20. Juli 2008 von Antikommunistischer Grasdackel - Ein Kommentar
Alles ist möglich, so auch in diesem Fall. Ein Schweizer (?), IV-Rentner, 52-jährig, ist offenbar noch genügend fit für den Konsum von Drogen, das Bedrohen einer Drogensüchtigen mit einer Armbrust in bester WIlheim-Tell-Manier, und für eine ‘orale Bedienung’ durch diese Drogensüchtige, landet vor dem Richter. Dabei kommt heraus, dass er offenbar körperlich sehr gut in der Lage war, sein Opfer an der Flucht zu hindern:
Erst nach mehreren Stunden gelang es ihr zu fliehen und die Polizei zu verständigen.
Und solche Leute können nach dem Verbüssen einer 28-monatigen Haftstrafe (davon ein Jahr unbedingt) nicht wieder ehrlich arbeiten, oder zumindest ihr Geld im ‘Milieu’ verdienen?
Die Dummheit der Richter, die Einkommensquellen ausserhalb der IV-Rente nicht zu hinterfragen ist gerade symptomatisch für eine Gutmenschen-Justiz, die nicht einmal in der Lage ist, gefährliche Sexualstraftäter dort zu behalten, wo sie zumindest keinen Schaden anrichten können - in einem Hochsicherheitsgefängnis.
Denn dort kann er zumindest nicht mit der Armbrust Schiller’s Wilhelm Tell aufführen - aber vielleicht ist die Gefängnisleitung gnädig und schenkt ihm zu Weihnachten das Reclam-Büchlein mit dem Text von Schiller’s Drama, damit er sich ein bisschen kulturelle Bildung verschaffen kann.
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Der Schreiber vergisst, dass im Gesetzeswerk der IV nichts davon steht, dass ein IV-Empfänger krank sein oder gesundheitliche Probleme haben müsste. Die IV hat entgegen dem gängigen Glauben nichts damit zu tun, ob jemand invalide ist oder nicht. Die IV ist entgegen dem Namen auch keine Versicherung, da sie nicht den gesetzlichen Forderungen einer Versicherung entspricht. Die IV dient aus Sicht des Gesetzgebers dazu, alle zu versorgen, welche nicht für sich selbst können oder dies absolut nicht wollen. Diese Forderung erfüllen viele Arbeitslose und sicher alle Rauschgiftsüchtigen.