25. August 2008 von Echnaton - 3 Kommentare
Die Anklageschrift liest sich wie ein Krimi: Die arrangierte Ehe verläuft unglücklich, die blutjunge Frau liebt ihren eifersüchtigen und gewalttätigen Ehemann nicht. Auf die Scheidung von der dreifachen Mutter reagiert der Ex-Jugoslawe mit einer tödlichen Messerattacke.
Immer wieder muss die St. Galler Polizei wegen häuslicher Gewalt ausrücken. Jahrelang schikaniert der Mann gemäss Anklage seine Frau, schlägt sie und bedroht sie mit dem Tod. Nach 15-jähriger Ehe hat die Frau genug. Sie lässt sich scheiden.
Damit konnte der Angeklagte nicht umgehen. Er unterstellte ihr, die Kinder zu vernachlässigen. Im März 2006 entführte er den damals vierjährigen Sohn in sein Heimatland. Als die Mutter ihn deswegen anzeigen wollte, bedrohte er sie erneut mit dem Tod.
Messerkauf zwei Tage vor der Bluttat
Zwei Tage vor der Bluttat kaufte sich der Angeklagte ein Messer. Damit und mit einer Pistole bewaffnet ging er am Vormittag des 14. März 2006 zur Wohnung der Ex-Frau. Sie hatte gerade das Haus verlassen. Er folgte ihr, es kam zum Streit.
Als die 30-Jährige vor ihm weglief, zückte er die Pistole und drückte ab. Die Kugel traf sie in den Rücken. Sie fiel aufs Trottoir. Weil die Pistole nicht mehr funktionierte, nahm der Angeklagte das Messer aus der Brusttasche.
Er packte die am Boden liegende Frau und stach brutal auf sie ein. Obwohl die Frau bereits tot war, stach der Angeklagte weiter zu, 15 bis 20 Mal.
Er flüchtete, warf Messer und Pistole weg. Zeugen riefen die Polizei. Doch jede Hilfe kam zu spät.
Wiedergutmachung an die Kinder gefordert
Gemäss Anklageschrift ist der 36-Jährige des Mordes schuldig. Er habe sein Opfer mehrfach mit dem Tod bedroht und die Tat Tage im Voraus geplant. Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert für den Täter eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Für die heute 18, 16 und sechs Jahre alten Kinder soll der Mann Wiedergutmachung, Schadenersatz und einen Versorgerschaden von über 300 000 Franken bezahlen. Der 36-jährige Mann aus Serbien ist geständig.
… leider steht das wesentlich immer nur in der letzten Zeile. Ausserdem Vorsicht: Kosovaren sind in der schweizerischen Statistik immer noch Serben. Und ausserdem: wer zahlt den Schaden für das Opfer: die Opferhilfe, sprich der Schweizer Michel. Und wer zahl die Unterbringung des Täters?
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vermutlich wird er eh schuldunfähig gesprochen und ist nach 1-2 jahre “urlaub” wieder auf freiem fuss.
Trifft in diesen Fall nicht ganz zu aber ein bisschen schon…
http://www.wiedenroth-karikatu.....teile.html
Ja, für den “Mann” wäre das richte bis an das Lebensende an Ketten in einem Steinbruch zu arbeiten. Aber vorsätzlichen Mord ist ja nicht so schlimm wie ein Kapitalverbrechen.
Darum rechne ich mit einem milden Scharia mässigem Urteil.
Greet