10. März 2008 von McCarthy - 12 Kommentare

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Am 22. Februar 2008, morgens um 9 Uhr, erhielt Frau G. (Name der Redaktion bekannt) unerwartet Besuch. Vor der Haustüre standen zwei Beamte in Zivil und verlangten die Herausgabe ihres PC’s. Frau G. ist Rentnerin, sie kümmert sich um ihren schwerkranken Mann. Sie hatte sich den Computer regelrecht vom Mund abgespart und verbringt ihre Freizeit gern im Internet.

Die Beamten durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten den Computer. Was hatte Frau G. verbrochen, ist sie eine Terroristin? Einige Tage später erfuhr sie den Grund der polizeilichen Aktion: sie hatte sich auf dem SVP-Forum aufgehalten und dort einen kritischen Kommentar über einen linken Berner Aktivisten hinterlassen.

Dieser reichte daraufhin mit Hilfe eines befreundeten Staatsanwaltes Strafanzeige gegen Frau G. ein. Der Staatsanwalt verlangte vom SVP-Sekretariat die Herausgabe der Logfiles, Datei, in welcher die Verbindungsdaten und Pseudos gespeichert sind. Die SVP kam der Forderung nach, obwohl sie dazu eigentlich gar nicht verpflichtet gewesen wäre.

Ob noch weitere Beschlagnahmungen stattgefunden haben, ist uns zur Zeit nicht bekannt.

Die Moral der Geschichte

1. Schweizer Staatsanwälte sind in der Überzahl Linke. Strafverfahren gegen Chaoten verlaufen in der Regel im Sand. Die Linken betreiben schlimmste Hetzseiten (Antifa, Indymedia) in denen nicht nur ehrverletztende, sondern auch vollkommen unwahre Behauptungen aufgestellt werden. Auch wird unverholen zu Gewalt aufgerufen. Die Behörden sind darüber bestens informiert, doch es geschieht absolut nichts. Und dass, obwohl tatsächlich eine reale Gefahr von diesen ausgeht: abgefakelte Autos in Basel und Zürich, Hausbesetzungen, Farbanschläge, unbewilligte Demonstrationen … Dahinter stecken vor allem die Söhne und Töchter der Linken selbst, so dass die Staatsanwälte sehr ungern einem Kollegen “ein Ei legen”.

2. Hinterlassen Sie nie einen Kommentar auf einer .ch-Seite. Die Untersuchungsbehörden können ohne grossen Aufwand Ihre Personalien ausfindig machen. Die schweizerischen Forenbetreiber, Hoster, usw. haben meistens eine höllische Angst ebenfalls angeklagt zu werden und liefern Daten aus, die sie gar nicht ausliefern müssten. Auf .info Seiten hingegen besteht diese Gefahr nicht, weil diese im Ausland gehostet sind. Die Behörden könnten nur über ein Rechtshilfegesuch zugreifen, was allerdings bei Bagatellen kaum der Fall sein wird.

3. Ist Ihr PC einmal beschlagtnahmt, müssen Sie noch mit weiteren Anklagen rechen: waren sie ev. auf eine schlüpfigeren Seite, haben Sie sonst mal etwas geschrieben, dass ausländerkritisch ist, haben Sie illegale Software oder Filme auf ihrem PC … der Staatsanwalt hat nun jede Möglichkeit, aus Ihnen einen Kriminellen zu machen (ausser sie sprechen nur Albanisch, dann könnten hohe Verfahrenskosten anfallen, welche dann so oder so nicht eingetrieben werden können - und da würde der Chef ziemlich sauer. Diese Gedanken entfallen aber bei Schweizer). Diesen Repressalien können Sie entgehen, indem Sie Ihren PC richtig absichern.

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  1. Master of

    Hallo!
    also ehrlich, in allem Respekt.
    Dieser Beitrag kann ich nicht ganz ernst nehmen.
    Der 1.Mai kommt erst noch.
    Warum sollte ein .ch Site unsicherer sein als ein .info Site?
    Das Internet ist immer noch auf TC/IP angewiesen.
    DNS und Hoster (Server) können irgendwo auf der Welt sein.

    Zu dem Thema:
    Wobei “Radikale Islamisten” gibt es in der Schweiz ja nicht.
    Ja, es muss einigen die Wahrheit schon arg wehtun!

    “Ausländerkritisch” = kein Freund = Staatsfeind der …?

    Na ja, lieber den gemeinen Bürger knechten.

  2. bytehead

    es kann jede topleveldomain (tld, sprich .com, .de, .ws etc.) in der schweiz gehostet werden. winkelried.info hat es doch sicher nicht nötig, sich mit falschen angaben zu schmücken….

  3. bytehead

    achja, schön das webselling.ch das gleiche favicon wie winkelried.info besitzt…

  4. @Master of
    Ein ausländischer Hoster in Singapur z.B. wird sicherlich nicht Informationen freiwillig an schweizerische Behörden weitergeben. Schweizer Hoster können aber dazu gezwungen werden.

    @bytehead
    eine ausländische Domain, z.B. .de, kann sehr wohl in der Schweiz gehostet sein, wird sie aber in der Regel nicht. Du gehst wohl auch nicht einen Fiat in Dubai kaufen, wo er doppelt so viel kostet - oder?

  5. framei

    warum die SVP die Log-files ausgehändigt hat wäre interessant zu erfahren. Kann ein Betreiber eines Servers der in der CH steht wirklich nicht zur Herausgabe gezwungen werden?

    Auf die tdl kommt es sicher nicht an, lediglich auf das Gesetzt des hostenden Landes. Linke Staatsanwälte sind bekannt, sich im eigenen Land gegen die rechten Poster aufzuplustern. Es ist also für den Poster wichtig zu wissen wo sich der Server befindet auf dem er postet und nicht welche tdl (tdl=Endung .com, .ch, de etc.) die Domain aufweist.

    Auch ist es wichtig, eine sichere Proxy vorzuschalten die alle Serveranfragen 3x weiterleitet um damit den Absender unmöglich eruierbar zu machen. Das schmerzt jeden linken Staatsdiener, weil er nichts ausrichten kann :)So bleibt die Meinungsfreiheit bewahrt und der Maulkorb nicht applizierbar. Winkelried hostet in den USA und allein schon dieser Umstand ist ein sehr positiver. Was sich hingegen das linke Gesoxe erlauben kann, ist ein Abbild unserer Staatsmacht, links, sich selbst schützend und mit verschiedenen Ellen messend.

  6. @Framei
    Der Hoster ist nur verpflichtet die Verbindungsdaten des Verdächtigen auszuliefern, nicht das Logfile. Wie wir jetzt erfahren haben, hat die SVP den Fehler schon öfters gemacht. Die Folgen waren mehrere Strafverfahren wegen Rassismus. Sie wurden jedoch eingesteellt.

    Hosting in Amerika
    Das ist sicherlich auch kein Allheilmittel. Findet tatsächlich eine gravierende Straftat statt, wird man da ebenfalls lahmgelegt. Es schützt nur vor Bagatellen. Auf keinen Fall sollte am in den USA eine Blutte drauftun. sonst ist der Server sofort dicht.

  7. Mal sehen wer das noch veröffentlicht. Ich werde das nötige tun, dass es die Runde macht. Wäre gut wenn es PI veröffentlicht.

    Wer hat dort hin einen Draht ?

  8. Master of

    @Kulturbereicherer

    Ist schon klar.
    Aber ich kann auch eine .ch Website in dem Kosovo hosten lassen.
    So wie ich jede .info Website in der Schweiz hosten kann.
    Darum ist eigentlich der Hoster relevant, und nicht die letzten
    Buchstaben einer Top Level Domain.
    Natürlich kann die NIC alle ihre DNS und Kundendaten den
    Behörden geben. Aber die wissen nur wer den entsprechenden
    Namespace bezahlt und welche IP der Host benutzt.
    Und jede IP-Adresse kann eindeutig zugewiesen werden.

    Darum ist in diesem Artikel folgendes in meinen Augen nicht ganz richtig:
    “Hinterlassen Sie nie einen Kommentar auf einer .ch-Seite.”

    Aber dennoch vielen Dank für eure gute Arbeit.

    PS: Heute hat es mir fast den Deckel “gelüpft”:
    http://www.blick.ch/news/schwe.....ueck-85719

  9. @Master of
    … nur, der Hoster in Kosovo wird die Daten nicht rausrücken, während der Schweizer die Daten herausrücken muss.

    Zum Bundesgerichtsentscheid
    Leider ist es so, dass die Tochter gelogen hat und nicht zwangsverheiratet wurde, zumindest gemäss Urteil. Ob das wahr ist … wer weiss, aber es sind nun mal die Fakten.

  10. Tamerlan

    Das ist ja eine Story wie aus der Bildzeitung. Sie hat einen wahren Kern. So schnell schüchtert der Meinungsvogt aus Bu. meinesgleichen nicht ein, glaube ich. Es war übrigens keine Hausdurchsuchung, sondern “nur” ein Befehl der Stawa Ba. zur Konfiskation des PC einer islamkritischen, in der Schweiz unter Zensur honorarfrei schreibenden Internet-Publizistin und Autorin, die auch gleich mitgenommen wurde zum Verhör, weil sie den Kettenanzeiger, der sich offenbar auf die Strafverfolgung von Islamkritikern und seinen politischen Gegnern spezialisiert hat (scheint ja ein lukratives Mandat zu sein für selbsternannte Religionspolizisten) nach einer Reihe von Anzeigen von Forumsteilnehmern wegen angeblicher “Rassendiskriminierung” sprich Korankritik (!) als “Allahs Kettenhund” mit “Stalinschnauz” bezeichnet hatte. Der gut bezahlte mutige Mann scheint ja seinem Ruf alle Ehre zu machen, doch, der K. ist ein ehrenwerter Mann. Das wiederhole ich gerne jederzeit.

    Bei den Anzeigen wegen “Rassendiskriminierung” aufgrund von Religionskritik letztes Jahr gegen SVP-Diskussionsforenteilnehmer (die nicht alle von der SVP sind, das Forum war eine regelrechte Falle für alle, die glaubten, sie könnten hier frei und ohne Zensur des Schweizer Wächterrats (EKR) Islamkritik üben) wurden die Verfahren teilweise eingestellt. Die neuerliche Anzeige wegen “Beschimpfung” des Anzeigers mit dem ausgeprägten islamischen Humor halte ich für einen Vorwand, um die Islamgegner mundtot zu machen. Die Groteske von Seldwyla hat ihren Höhepnkt gewiss noch nicht erreicht. Der Kettenanzeiger wird nach weiteren Knochen suchen. Wie wär’s denn mit der unreinen Christenerde in Liestal (Baselland)? Vielleicht wird unser Schnüffi dort noch fündig? Pass gut auf, Schnüffi, und verschluck dich nicht. Witzemacher kann man anzeigen, aber man kann keinen einzigen Witz konfiszieren. Und wenn sich einer zur Witzfigur machen will, dann soll er nur die
    Satiren im konfiszierten PC beschlagnahmen lassen.

    Es grüsst die Leute von Seldwyla
    Timur Lenk

  11. Tamerlan

    @ Toranaga
    PI bringt das nicht mal als kleine Notiz mit eigenem Thread. Habe das mehrmals dort eingegeben, no reaction. Korrekt. Siehe aber den Link auf “Winkelried” von freespirit unter Kommantare zur Geisterdemo:

    http://www.pi-news.net/2008/03.....#more-7812

  12. Fridolin

    Erschütternd, dass ausgerechnet in der Schweiz, in diesem Hort der Demokratie, freie demokratische Meinungsäusserungen mittels strafrechtlicher Anzeigen unterdrückt und Religionskritiker mundtot gemacht werden können!
    Welch geistiges Armutszeugnis, statt mit Argumenten zu fechten die politischen Gegner mit strafrechtlichen Massnahmen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen!
    Ein alarmierender Rückfall in vordemokratische finstere Zeiten, ein Verrat an der Aufklärung!


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