10. September 2008 von Herakleitos - 5 Kommentare

Fürsorge um eine halbe Million betrogen

Eine Zürcher Modeberaterin hat über zwölf Jahre lang Fürsorgegelder für über eine halbe Million Franken bezogen. Obwohl sie immer wieder regelmässig arbeitete und rund 300 000 Franken verdiente.

Der zuständige Staatsanwalt sprach von einem der grössten Fälle von Sozialhilfemissbrauch der letzten Jahre. Laut Anklage hatte die Schweizer Staatsangehörige philippinischer Herkunft zwischen Frühling 1996 und März 2008 regelmässig Fürsorgegelder bezogen. Mit der Angabe, dass sie über keinerlei Einkünfte aus Erwerbsarbeit verfüge oder Arbeitslosengelder kassieren würde.

Immer wieder gearbeitet

Fest steht, dass die heute 43-jährige Mutter von fünf Kindern immer wieder arbeitete oder Arbeitslosengelder bezog. Sei es als Serviceangestellte in einem bekannten Zürcher Restaurant oder als Verkäuferin in einem gediegenen Uhrengeschäft, wo sie alleine zwischen Februar 2002 und August 2004 rund 136 000 Franken verdiente. Zuletzt betätigte sie sich als Modeberaterin. In den zwölf Jahren hatte die vermeintliche Sozialhilfeempfängerin rund 300 000 Franken eingestrichen. Hinzu kamen die gleichzeitig bezogenen Fürsorgegelder von über 501 000 Franken.

Kein Wort Deutsch?

 

Am Mittwoch stand die Angeklagte vor dem Bezirksgericht Zürich. Wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung drohte ihr eine Busse von 1200 Franken sowie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Davon sollte sie acht Monate im Gefängnis absitzen.

Gleich zu Beginn der Verhandlung sorgte die Angeschuldigte für eine Ueberraschung. Obwohl sie bereits seit Anfang der Neunzigerjahre in Zürich lebt, erklärte sie, dass sie kein Wort Deutsch verstehe und nahm einen Englischübersetzer in Anspruch.

Nicht alles zugegeben

Vor Gericht gestand sie den Sachverhalt grundsätzlich ein, gab aber nicht alles zu. So stellte sie in zwei Fällen die Höhe der Einkommen in Abrede. Unter Tränen führte sie aus, dass sie zwar den Staat betrogen habe. Allerdings aus berechtigten Gründen. So sei sie einerseits mit ihren fünf Kindern finanziell nicht über die Runden gekommen. Andererseits habe sie ihr gewaltbereiter Ehemann massiv unter Druck gesetzt, die Betrüge zu begehen, erklärte sie. Der Gatte habe sie gar mit einem Messer attackiert und schwer am Hals verletzt.

Verteidiger für Freisprüche

Der Verteidiger verlangte in seinem Hauptantrag umfassend Freisprüche. Aufgrund der fehlenden Arglist, da seine Mandantin kein Lügengebäude errichtet habe. Der Rechtsanwalt richtete zudem massive Vorwürfe an die Adresse der Sozialbehörden. Sie hätten wissen müssen, dass die Mutter zusätzliche Einkommen generierte. Das Sozialamt habe versagt, da es hätte einschreiten müssen. Im schlimmsten Fall eines Schuldspruchs forderte der Verteidiger eine bedingte Freiheitsstrafe.

Dank Kindern nicht ins Gefängnis

Die drei Bezirksrichterinnen folgten bei der rechtlichen Würdigung weitgehend der Anklage und sprachen die Zürcherin - abgesehen von einem Nebenpunkt - umfassend schuldig. Die Vorsitzende Maya Bertschi sprach von einem schweren Verschulden, da die Angeklagte über zwölf Jahre lang ihre erzielten Einkommen nicht angegeben habe. Bertschi verneinte auch eine finanzielle Notsituation, da die Mutter vom Sozialamt monatlich rund 4 500 Franken erhalten habe. Die Druckversuche des Ehemannes würdigte das Gericht als Schutzbehauptung. So habe die Angeklagte auch nach der Inhaftierung ihres Gatten weiter delinquiert.

Schliesslich konnte es die Täterin ihren beiden jüngsten Kindern verdanken, dass sie nicht hinter Gitter muss. So habe sie die Gelder nicht für Luxusgüter, sondern für ihre Familie ausgegeben, erklärte Bertschi. Zudem sei die Mutter mit ihrem Nachwuchs, wobei eines der Kinder behindert ist, erhöht strafempfindlich, begründete die Vorsitzende die gerade noch bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probzeit von drei Jahren.

(20min)

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  1. Echnaton

    Ach wie nett …. klaut jemand eine halbe Million kriegt er eine Busse von 1200 Stutz. Das ist kein Urteil, sondern eine Aufforderung zum Betrug. Ausserdem: geht doch mal an eine Ethnopartie. Da kann immer wieder eine Menge Bars sehen, an denen Sozialhilfeempfänger ihr Geld aufbessern. Und mach Eine geht auch noch anschaffen.

  2. Sokrates

    Ja das Urteil ist ein Witz, Schweizerpass weg und raus in den Philippinen kann sie ja auch Sozialhilfe beantragen.
    Der Ehemann und die Kinder geörten auch bestraft wegen mittàter schafft.

  3. das ist keine aufforderung zum betrug - wenigstens nicht für uns schweizer - wir wären verwart worden und in eine psychiatrische anstalt versorgt worden. als schweizer gibts die höchststrafe.

    jetzt sollte man die richterin wegen rassismus verurteilen.

  4. Achilles

    Es ist natürlich überhaupt keine Rede davon, dass die die fremdsprachige Dame auch nur einen Rappen von der Sozialhilfe oder den unterschlagenen Einkommenssteuern zurückzahlen muss. So wird Beschiss noch belohnt. Die geht doch jetzt sofort wieder aufs Sozialamt und holt sich dort die Stutz.

    Ich frage mich, für was es eigentlich überhaupt Richter braucht. Die sind doch überflüssig wie ein Kropf und hocken nur in ihren Amtstuben herum, so dass ihnen auf das Monatsende der Lohn überwiesen wird. Unser Problem sind nicht die, die vom Sozialbetrug prima leben, sondern die nutzlosen Behörden, die dem gemütlich zuschauen. Und die verkommenen Politiker, welche dem Betrug Vorschub leisten.

  5. Jeder hat anrecht auf alles.
    Nur der Steuersubstrat muss den Mund halten, und hat sich gefälligst nicht darüber Gedanken zu machen ob seine Knete sinnvoll und effektiv eigesezt wird. Allein den Gedanken zu hegen, dass die Mittel nicht angemessen und zweckentfremdet verwendet werden könnten, lässt einem sehr bald in einem schiefes Licht erscheinen.

    Hat die Gesellschaft nicht das Recht, nicht hinters Licht geführt zu werden?


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