge zu. Bezahlt werden sie meistens aus öffentlichen Geldern.
Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (RDK) vom 21. Dezember 1965 wurde am 9. März 1993 von der Vereinigten Bundesversammlung genehmigt. Eine Volksabstimmung dazu fand nie statt. Das Abkommen trat für die Schweiz am 29. Dezember 1994 in Kraft.
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, nicht nur so genannt “rassistische Taten” unter Strafe zu stellen und “rassistische Propaganda” zu unterbinden. Zusätzlich sei auch eine “aktive Präventionspolitik gegen Diskriminierung” zu verfolgen und “die Gleichbehandlung aller Menschen ungeachtet ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft, Aussehen oder Religion” zu garantieren.
Rassismus-Strafnorm und die Folgen
Um die Voraussetzung für den Beitritt der Schweiz zum Uno-Übereinkommen zu schaffen, musste die Schweiz damals die sog. Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) einführen. In seiner Botschaft über den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (RDK) von 1965 und über die dafür erforderliche Strafrechtsrevision vom 2. März 1992 analysiert der Bundesrat das Uno-Übereinkommen. Auch gibt er umfassend Auskunft über die Tragweite der für die Schweiz entstehenden Verpflichtungen: Er begründet die nötige Revision des Strafrechts und verpflichtet sich zu “positiven Massnahmen gegen rassistische Verhaltensweisen”. Dazu gehörte unter anderem die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR).
Über die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen wacht der aus achtzehn gewählten, unabhängigen Sachverständigen zusammengesetzte UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, das für die Rassendiskriminierungs-Konvention zuständige Vertragsorgan (international gängige Abkürzung: CERD, kurz: Antidiskriminierungs-Ausschuss). Gewählt von der Uno, stehen diesem Ausschuss drei Instrumente zur Verfügung: Das Staatenberichts-, das Staatenbeschwerde- und das Individualbeschwerde-Verfahren.
Das Staatenberichts-Verfahren
Der Ausschuss berät die von allen Vertragsstaaten alle zwei Jahre vorzulegenden Staatenberichte. Er kann dazu ergänzende Auskünfte verlangen. Seit den Neunzigerjahren berücksichtigt er dazu verstärkt Informationen von so genannt “zivilgesellschaftlichen Organisationen”. Der Ausschuss kann den Vertragsstaaten Vorschläge unterbreiten sowie allgemeine Empfehlungen abgeben.
Das Staatenbeschwerde-Verfahren
Beschwerden eines Vertragsstaats über einen anderen Staat werden in einer vom Ausschuss eigens eingesetzten Vergleichskommission verhandelt. Diese formuliert abschliessend Empfehlungen, die den vom Verfahren betroffenen Staaten übermittelt werden. Wegen seiner Schwerfälligkeit blieb dieses Verfahren in der Praxis bis heute bedeutungslos.
Individualbeschwerde-Verfahren
Einzelpersonen aus dem Hoheitsgebiet eines jeden Vertragsstaats haben die Möglichkeit, wegen rassistischer Diskriminierung, welche sie selbst erfahren oder erfahren haben, individuelle Beschwerde zu führen. Das allerdings nur dann, wenn zwar alle Möglichkeiten innerstaatlicher Rechtswege beschritten und ausgeschöpft worden sind. Der Vertragsausschuss behandelt die in solchem Zusammenhang an ihn gerichteten Beschwerden als Petitionen. Er übermittelt als Resultat seiner Verhandlungen etwaige Vorschläge und Empfehlungen sowohl dem Beschwerdeführer als auch dem betroffenen Vertragsstaat. Der Vertragsstaat muss sich, bevor in solchen Verfahren eingeleitet werden kann, allerdings gegenüber dem Uno-Generalsekretär grundsätzlich mit diesem Mechanismus einverstanden erklärt haben. Das haben bislang 45 Staaten getan. Auch die Schweiz lässt Individualbeschwerden zu.
Uno-Funktionäre kontrollieren die Schweiz
Dem Internationalen Komitee für die Eliminierung jeglicher Form der Rassendiskriminierung (CERD) gehören momentan an:
- Mahmoud Aboul-Nasr, Ägypten,
- Noureddine Amir, Algerien,
- Fatimata-Binta Victoria Dah (Vorsitzende), Burkina Faso,
- Kokou Mawuena Ika Kana Dieudonnè Ewomsan, Togo,
- Chris Maina Peter, Tansania,
- Anwar Kemal, Pakistan,
- Dilip Lahiri, Indien,
- Huang Yong’an, China,
- José Francisco Cali Tzay, Guatemala,
- José Augusto Lindgren Alves, Brasilien,
- Pastor Elias Murillo Martinez, Kolumbien,
- Pierre-Richard Prosper, USA,
- Alexei S. Avtonomov, Russland,
- Ion Diaconu, Rumänien,
- Régis de Gouttes, Frankreich,
- Linos-Alexander Sicilianos, Griechenland,
- Patrick Thornberry, Grossbritannien.
Auffällig: Die afrikanischen Staaten sind mit nicht weniger als fünf Kommissionsmitgliedern – darunter der Vorsitzenden – stark vertreten in diesem Uno-Gremium.
Die Schweiz darf von europäischen oder amerikanischen Vertretern der Kommission keine Unterstützung erwarten. Berichterstatter des CERD-Ausschusses ist der US-Amerikaner Pierre-Richard Prosper. Er beklagte sich schon mehrmals über die Schweiz: “Jedes Mal, wenn der Ausschuss etwas erwähnt, was der Uno-Konvention widerspricht, weist die Schweiz darauf hin, dass das Volk dies so wolle.” Dann müsse eben, meist die Amerikaner, der Bundesrat “den Ton angeben” und darauf hinwirken, dass sich dies ändere. Dies die Tonlage der “Antirassisten”-Vertreter mit der Schweiz.
Schweizer kontrollieren die Schweiz
Zum Überprüfungsverfahren 2008 liegt ein so genannter “NGO-Schattenbericht” vor. Dieser NGO-Schattenbericht wurde von der Juristin Christina Hausammann (Humanrights.ch) sowie von Ruedi Tobler (Schweizer Friedensrat) verfasst. Ihr Bericht enthält massive Vorwürfe an die Schweizer Regierung. Er wird von weiteren einschlägigen Organisationen unterstützt: SOS Racisme, Schweizer Sektion von Amnesty International, Gesellschaft für bedrohte Völker, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus. Dieser Schattenbericht verlangt von der Schweiz in erster Linie die Umsetzung der Uno-Konvention auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Dazu sei die Verbesserung der Bildungschancen von fremdsprachigen und ausländischen Kindern und Jugendlichen, die Verbesserung der Situation der Jenischen, Sinti und Roma dringend erforderlich. Ausserdem wird die staatliche Bekämpfung der “Rassendiskriminierung im Privatbereich” als mangelhaft kritisiert. Es stehen also der Föderalismus einerseits, die Privatsphäre der Schweizerinnen und Schweizer andererseits am Pranger.
Der an der Erarbeitung des Schattenberichts führend beteiligte Schweizer Friedensrat ist eine am linken Rand politisierende Organisation. Ruedi Tobler, der Präsident des Schweizer Friedensrates, ist unter anderem Mitglied des Initiativkomitees für ein restriktives Waffenrecht. Er ist SP-Mitglied und Redaktor der VPOD-Zeitschrift “Bildungspolitik”. Ruedi Tobler ist auch Mitglied des “Forums gegen Rassismus”, eine Organisation, die vom Bund mit Steuergeldern regelmässig unterstützt wird. Das Forum gegen Rassismus tritt auf als gesamtschweizerische Plattform “zur Stärkung und Vernetzung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den Rassismus”. Gegründet wurde es 1992. Ihm gehören über dreissig Verbände, Organisationen und Kirchen an. Das Forum trat vor allem 2003 im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen an die Öffentlichkeit mit einem Aufruf an alle Kandidierenden, bei den Wahlen die Themen Asyl und Ausländer nicht “zum populistischen Stimmenfang zu missbrauchen”. – In Wahrheit ging es ihm darum, die Themen Asylmissbrauch und Ausländerkriminalität möglichst aus dem Wahlkampf zu verbannen.
Karriere einer “Antirassistin”
Eine ehemalige Präsidentin des Forums gegen Rassismus, Muriel Kadima Beck, ist leuchtendes Beispiel für die oft kritisierte Kumpanei von staatlichen Angestellten und Funktionären mit so genannten Non Governmental Organisations (NGO). Die Juristin, Spezialistin und Befürworterin des sog. “Kirchenasyls” (illegale Unterbringung illegaler Einwanderer in Kirchen) war Menschenrechtsbeauftragte des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK). Seit 2007 sitzt sie für die Grünen im Bieler Stadtrat. Pikant: Frau Beck Kadima ist heute Gerichtsschreiberin in der Abteilung V “Asyl” des Bundesverwaltungsgerichts, der früheren Asylrekurskommission. Eine Migrations-Aktivistin und frühere Aktivistin zur Unterstützung illegaler Einwanderung ist heute also zuständig für die Ausformulierung zahlreicher Urteile im Migrationsbereich – zum Bespiel gegen das Bundesamt für Migration (BMI). So “neutral” sind heute schweizerische Gerichtsinstanzen!
Die schlimmsten Prophezeiungen der Kritiker des Antirassismus-Paragraphen von 1994 haben sich inzwischen erfüllt. Eine Analyse der verschiedenen Dokumente, mit denen sich die Schweizer Regierung Jahr für Jahr auf internationalen Druck auseinandersetzen muss, zeigt, wie effizient sich die selbsternannten Antirassisten in der Schweiz vernetzt haben, um ihr eigenes Land bei Uno-Organisationen anzuschwärzen. (Siehe dazu auch den Schwerpunktartikel von Hermann Lei in “Schweizerzeit” Nr. 26/2008).
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Die Frage?
Was ist Rassismus.
Ein Rassist ist heute, wenn die Person nicht hinter der Verteilpolitik der Gelder steht.
Ein Rassist ist heute, wer nicht hinter den linken hersäuselt.
Ein Rassist ist heute, der das Gedankengut der RAF SCHEISSE findet.
Ein Rassist ist heute, der die UNO als eine Intrige Firma anschaut.
Ein Rassist ist heute, der das Potential seiner Mitbürger erkennt.
Ein Rassist ist heute, der keine Religion in der Politik duldet.
Ein Rassist ist heute, der die EU nicht mag.
Ein Rassist ist heute, der in der Schweiz eine Überbevölkerung sieht.
Ein Rassist ist heute, der seine Grenzen des Landes und des Kantones kennt.
Ein Rassist ist heute, der sich gegen Örtliche Ungerechtigkeiten wehrt.
Ein Rassist ist heute, der die EU, UNO und all diese TIERE die uns den ganzen Tag penetrieren leider nicht mag!
Ein Rassist ist heute, der seine eigene Meinung hatte.
Ja, es ist wirklich traurig, wie wir abhängig von einem Vogt sind.
The Show must go on!!
So sehe ich unser Kasperlitheater in Bern und den Kantone.
Rassist und stolz darauf! Letztlich ist das ein Einsatz für die Meinungsfreiheit.
Sind wir auch Rassisten, wenn es darum geht, mindestens 60 Stunden in der Woche ohne Ferien zu machen zu schuften, um den meist in Staatsstellen beschäftigten Cüpli-Linken ihre finanziellen Ansprüche zu befriedigen?
Ist die Grafik zum Artikel eine ,im übertragenem sinne, symbolische Darstellung des ehrlich arbeitender Steuerzahler Schweizerische sowie nichtSchweizerische Herkunft?
Unsere Regierung ist leider verseucht von Geisteskranken Links-Grünen Chaoten.
Ich hoffe BR Merz kann seinen Herzschlag juristisch begründen dass die Links-Grünen Parteien deswegen Haftpflichtig sind.
Wie lange dauert es noch bis der Bürger eine Ordnungsbusse erhält weil er seine Kinder zum Morenkopf kaufen geschikt hat. Die Linken würden dann gleich aufschreien, es handle sich da um Menschenhandel und Sklaverei.
Wie lange dauert es noch bis der Bürger eine Ordnungsbusse erhält weil er seine Kinder zum Morenkopf kaufen geschikt hat. Die Linken würden dann gleich aufschreien, es handle sich da um Menschenhandel und Sklaverei.
lööööööööööööööööööl
jetzt hab ich wegen euch, mein glas cola verschüttet vor lachen – tz