9. September 2008 von Herakleitos - 18 Kommentare
Was heute vor einem Jahr – am 5. September 2007 und im unmittelbaren Vorfeld – in Bundesbern abgelaufen ist, gehört zweifellos zu den grössten Politskandalen des schweizerischen Bundesstaates. Drei Anwälte des Bundes, zwei Vertreter der parlamentarischen Oberaufsicht und zwei Vertreter der Verwaltung hatten einen Monat zuvor vereinbart, Bundesrat Christoph Blocher im Hinblick auf die kommenden Parlaments- und Bundesratswahlen öffentlich dermassen zu diskreditieren, dass er sich nicht im Amt hätte halten können und seine Partei die Wahlen verloren hätte.
Sie machten aus den harmlosen Kritzeleien und der Telefonliste eines angeschuldigten Bankiers ohne jede Nachprüfung ein weit verzweigtes kriminelles Komplott unter Beteiligung des Justizministers, welches angeblich das Ziel verfolgt habe, den früheren Bundesanwalt Valentin Roschacher loszuwerden. Statt pflichtgemäss das Funktionieren der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in der Amtszeit von Bundesanwalt Roschacher zu untersuchen, wurde von Anfang an Bundesrat Blocher ins Fadenkreuz genommen.
Aktenkundige Konspiration
Am 8. August 2007 trafen sich Michel-André Fels, Claude Nicati und Alberto Fabbri als Vertreter der Bundesanwaltschaft mit Lucrezia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson als Vertreter des Parlaments sowie Philippe Schwab und Irene Moser von der Bundesverwaltung: Staatsanwälte, Parlamentarier, Aufsichtsbehörde, Verwaltung im konspirativen Austausch. Die Gleichen urteilten anschliessend wortreich, der Justizminister habe die Gewaltenteilung nicht respektiert. Das Motiv von Meier-Schatz und Glasson lag in der politischen Gegnerschaft, jenes der Anwälte des Bundes in Blochers Bestreben nach einer besseren Führung der Bundesanwaltschaft sowie in zwei Fällen zusätzlich wohl in der erfolglosen Bewerbung als Bundesanwalt. Claude Nicati hatte bereits früher in böswilliger Absicht Christoph Blochers Tätigkeit im Verwaltungsrat der Alusuisse mit einem angeblichen Terror-Financier in Verbindung bringen wollen (SonntagsZeitung, 17.12.2006).
An diesem 8. August 2007 beschlossen die sieben Beteiligten eine in ihrer Perfidie nicht zu überbietende Doppelstrategie: Die gesamte Geschäftsprüfungskommission sowie die Öffentlichkeit sollten rasch über den ungeheuerlichen Verdacht gegen Blocher informiert werden, die eigentliche Untersuchung sollte aber erst Monate später, nach den Wahlen von Parlament und Bundesrat, stattfinden, denn die Unterlagen aus Deutschland seien früher angeblich nicht zu beschaffen. Beweisstück dieser Konspiration bildet eine unlängst aufgetauchte, damals selbst vor der GPK-Subkommission geheim gehaltene, „vertraulich“ klassifizierte Gesprächsnotiz des Treffens. An der Authentizität dieses Dokuments, aus dem die SonntagsZeitung (22.6.2208) undDie Weltwoche (3.7.2008) unlängst zitiert haben, besteht kein Zweifel. Ganz offen wurde demnach an diesem Tag die politische Ausschlachtung der angeblichen Affäre beschlossen und festgestellt, dass „aufgrund des politischen Kalenders (eidgenössische Wahlen, Bundesratswahlen [...] der Spielraum der GPK eng“ sei. Bundesanwaltschaft und zwei Parlamentarier von deren Oberaufsicht thematisierten also für die Terminierung ihres Vorgehens den Zeitpunkt von Parlaments- und Bundesratswahlen. Fürs Aussprechen des Verdachtes gegen Blocher war Eile geboten, für die Beweisführung wollte man sich Zeit lassen. Ein ungeheuerlicher, beispielloser Vorgang! Fels, Nicati, Fabbri, Meier-Schatz und Glasson vereinbarten, dem Justizminister ein Komplott gegen Roschacher zu unterstellen – und bildeten dabei selber ein Komplott. Der durch die Geschäftsprüfungskommission zu untersuchenden Bundesstaatsanwaltschaft gelang es dank Mithilfe von Lucrezia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson, den Spiess gegen den Justizminister umzukehren. In jenem Geheimgespräch, „Teil eines offiziellen Vorhabens der Bundesanwaltschaft“, wurden in Stuttgart beschlagnahmte Dokumente des Bankiers Oskar Holenweger vorgestellt und mit folgender unglaublicher Tatsachenschilderung interpretiert: „Diese Dokumente [...] belegen, dass die Demission von Valentin Roschacher in einem sorgfältig geplanten Kontext abgelaufen ist, in den eine ganze Serie von einflussreichen Akteuren einbezogen waren (Politiker, Journalisten, Industriekapitäne, ein Universitätsprofessor, ehemalige Chefs von Geheimdiensten etc.).“ Man beschloss, die Subkommission der GPK baldmöglichst zu informieren – „mit allen Risiken, welche dieses Vorgehen mit sich bringt“. Die Oberaufsichtsbehörde unterstellte sich an diesem Treffen den Bundesanwälten, sicherten Meier-Schatz und Glasson doch zu, den Entwurf eines Communiqués vorgängig „der Bundesanwaltschaft zur Überprüfung“ zuzustellen.
Wir müssen heute aufgrund von offiziellen Akten feststellen, dass in Bundesbern der Rechtsstaat im Umgang mit Christoph Blocher ausser Kraft gesetzt wurde. Gleichzeitig entwickelte das Parlament eine unglaubliche Energie, um dem früheren Justizminister ungesetzliches Handeln nachzuweisen. Nicht weniger als drei umfangreiche Berichte der Geschäftsprüfungskommission wurden bezüglich seinem Handeln in Sachen Swisscom, Albisgüetli-Rede und Bundesanwaltschaft verfasst. Die Kollegialbehörde Bundesrat liess es sich nicht entgehen, gegen den Kollegen Blocher wegen dessen Albisgüetli-Rede eine Rüge auszusprechen – derselbe Bundesrat, der heute Samuel Schmid vollständig deckt und dessen Präsident plötzlich festhält, die Regierung sei keine Schulklasse, in der man Rügen erteile.
Pleiten, Pech und Pannen
Werfen wir einen Blick zurück: Unter CVP-Bundesrätin Ruth Metzler wurde die Bundesanwaltschaft sukzessive aufgeblasen. Valentin Roschacher – Chef dieser Behörde und Parteifreund Metzlers – malte das Bild einer Schweiz in den Klauen der organisierten Kriminalität. Und produzierte dabei einen Ermittlungsflop um den andern. Internationale Schlagzeilen gemacht hatte Roschacher als Ermittler gegen Raul Salinas, den Bruder des mexikanischen Ex-Präsidenten. Man liess über 100 Millionen Dollar auf Salinas-Konten in der Schweiz beschlagnahmen – um sie unlängst kleinlaut zurückzugeben, da der Nachweis von angeblichem Drogengeld nie gelang. Einen Zeugen aus jenem Verfahren namens Ramos – ein zweifach lebenslänglich verurteilter kolumbianischer Drogenkrimineller – wurde als „Vertrauensmann“ in die Schweiz importiert, um den Bankier Oskar Holenweger der Geldwäscherei zu überführen. Ramos erwies sich als Hochstapler und Doppelagent für die USA und wurde heimlich ausgeschafft – gegen Holenweger liegt auch nach bald fünf Jahren noch keine Anklage vor. Roschacher liess über sechs Milliarden Franken auf Konten des russischen Ölkonzerns Jukos blockieren, musste aber auf Geheiss des Bundesgerichtes zurückkrebsen. Doch der immense Schaden für den Schweizer Finanzplatz war bereits geschehen. Das Verfahren wegen Terrorfinanzierung gegen die Tessiner Finanzgesellschaft Nada/Al Taqua musste eingestellt werden. Die Grossrazzia gegen die Zürcher Hells Angels als angeblich kriminelle Vereinigung geriet zur nationalen Lachnummer. Nach der eindrücklichen Serie von Pleiten, Pech und Pannen gab es keinen einzigen Bundesrat, keinen einzigen Parlamentarier, der protestierte, als Roschacher endlich kündigte. Die später tätige Geschäftsprüfungskommission interessierte sich in ihrer Mehrheit aber weder für Roschachers Sündenregister noch für seine Cowboymethoden. Sie wollte Justizminister Blocher ans Messer liefern. Es geschahen ihm gegenüber Amtsgeheimnis- und Ehrverletzungen in der Absicht, ihn dem Verdacht auszusetzen, er sei in ein rechtswidriges Komplott zur Absetzung des früheren Bundesanwaltes verwickelt. Dadurch sollte er in der Öffentlichkeit und politisch derart unter Druck gesetzt werden, dass er von seinem Amt hätte zurücktreten müssen.
Indiskretionen der Blocher-Gegner
Dazu dienten schon zuvor zahlreiche gezielte Indiskretionen. Am 12. April 2007 berichtete der Blick, dass Holenweger in Stuttgart angehalten worden sei und das Landeskriminalamt im Besitz von brisanten Dokumenten sei. Diese Information konnte nur aus der Bundeskriminalpolizei, dem Untersuchungsrichteramt oder aus der Bundesanwaltschaft stammen. Am 15. Juli titelte der Sonntagsblick: „So schossen Blocher & Co. den Bundesanwalt ab, am folgenden Tag der Blick: „Blocher wollte Bundesanwalt wegmobben.“ Am 1. September hiess es ebendort: „Zogen Politiker die Fäden?“, und es war die Rede von einem „möglicherweise gravierenden Justizskandal“ sowie vom „Roschacher-Komplott“ unter Hinweis auf die Holenweger-Dokumente. Am 3. September las man im Tages-Anzeiger: „Verschwörung gegen Ex-Bundesanwalt“, „Plan zu Roschachers Demontage aufgetaucht“, am Tag darauf im Blick: „Geheimtreffen auf Schloss Rhäzüns“ sowie „Roschacher-Komplott: Ein Bundesordner voller Beweise“, am 5. September präsentierte der Tages-Anzeiger die auf den Holenweger-Dokumenten vorkommenden Namen Filipo Leutenegger, Christoph Mörgeli und Alexander Baumann in Wort und Bild, imL’Hebdo stand der Titel: „Le complot contre Valentin Roschacher“. Alle diese Indiskretionen aus der Geschäftsprüfungskommission waren gegen Blocher gerichtet und stammten darum ohne jeden Zweifel von ihm politisch feindlich gesinnten Parlamentariern oder Verwaltungsleuten. Gegen diese Geheimnisverletzer geschah indessen nichts. Den einzigen, den man jetzt abstrafen will, ist SVP-Nationalrat Toni Brunner, der niemals irgendwelche Medien informierte, aber in Erfüllung seiner parlamentarischen Pflicht den mangelnden Wahrheitsgehalt des GPK-Vorberichts im betroffenen Departement aufklärte.
Putschversuch vom 5. September 2007
Zur Entfernung des missliebigen Justizministers dienten neben dem konspirativen Treffen vom 8. August 2007 die späteren Beschlüsse der GPK-Mehrheit und insbesondere die öffentliche Verbreitung der ungeheuerlichen Unterstellungen gegen Christoph Blocher anlässlich der Medienkonferenz vom 5. September 2007. Deren Übertragung inklusive die zahlreichen Falschaussagen insbesondere von Frau Meier-Schatz sind übrigens unlängst von der offiziellen Homepage des Bundes entfernt worden. Die wissenschaftliche Überprüfung der unwahren Behauptung, es handle sich um verschiedene Schriften und damit um verschiedene Akteure auf Holenwegers Flipcharts, wurde nach Kräften verschleppt. Erst nach den Parlamentswahlen hielt die Kantonspolizei Zürich in einem Gutachten fest, dass es sich einzig und allein um die Schrift Oskar Holenwegers handelt. Und heute sagt ausgerechnet Frau Meier-Schatz über Blocher, der sich gegen ihre Verleumdungen zur Wehr setzt: „Er versucht das Rechtssystem auszuhebeln.“ (Rundschau von SF DRS, 3.9.2008)
Richtigstellung am 6. September 2007
Nur aufgrund einer glücklichen Fügung gelang es, am 6. September 2007 die Medien über den Missbrauch der harmlosen Holenweger-Dokumente durch die GPK aufzuklären. Aufgrund der Schlagzeilen in der Ringier-Presse war Oskar Holenweger nämlich am 3. September eiligst aus den USA zurückgekehrt und hatte mir Kopien sämtlicher dieser Unterlagen überreicht und erläutert. Damit hielt ich die Sache für erledigt, bis mir Bundesrat Blocher am 5. September nachts um halb zwölf Uhr telefonisch vom Komplott-Verdacht der GPK aufgrund der Holenweger-Dokumente berichtete. Ich meinte, diese seien völlig unverfänglich, worauf er mir anriet, dies baldmöglichst auch die Öffentlichkeit wissen zu lassen. Tags darauf kam es zum Ärger der GPK-Mehrheit und unserer politischen Gegner zur Richtigstellung. Die Erleichterung innerhalb der SVP war gross, mit der einzigen Ausnahme eines allerdings prominenten Exponenten: Bundesrat Samuel Schmid kritisierte meine Richtigstellung am 19. September 2007 gegenüber der Südostschweiz wie folgt: „Es gebe zwei Arten von Historikern, so Schmid. Die Seriösen beurteilten einen Sachverhalt als unabhängige Experten; die andern seien selbst als Akteure in die Geschichte verwickelt.“ Schmid versuchte also nicht einmal, sein Bedauern über meinen Befreiungsschlag zugunsten von Christoph Blocher zu kaschieren.
Blochers Abwahl demokratisch?
Die SonntagsZeitung vom 22. Juni 2008 brachte das letztjährige Geschehen auf den Punkt: „Der 8. August war der eigentliche Start zur Demontage von Blocher, die in der Pressekonferenz von Meier-Schatz am 5. September ihren Höhepunkt fand.“ Die Konspiration zwischen Bundesanwälten und Parlamentariern bedeutete den Auftakt zur späteren Abwahl Blochers aus dem Bundesrat. So gesehen ist die Behauptung, es habe sich bei den Vorgängen des 12. Dezember 2007 um einen demokratischen Akt gehandelt, entschieden zu relativieren, wenn nicht zu verneinen. Die Unterstellung krimineller Machenschaften gegenüber einem Bundesrat unter Einbezug des politischen Fahrplans der Wiederwahl hat mit Demokratie nichts zu tun. Und die Abstrafung der durch das Schweizervolk demokratisch erkürten Wahlsiegerin SVP durch die vereinigten Wahlverlierer bei der Regierungsbildung hat mit Demokratie ebenfalls nichts zu tun.
Einreichung einer Strafanzeige
Ich meine, das im letzten Jahr Geschehene dürfe in einem Rechtsstaat nicht geduldet werden. Gemeinsam mit alt Bundesrat Christoph Blocher reiche ich daher bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Frau Nationalrätin Meier-Schatz, Herrn alt Nationalrat Glasson sowie die Herren Nicati, Fels und Fabbri von der Staatsanwaltschaft des Bundes ein. Bei der angeschuldigten Nationalrätin ist die Aufhebung der parlamentarischen Immunität zu beantragen, beim angeschuldigten alt Nationalrat die Frage der Immunität zu prüfen und diese gegebenenfalls ebenfalls aufzuheben. Bei den angeschuldigten Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft bedarf die Strafverfolgung einer Ermächtigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Ich habe an der Einreichung der Strafanzeige insofern ein persönliches Interesse, als sich mein Name ebenfalls auf den Holenweger-Dokumenten befindet und durch Indiskretion den Weg in die Medien fand. Auch ich musste damit rechnen, politisch und persönlich verunglimpft sowie bei der kurz bevorstehenden Wiederwahl in den Nationalrat gefährdet zu werden. Die Strafanzeige betrifft erstens eine Amtsgeheimnisverletzung. Wir meinen, die Anwälte des Bundes wie die Parlamentarier waren zur Weitergabe beziehungsweise öffentlichen Preisgabe von Holenwegers Privatakten aus einem laufenden Verfahren nicht berechtigt, um so mehr, als dies die deutschen Behörden und das Bundesstrafgericht eindeutig untersagten. Die Strafanzeige betrifft zweitens einen Nötigungsversuch, denn das Zusammenwirken der Angeschuldigten sollte einen derart grossen Druck auf den damaligen Justizminister aufbauen, dass er in seiner freien Willensbildung und Willensbetätigung in nicht zu tolerierender Weise beeinträchtigt worden wäre. Und die Strafanzeige betrifft drittens die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung. Die Handlungen der Angeschuldigten hatten nämlich den Zweck, den damaligen Bundesrat Blocher an der Ausübung seiner verfassungsmässig vorgegebenen Funktionen zu hindern, mit andern Worten, die verfassungsmässige Ordnung zu stören. Auf den genannten drei Straftatbeständen steht Freiheitsstrafe von fünf bzw. drei Jahren und Geldstrafe. Es erscheint uns angezeigt, die Sache zur Untersuchung und Beurteilung den kantonalen Behörden von Zürich zu übertragen. Eine von der Bundesanwaltschaft gegen ihre Mitarbeiter geführte Untersuchung verlöre jeden Anschein von Objektivität und Unvoreingenommenheit.
Unterwegs zum Willkürstaat?
Gewisse Rechtsprofessoren haben die Zulässigkeit unserer Klagen bereits präventiv verneint. Rainer J. Schweizer urteilt: „Ich bezweifle, dass man mit einer zivilrechtlichen Klage gegen ein persönlichkeitsverletzendes behördliches Handeln vorgehen kann.“ (Aargauer Zeitung, 26.8.2008). Und Georg Müller behauptet, einzelne Beamte oder Parlamentarier dürften zivilrechtlich nicht belangt werden: „Da ist ein hohes Risiko, dass man auf diesem Weg den Willensbildungsprozess, den Entscheidungsprozess in der Politik und der Verwaltung lahm legen könnte, und man würde sicher auch die Beamtinnen und Beamten dazu bringen, nichts oder wenig zu machen oder jedenfalls keine mutigen Entscheide zu treffen, weil sie immer denken müssten, sie riskierten allenfalls, schadenersatzpflichtig zu werden.“ Die Herren Professoren sind freundlich aufgefordert, zu sagen, welches denn die wirksamen Möglichkeiten wären, um nach dem Geschehenen den Rechtsstaat wieder herzustellen. Sollten sie aber festhalten, es gebe dazu keine Möglichkeit und den Politikern und Beamten sei alles erlaubt, dann sanktionieren sie den Unrechtsstaat, belohnen die Lynchjustiz und liefern ein Lehrbeispiel, wie verrottet der Rechtsstaat hierzulande schon ist.
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blablablah…
Herr Nörgeli hat’s immer noch nicht verkraftet dass papa-blocher weg vom fenster ist! sieht mal nach vorne…
das ganze erinnerte mich schon damals an die dreyfus-affäre.
zum schuss sind von den anschuldigungen nichts aber auch gar nichts übrig geblieben.
besonders schlimm war das verhalten der medien (ausgenommen weltwoche), die nicht informieren wollten, sondern nur propaganda verbreiteten.
von den gutmenschen, wie Meier-Schatz und co, war auch nichts anderes zu erwarten.
es zeigt sich einmal mehr, wie moralisch und sittlich verrottet diese toleranztypen sind.
@Schweinsleber
Du hast neben der Weltwoche noch die Schweizerzeit vergessen.
yup die gibt es ja auch noch
@Herakleitos
Die Weltwoche hat aber nicht einmal einen Drittel der Leser von Winkelried.
Die “Qualitäts”-Zeitungen leiden unter Leserschwund. Dafür verblöden sie unsere Jungen mit ihren Gratis-Blättern. Wahrlich, mit unserer Pressevielfalt sind wir nicht mehr weit von totalitären Staaten entfernt.
@Marcello
Die Veränderungen der Medienlandschaft hat aber auch grosse Risiken für die Betreiber. Gratiszeitungen funktionieren nur bei guter Wirtschaft. Sobald die Krise kommt werden die ersthafte Schwierigkeiten gekommen. Doch das heisst nicht, dass deshalb die Bezahlzeitungen wieder Oberwasser kriegen. Je schneller jeder ein IPhone im Hosensack hat, je schneller ist es mit den Zeitungen am Ende.
@echnaton
Also besteht Hoffnung, dass eine Partei wie die SVP täglich eine Internet-Zeitung herausgeben könnte? So was wäre doch finanzierbar. Werbung liesse sich doch auch regenerieren. Bin ich da zu blauäugig?
technisch möglich wäre so eine inetzeitung ohne probleme
nur wie willst du das finanzieren? werbebanner und so haben keine chance - jede firma die mit der svp in verbindung gebracht wird wird doch von den linken todgebasht und als rechte nazifirma hingestellt.
herr ackeret hat am blogcampswitzerland uns erklärt warum bei blochertv keine werbung geschaltet ist - wie er sagte “hätten sie keine werbepartner gefunden” die dort inserieren wollten.
und ich denke genauso würde es auch einer svp zeitung gehen
Es wird ja immer behauptet, dass das Grosskapital hinter der SVP stehe.
Grosskapital bedeutet u.a. auch Firmen und Unternehmen.
Die könnten ja werben.
Doch etwas geht nicht auf:
Sind nun diese Firmen hinter der SVP oder nicht?
Führen die linken diesen Argument nur aufs Feld wenn es ihnen gelegen kommt?
Offenbar, denn sonst hätten sich bei Blocher TV einige Werbeinserenten melden sollen, die blieben jedoch aus.
Soll mal Moritz das erklären….
nun ich vermute die firmen würden schon werben. aber wenn sie das tun kommt die linke medienlandschaft und macht badPR. und da wir wissen, dass die leute alles glauben was in den zeitungen stehen - wäre ein artikel wie “roche hüpft mit nazis in bett” sehr schlecht. da würden sicher ein paar kunden auftraggeber abspringen…
Und du, lieber Moritz, bleibst ein linkes Arschloch.
Lieber ein linkes Arschloch als ein rechter Ignorant
Lieber Moritz.
Deine primitive Ergüsse brauchst du nicht ins undendliche zu wiederholen, du langweilst.
Biete stattdessen eine Erklärung zu meiner Frage.
Also schlechty. Meine These: Das Grosskapital wird sicherlich von bürgerlichen Kreisen bewirtschaftet. Um sich in der Bevölkerung jedoch verkaufen zu können, wechseln sie in der Öffentlichkeit die Farbe. Als soziale Firma zu gelten hat heute einen hohen Stellenwert und schlägt sich demnach auch im Umsatz nieder. Somit würde keine Firma mit einem gewissen Ansehen in der Gesellschaft Werbung auf einer rechtsaussen-Internetseite schalten. Jedoch ist für die Wirtschaft die bürgerliche Politik sicherlich interessanter, weshalb die dicken Fische im Geschäft hinter Herr Blocher in Reih und Glied stehen und abkassieren.
Kompliment Moritz!
“Das Grosskapital wird sicherlich von bürgerlichen Kreisen bewirtschaftet. Um sich in der Bevölkerung jedoch verkaufen zu können, wechseln sie in der Öffentlichkeit die Farbe”
Wenn du das belegen könntest , dann hättest du sogar recht.
Doch ich befürchte dir wurde als Kind zu viel erzählt über den braunen,bösen Kapitalist der Kinder isst.
Versuch es doch mit dem Einstellen von zieglerschen Lektüren, die verderben einem den Geist.
Grossfirmen die sich in der Öffentlichkeit als soziale Unternehmen bezeichnen sind mir suspekt. Eine Profitorientierte Firma (=alle Firmen in Konkurenz) würde keinen Rappen über dem gesetzlichen Minimum für soziale oder umwelttechnische Bestrebungen ausgeben aussert um sich in der Gesellschaft zu profilieren. Dies passiert erstaunlicherweise immer in ganz spontan perfekten Momenten.. Daher resultiert für mich, dass Grosskapitalisten keinesfalls eine Meinung haben die sie auch gegen aussen vertreten würden (Image). Zudem kann ich dies aus eigener Erfahrung in einer Grossfirma bestätigen.
Zu deiner Info: Als Kind hörte ich nichts ÜBER braune, böse Kapitalisten sondern hörte es VON braunen Kapitalisten.. Hatte wohl etwas zu viel des Guten.. oder wie ihr das nennen würdet..
Na dann viel Glück beim Weltverbessern!
Persönlich bin ich in einem Fanatisches rotes Gewerkschaftsmilieu grossgeworden, so richtig Hammer & Sichel mässig…