13. Juni 2008 von Herakleitos
Auslandabsichten zurückgebunden
Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
Täglich ereifern sich die Medien über die SVP. Das Geschehen im Parlament wird dabei ausgespart. Obwohl sich dort, kaum wahrgenommen von der Öffentlichkeit, eine markante Weichenstellung in der Sicherheitspolitik abzeichnet.
Noch vergangenen Herbst zeigte sich eine völlig andere Tendenz: Die Verdoppelung der Auslandeinsätze der Schweizer Armee wurde vom Parlament beschlossen. Die ebenfalls anvisierte Vergrösserung des Durchdiener-Bestands (Durchdiener sind Soldaten, die ihre gesamte Dienstpflicht an einem Stück leisten) fand Rückhalt, obwohl noch kein konkreter Beschluss zustande kam.
Militärgesetz verlangt grösseres Auslands-Engagement
Das dem Nationalrat in der Juni-Session präsentierte Militärgesetz hätte den von der Armeespitze anvisierten Durchbruch zu mehr Auslandeinsätzen bringen sollen. Es kam aber anders. Insbesondere die SVP-Fraktion setzte eine Weichenstellung durch – allerdings in die Gegenrichtung, also weg von der Konzentration auf Auslandeinsätze. Die erzielten Abstimmungserfolge waren von derartiger Tragweite, dass die Medien flugs zu berichten «vergassen» – darauf versessen, dem Publikum vorzugaukeln, die SVP werde allein durch innere Auseinandersetzungen in Atem gehalten.
Was wurde erreicht?
Der Bundesrat wollte im neuen Militärgesetz verankern, dass künftig jeder Soldat zur Absolvierung von Ausbildungs-Wiederholungskursen im Ausland gezwungen werden könnte. Dieses Vorhaben erlitt im Nationalrat regelrecht Schiffbruch: Der Rat verwarf das VBS-Ansinnen mit 107 gegen 37 Stimmen massiv.
Knapper fiel ein anderer Entscheid aus: Seit Jahren vertritt das VBS den Standpunkt, dass das dem Volk vor der Abstimmung über Auslandeinsätze der Armee abgegebene Versprechen, wonach kein Armee-Angehöriger je zu einem Auslandeinsatz gezwungen werden könne, für Berufsmilitärs nicht gelte. Weil Berufsmilitärs gemäss Bundesrat nicht Armee-Angehörige, vielmehr Bundesangestellte seien. Und als Angestellte hätten sie sich einem Befehl zum (auch bei Berufsmilitärs sehr unpopulären) Auslandeinsatz zu unterziehen. Die Verpflichtung zu Auslandeinsätzen wurde in den vom VBS mit allen Berufsmilitärs abgeschlossenen Arbeitsverträgen dann auch ausdrücklich festgehalten. Im Rahmen der Militärgesetz-Teilrevision wollte das VBS diese
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Bestimmung zusätzlich im Gesetz verankern. Sein entsprechender Antrag fiel indessen durch. Einen Zwang für Berufsmilitärs zu Auslandeinsätzen hat der Nationalrat verworfen. Schliesst sich auch der Ständerat an, müssen sämtliche Arbeitsverträge mit den Berufsmilitärs angepasst werden.
Mit deutlichem Mehr verwarf der Nationalrat sodann jede Erhöhung des Durchdiener-Anteils am Gesamtbestand der Armee. Die geltende Regelung von maximal fünfzehn Prozent Durchdiener-Anteil wurde also bestätigt, die anvisierte Verdoppelung abgelehnt.
Bundesrat zurückgebunden
Im Rahmen der dem Parlament beantragten Teilrevision des Militärgesetzes wollte der Bundesrat vor allem seine Kompetenzen bezüglich Bewilligung von Auslandeinsätzen der Armee zu Lasten des Parlaments deutlich erweitern. Er ist mit seinen Anträgen durchs Band gescheitert: Weder hat das Parlament die bewilligungsfreie Einsatzdauer von heute drei Wochen auf sechs Monate ausgedehnt noch gab er dem Bundesrat das von diesem anbegehrte generelle grüne Licht für jede Verlängerung eines einmal bewilligten Einsatzes.
Auch subsidiäre Einsätze (eher Katastrophenhilfe als Friedenssicherung) bleiben – entgegen dem bundesrätlichen Antrag – an eine Bewilligung durch das Parlament gebunden.
Militärberater
Nur bezüglich der Möglichkeit, einen rasch angeordneten Einsatz erst im Nachhinein dem Parlament zur Bewilligung vorzulegen, blieb der Bundesrat siegreich.
An sich äusserst fragwürdig – weil neutralitätswidrig – ist die Neuerung, wonach die Schweiz künftig Schweizer Militärberater als Assistenten beim Aufbau fremder Streitkräfte ins Ausland entsenden kann. Damit sind im Bundeshaus einige Auslands-Fetischisten offensichtlicher Grossmachts-Sucht erlegen. Weil für solche Berateraufgaben nur Berufsmilitärs in Frage kommen, diese zu Auslandeinsätzen fortan aber nicht mehr gezwungen werden können, dürften die negativen Folgen dieser offenbar im Aussenministerium von Micheline Calmy-Rey ausgeheckten Neuerung wohl von geringer praktischer Auswirkung bleiben – auch wenn sie vom Prinzip her falsch bleiben.
Fazit
Insgesamt kann bilanziert werden: Die zahlenmässig markant stärkere SVP-Fraktion im Nationalrat hat Bundesrat Samuel Schmid und seinen Ausland-Gelüsten eine herbe Niederlage bereitet. Da wurde deutlich, dass vom VBS-Chef eine deutlich andere Prioritätensetzung bezüglich anzugehender Armee-Probleme erwartet wird. Vordringlich ist die Lösung der schweren, die Einsatzfähigkeit der Armee gravierend beeinträchtigenden Krise der Logistik, also der materiellen Versorgung der Armee. Sodann sind endlich die viel zu grossen Stäbe der in den letzten Jahren deutlich verkleinerten Armee anzupassen. Dann ist vordringlich dafür zu sorgen, dass die Abwendung der Milizkader von der Armee – es mangelt für die Milizler an Karrieremöglichkeiten – gestoppt wird. Den vielen Wortbekenntnissen zur Miliz haben endlich konkrete Taten zu folgen.
Gut, dass die Auslandversessenheit der Armeespitze gestoppt wurde. Bleibt zu hoffen, dass VBS und Armeeführung die ihr vom Nationalrat erteilte Lektion verstanden haben – und auch befolgen.
Ulrich Schlüer
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und dieses widersetzen im parlament hat sicher mehr feinde als freunde mgeacht ^^