7. September 2008 von Herakleitos - 2 Kommentare
Wieder Laisser-faire in der Asylpolitik
Medizinisches Aufgebot
Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
Es geschah in der Woche 35, also zwischen dem 25. und dem 29. August dieses Jahres: Der Reihe nach wurden in der Region Aarau eine ganze Anzahl Personen dringend zu einer ärztlichen Untersuchung aufgeboten: Tuberkulose-Abklärung.
Die zum Arzttermin Aufgebotenen hatten eines gemeinsam: Sie stehen aus beruflichen Gründen in dauerndem oder gelegentlichem Kontakt mit der Asylunterkunft von Aarau. Kurze Zeit vor dem Aufgebot an all diese beruflich in Kontakt mit dem Asylzentrum Aarau stehenden Personen hatte in dieser Asylunterkunft eine polizeiliche Razzia stattgefunden. Diese galt für einmal allerdings nicht Dieben, Drogenhändlern oder anderen Kriminellen. Nein, die Razzia von Aarau wurde ausgelöst durch einen medizinischen Befund. Dieser liess befürchten, dass in Aarau untergebrachte Asylsuchende die Tuberkulose in die Schweiz eingeschleppt hätten.
Früher: Systematische Kontrollen an der Grenze
Es gab Zeiten, da wurde Tuberkulose in der Schweiz als bedrohliche Krankheit, ja als Seuche gefürchtet. Damals wurden Einwanderer, die - als Arbeitskräfte oder aus anderen Gründen - längeren Aufenthalt in der Schweiz suchten, an der Grenze einer eingehenden «sanitarischen Untersuchung» ausgesetzt. Man tat damals alles, um die Einschleppung von Seuchen zu verhindern. Mit Erfolg. Die sorgfältigen medizinischen Grenzkontrollen trugen dazu bei, dass sich die Schweiz weltweit den Ruf eines sauberen, seuchenfreien, medizinisch sorgfältig versorgten Landes erwarb.
Als dann - im letzten Viertel des zwanzigsten Jahrhunderts - die Flüchtlingswellen über unsere Grenzen zu schwappen begannen, tauchten alsbald «fortschrittliche» Politiker auf, welche die grenz-sanatarischen Untersuchungen als für die Betroffenen «entehrend», als im Grund «rassistisch» massiv zu diffamieren begannen. Sie taten das solange, bis einige auch zu den Fortschrittlichen zählen wollende Gesundheitsfunktionäre in Kantonen und Bund weich wurden.
Seit solchermassen erkämpftem «Fortschritt» ist auch die Schweiz wieder latenter Seuchengefahr ausgesetzt. Entsprechende, konkrete Befürchtungen lösten die Massnahmen von Aarau - Razzia in der Asylunterkunft, Reihenuntersuchung bei allen mit dem Asylzentrum beruflich in Berührung kommenden Personen - aus.
Geheimsache
Aus politisch zwar durchsichtigen, seuchenpolizeilich allerdings verwerflichen Gründen wurde über den gesamten medizinischen Abklärungsvorgang von Aarau der Mantel des Staatsgeheimnisses gelegt. Die Öffentlichkeit erfuhr nichts vom Tuberkulose-Verdacht, von den Gründen zu diesem Verdacht, von den angeordneten Massnahmen, von Ergebnissen der medizinischen Untersuchungen. Tuberkulose-Gefahr unterliegt in der Schweiz neuerdings höchster Geheimhaltung . . .
Das ist schlicht verantwortungslos. Denn Asylsuchende - sie zirkulieren, wie sich jedermann auf Bahnhöfen und in Zügen orientieren kann, in der ganzen Schweiz - kommen nicht nur mit Funktionären der Betreuungs-Struktur in Berührung. Sie haben täglich und intensiv auch Kontakt mit ihresgleichen, mit Personen aller Art, auch mit völlig unbeteiligten Bahnpassagieren. Aus solchen Kontakten und Begegnungen dürfte höhere Seuchengefahr resultieren als aus Terminen mit Betreuern und Amtspersonen. Die stärker Gefährdeten vernehmen von der Gefahr, der sie ausgesetzt sind, indessen nichts. Folge behördlicher Geheimhaltungspolitik.
Trendwende
Dabei ist das Geheim-Geschehen von Aarau bloss Symptom. Symptom einer neuerlichen tiefgreifenden Veränderung der schweizerischen Asylpolitik. Während die Zahl der Asylsuchenden seit der Jahrtausendwende, insbesondere während der vierjährigen Ära Blocher im EJPD von 2004 bis 2007 deutlich zurückgegangen ist, weil das von Bundesrat Blocher erarbeitete, in der Volksabstimmung hoch angenommene und von Blocher durchgesetzte Asylgesetz den Asylmissbrauch erstmals wirksam einzudämmen vermochte, ist seit Jahresbeginn 2008 eine markante Trendwende festzustellen: Die Zahl legaler und insbesondere illegaler Einwanderer steigt wieder deutlich an. Der Wechsel an der Spitze des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) von Bundesrat Blocher zu Bundesrätin Widmer findet seinen
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unübersehbaren Niederschlag in der Asylanten-Statistik. Und auch in den Anstrengungen, auf ordentlichem, gesetzmässigem Weg Asylmissbrauch zu unterbinden.
Deutlich - mit blossem Auge sichtbar - steigt insbesondere der Anteil von Asylsuchenden aus Schwarzafrika. Ausgelöst wurde die Trendwende durch ein verhängnisvolles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (früher Asylrekurskommission), das neuem Missbrauch Tür und Tor weit öffnet.
Militärdienstverweigerer aus Äthiopien
Mit Rücksicht auf eine behauptete völkerrechtliche Praxis hat das Bundesverwaltungsgericht nämlich militärische Dienstverweigerung neu als Asylgrund anerkannt. Die dazu angeführte «völkerrechtliche Praxis» erweist sich freilich als etwas eher Seltsames: Während Völkerrecht, wie schon sein Name sagt, eigentlich für alle Völker, also weltumspannend gelten müsste, existiert die mit Völkerrecht begründete Pflicht auf Anerkennung von Militärdienstverweigerung als Asylgrund weltweit bloss in einem einzigen Land: In der Schweiz! Im konkreten Fall kam das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einem Äthiopier zugute, der einem militärischen Aufgebot, das ihn möglicherweise zu einem Einsatz in Somalia verpflichtet hätte, zu entgehen suchte.
Seit diesem Urteil wittern die Schlepper Morgenluft. Von Schleppern eingeschleust, melden sich jedenfalls seit Monaten täglich Dutzende von Schwarzafrikanern bei Schweizer Aufnahmestellen mit der Behauptung, sie seien papierlose Äthiopier, welche dem Armeedienst wegen drohendem Aufgebot nach Somalia entflohen seien. Das alte, mit dem Asylgesetz von 2006 als endgültig überwunden geglaubte Katz-und-Maus-Spiel beginnt wieder von Neuem: Schweizerische Untersuchungsorgane müssen entsprechend verdächtigten (konsequent stummen) Schwarzafrikanern gegenüber den Beweis erbringen, dass ihre Angaben betrügerisch sind, dass die meisten von ihnen gar keine Äthiopier sind, dass sie keine äthiopische Sprache, keinen äthiopischen Dialekt zu sprechen vermögen, dass sie offensichtlich aus einem anderen Land als aus Äthiopien stammen müssen - wonach dann noch das wahre Herkunftsland der Papierlosen nachgewiesen werden muss. Erst wenn die Schweiz all dies einwandfrei belegen kann, können Leute als offensichtliche Betrüger ausgeschafft werden.
Gesetzliche Korrektur abgestoppt
Bundesrat Christoph Blocher hatte vor seiner Abwahl - als Antwort auf das unhaltbare Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - noch einen dringlichen Bundesbeschluss vorbereitet, der den neuen, offensichtlichen und schwerwiegenden Asylbetrug mit dem Mittel behaupteter Militärdienstverweigerung in Äthiopien unterbunden hätte. Der Bundesbeschluss war, als Blocher abgewählt wurde, abstimmungsreif. Seine Nachfolgerin verzichtete indessen darauf, diesen dringlichen Bundesbeschluss sofort zur Abstimmung zu bringen. Ein Zeichen an Schlepper und Betrüger, dass die Schweiz ihnen gegenüber wieder Schwäche zeigen wird. Die neue Betrugswelle spricht dazu Bände.
Frau Bundesrätin Widmer gibt an, Blochers Idee im Rahmen einer neuen Gesamtrevision des Asylgesetzes Parlament und Volk irgend einmal unterbreiten zu wollen. Die Eckpunkte der angeblichen Gesamtrevision sind noch nirgends sichtbar. Dafür ist die Bürokratie der Asyl-Administratoren bereits intensiv an der Arbeit - mit dem Ziel, Blochers Errungenschaften gegen den Asylmissbrauch rückgängig zu machen. Weil diese Betreuungsbürokratie von der Missbrauchs-Administration lebt.
Schwächezeichen
Es ist die Schwäche der neuen Departements-Chefin, welche dieser bedenklichen Entwicklung freien Lauf lässt. Im Schatten all der politischen Turbulenzen, die ihren Parteikollegen Samuel Schmid gegenwärtig umbranden, entwickelt sich - von Medien, Verbänden und Politik bisher völlig unbeachtet und in keiner Art und Weise kritisiert - eine verhängnisvolle Neuausrichtung der schweizerischen Asylpolitik. Eine Neuausrichtung, die auch als Verrat am überdeutlichen Volksentscheid von 2006 zum Asylgesetz Christoph Blochers bezeichnet werden muss. Laisser-faire gewinnt wieder die Oberhand in der Handhabung des Asylrechts. Der Asylmissbrauch kehrt zurück.
Ulrich Schlüer
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Was soll das Theater, EWS ist doch eine bürgerliche Bundesrätin!
Reicht mir eine Tüte….
Italien (die Regierung Berlusconi) soll hart durchgreifen, die “armen Flüchtlinge” aus Nordafrika wieder mit den nächsten Booten übers Meer nach Afrika schicken und so Spanien animieren, das Gleiche zu tun.
Nur wenn ganz Südeuropa einen Wall gegen “Scheinflüchtlinge” macht, haben echte Flüchtlinge die Chance in Europa zu sein, bis es in ihren Ländern wieder zumutbar ist, zurück zukehren.
Das mit den Äthiopier ist eine faule Masche.
Das sind nicht Äthiopier, sondern aus Somalia, Eritrea, Tansania, Kenia und vor allem aus dem islamischen Nordafrika.
Wenn man all diese Schwarzafrikaner sieht, sind ganz anders als Äthiopier.
Diese sind oft gross gewachsene, muskulöse junge Männer, Frauen sieht man wesentlich weniger, die nur nach Westeuropa, in die Schweiz kommen um hiesige Mädchen zu schwängern, so dass sie bleiben können. Der Fall mit den Scheinehen in Bern flog auf, (siehe Winkelried. info).
Das mit der “bürgerlichen Bundesrätin” (EWS) ist mehr fraglich, was sie da tut. Sie ist weiterhin “Marionette” von SP und CVP!!
Die Aargauer-Regierung versuchte anscheinend mit dem Verheimlichen der Turbekulosengefahr eine Welle von Panik zu verhindern, aber da steckt eine ganz andere Strategie.
Diese heisst, nach der Abwahl des Justizministers, die Schweiz ist wieder offen für Alle, kommt herein spaziert.
Die Schweiz ist wieder Sammelbecken und Fussabtreter für so genannte Flüchtlingen und deren Schlepper, die lachen nur ins Fäustchen.
Den Bericht von U. Schlüer ist für gewisse Leute unangenehm, aber ist wahr.