27. Juni 2008 von Herakleitos
Mit gleicher Münze zurückzahlen
Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
Die Manie, alles, was irgendwo auf dem Erdball geschieht, als klagbar zu erklären und zum Juristenfutter zu machen, haben die USA zu allmählich krankhafter Perfektion hochgezüchtet.
Nicht zum erstenmal steht der Schweizer Finanzplatz – und mit ihm das hier geltende Bankkundengeheimnis – im Fadenkreuz der amerikanischen Justiz, hinter der sichtbar die amerikanische Administration steht. Wird Barack Obama Präsident, dann dürfte der Feldzug gegen die Schweiz an Schärfe gewinnen – ein Feldzug, der dem Finanzplatz gilt, der als Konkurrenz zu New York mit andern Mitteln als bloss dem offenen Wettbewerb geschwächt werden soll.
Abwehr-Dispositiv
Angesichts der sich verschärfenden Tonlage fragt sich: Wie soll sich die Schweiz als Angegriffene dieser amerikanischen Anmassungen erwehren?
Ein Rezept könnte sein: Gegenklagen. Gründe dazu gibt es. Da steht die ganze Welt doch mehr oder weniger konsterniert vor einem rettungslos überschuldeten Hypothekarmarkt in den USA. Zahlreiche amerikanische Hypothekar-Institute sind daran bereits kollabiert. Für andere steht der Kollaps bevor. Wieder andere wurden durch Finanzspritzen anderer Institute sowie durch direkte oder indirekte Hilfsmassnahmen des Staates (vorübergehend) gerettet.
Auch in den USA existiert eine Finanzmarkt-Aufsicht. Auch in den USA gibt es Gesetze, welche dem Staat entsprechende Aufsichtspflichten übertragen. Insbesondere ungesunde Entwicklungen auf dem eigenen Finanzmarkt sollten den Staat nicht in Untätigkeit verharren lassen. Dass europäische Banken, bekanntlich nicht zuletzt schweizerische, von dem vom zusammenbrechenden US-Hypothekarmarkt ausgehenden Schuldenstrudel erfasst worden sind, kann auch damit erklärt werden, dass US-Rating-Agenturen gewissen amerikanischen Hypothekarinstituten, als ihre Lage bereits hoffnungslos war, noch immer erstrangige Zeugnisse ausgestellt hatten. Womit ihnen – wie sich später herausstellte klar zu Unrecht – erstklassige Kreditwürdigkeit international zuerkannt wurde. Staatliche Stellen der USA wussten längst um die prekäre Entwicklung, oder sie hätten es – um Juristenjargon anzuwenden – zumindest wissen müssen.
Wer bewusst falsche Bonitätsbefunde verbreitet, wer als staatliche Aufsicht wider besseres Wissen die Erteilung erstklassiger Ratings für baldige Konkursiten toleriert, kann für solche Täuschung gewiss belangt werden – von europäischen, von schweizerischen Banken, den Geschädigten der unwahren Qualitätsbefunde zu amerikanischen Hypothekar- und andern Finanzinstituten. Wo bleiben die Haftungsklagen à la USA?
Weshalb klagt niemand?
Denn sicher ist: Wären die Finanzinstitute, welche über alle Sicherheitsbestimmungen hinaus die exorbitante Verschuldung im nationalen Häusermarkt mit ungedeckten Abermilliarden finanziert haben, nicht amerikanische, sondern europäische Gesellschaften, wären die Geschädigten also amerikanische Grossbanken: Ein wahrer Hagel von Schadenersatzklagen wäre längst über Europa hereingebrochen. Mit dem Hauptvorwurf, die Finanzaufsichtsbehörden der europäischen Staaten hätten vor betrügerischen Machenschaften die Augen verschlossen und damit überseeische Anleger wissentlich getäuscht. Weshalb bedienen sich geschädigte europäische Banken, geschädigte Schweizer Banken nicht längst der gleichen Argumentation – mit der US-Finanzmarktaufsicht im Visier?
Historische Klagen
Jüngst ist in den USA ein Richterspruch gefällt worden, wonach in den USA Klagen gegen internationale Konzerne zugelassen würden, die in Südafrika geschäftlich tätig waren vor Beginn der Präsidentschaft von Nelson Mandela, also in der Schlussphase der sogenannten Apartheid-Epoche. Diese Konzerne hätten, so die Anklage, das weisse Regime von damals nicht boykottiert, wie das einige (keineswegs alle!) amerikanische Konzerne getan haben. Damals unter dem Druck institutioneller Anleger, in den USA vor allem von Universitäten, Stiftungen usw.
Nun werden aus den USA also Klagen erhoben. Klagen, wie sie selbst Südafrika als heute vom ANC regierter Staat nie erhoben hat, nie erheben wollte, weil der weiterhin von hoher Arbeitslosigkeit vor allem der schwarzen Bevölkerung geplagten Kap-Republik kontinuierliche Wirtschaftsentwicklung wichtiger war und ist als Abrechnung mit Firmen, die unter Vorgänger-Regierungen in Südafrika schon wirtschaftlich aktiv waren. Ungefragt schwingt sich also ein US-Gericht auf in die Rolle des Weltklägers – damit sogar die Interessen der allenfalls klageberechtigten südafrikanischen Regierung verletzend. Das Gericht beschwört die Moral zwecks Rechtfertigung sich angemasster Klageberechtigung.
Nicht im Fadenkreuz der Anklage steht dabei beispielsweise jener US-Automobilkonzern, der, als die Boykotte zur «moralischen Pflicht» gegen ein unliebsames Regime erklärt wurden, vordergründig flugs ein angebliches Management Buy-out unter Wechsel des Firmennamens inszenierte – und frisch fröhlich weiter in Südafrika produzierte. Als Nelson Mandela Staatspräsident wurde, konnte die Massnahme innert weniger Tage rückgängig gemacht werden – in Wahrheit eine reine Scheinmassnahme, die damals US-Anleger und heute US-Gerichte offensichtlich zu blenden vermochte und noch immer vermag.
Auch ein anderer US-Mammutkonzern, jener der das bekannteste Getränk der Welt verbreitet, erhielt längst Absolution. Er verlegte seinen Südafrika-Sitz in den kritischen Jahren kurzerhand ein paar Meter über die Landesgrenze hinaus auf das Territorium von Swasiland – von wo aus er das ganze südliche Afrika weiterhin belieferte.
Nicht im Visier – und das dürfte moralisch als bedenklicher eingestuft werden – stehen im weiteren jene Kräfte, die damals während Jahren den sogenannten Schulboykott unterstützten – und damit schwere Verantwortung auf sich geladen haben, weil als Folge dieser kopflos demonstrativen Aktion Millionen insbesondere schwarzer Schulkinder ohne jede Schulbildung blieben. Das hat sie später auf dem Arbeitsmarkt als völlig chancenlos stehen lassen. Sie verfielen entweder lebenslangem Elend oder machten Karriere im kriminellen Milieu. Das ist – aus US-Sicht – «moralisch untadelig», während jene Firmen, die damals weiterhin unter beträchtlichem Aufwand Lehrlinge ausbildeten, Kindern Schulplätze sicherten, der gesamten, auch der schwarzen Bevölkerung wertvolle Arbeitsplätze schufen, wichtige Ausbildungs- und Weiterbildungsaktivitäten institutionalisierten und bezahlten, jetzt auf die Anklagebank gesetzt werden.
Antwort an blinde Selbstgerechte
Warum werden eigentlich nicht auch die USA endlich für historisch schwerwiegende Fehlleistungen gerichtlich belangt? Auch die Schweiz könnte Klagegründe anführen: Die USA haben der Schweiz in der Anfangsphase des Zweiten Weltkriegs sämtliche in Amerika lagernden Goldreserven willkürlich blockiert. Sie haben damit ausgerechnet jenen souveränen Staat in Europa, dem es als einzigem gelungen ist, sich der Nazi-Herrschaft zu entziehen, eine Insel von Freiheit und Demokratie zu bewahren, schwerstens geschädigt.
Dieser Schaden ist bis heute nicht beglichen. Wenn sich die USA anmassen, in der Rolle des Weltgewissens historisch begründete Prozesse gegen Nicht-US-Konzerne zu führen, wären die USA endlich zu belangen für diesen schweren Schaden, den sie einem souveränen, sich letztlich erfolgreich behauptenden Staat in Europa zugefügt haben.
Wann endlich erhebt die Schweiz Klage auf Schadenersatz?
Ulrich Schlüer
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“Das amerikanische Haftungsrecht ist legalisierte Erpressung”
Das ich schon ein bisschen klarstellen.
Es ist klar, dass die Gerichte der USA von der relativen Macht der USA profitieren und daraus ableiten, die Welt urteilen zu können.
Die Schweiz ist diesbezüglich aber keinesfalls besser, lediglich unbedeutender. Die Schweizer Gerichte sprechen munter Urteile, die ausländische Staatsbürger betreffen. Zwar können diese Urteile kaum umgesetzt werden, aber immerhin werfen sie ein schiefes Licht auf unsere Justiz.
Das liegt zum Teil auch an unserem föderalistischen System: jeder, der ein gewisses Ansehen geniesst und mit einem Richter vertraut ist, bekommt in der Schweiz irgend ein Urteil zugesprochen, seien es Banken, seine es angesehene Politiker. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das schweizerische Justizsystem nicht sonderlich von dem dritten Welt.
Als krasser Fall führte das amerikanische Jusitzdepartement das Beispiel einer neurotischen Thurgauerin an, die einen Amerikaner wegen übler Nachrede verurteilen liess. Der Verurteilte erfuhr erst im Nachhinein von seinem Glück und hatte noch nie etwas von dieser Dame gehört.
Der entsprechende Richter sei heute noch im Amt, in den USA wäre er im Gefängnis.
Der Artikel von Schlüer trifft somit die Fakten nur teilweise.