7. März 2008 von Echnaton - 3 Kommentare
Er liebt es, zu verbieten. Insbesondere Volksinitiativen. Auch die kürzlich mit 210′000 innert weniger Wochen gesammelten Unterschriften zu Bern eingereichte Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer steht im Visier dieses Rechtsexperten.
Das ist Professor Heinrich Koller, unter den Bundesräten Arnold Koller, Ruth Metzler und Christoph Blocher Direktor des Bundesamts für Justiz - also nicht ein Irgendwer unter den Juristen. Vor erlauchtem, juristisch geschultem, ihm freilich nie widersprechendem Publikum plädierte er am Europa-Institut der Universität Zürich kürzlich für ein Verbot der Ausschaffungsinitiative: Weil diese, behauptete Koller, dann, wenn der ausländische Straftäter noch minderjährig sei, die Ausweisung seiner gesamten Familie verlange, widerspreche sie dem Völkerrecht. Also müsse sie verboten werden…
Bleibt zu hoffen, dass der Rechtsexperte Heinrich Koller, bevor er zur Tat schreitet, die Initiative irgendwann einmal durchzulesen geruht. Was ihm möglicherweise zur Feststellung verhelfen würde, dass sich von dem, was er als Ausschaffungsgrund präsentiert, in der Initiative nichts, nicht ein einziger Buchstabe findet. Von Familienausweisungs-Forderung fehlt darin jede Spur.
Im Vorfeld der letztjährigen Nationalratswahlen hat eine renommierte englische Zeitung, “The Independent”, diese “Sippenhaft-Behauptung” in die Welt gesetzt. Andere angeblich renommierte ausländische Zeitungen haben die Unterstellung abgeschrieben. Hiesige SVP-Gegner (inklusive Bundesräte) haben lauthals applaudiert - aber buchstäblich niemand hat irgend einmal auch den Initiativtext konsultiert. Der renommierte Rechtsexperte muss sich als oberflächlicher Schwadroneur ertappt sehen, wenn er der Initiative - weil er sie nie gelesen hat - Forderungen unterschiebt, die darin schlicht nicht enthalten sind.
Äusserst peinlich, Herr alt Direktor des Bundesamts für Justiz.
Aber bezeichnend für den Argumentationsnotstand hiesiger SVP-Gegner. Können sie sich nicht schwammig über “Stilfragen” (den “Stil Couchepin” dabei peinlichst ausklammernd) auslassen, wissen sie gleich gar nichts mehr. Renommierte Rechtsberater des Bundes nicht ausgenommen.
Alarmierend, wem die Schweiz ausgeliefert ist, wenn sie sich gegen Ausländerkriminalität endlich wirksam wehren will. Da werden selbst unwissende Professoren plötzlich - wenn auch ungewollt - zu Helfershelfern krimineller Ausländer.
Ulrich Schlüer
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Typische Technick der Über/Ein-wanderungs befürworter und linken:
Dem Gegner immer übelsten Absichten unterzujubeln oder durch mediale Verwirrung und krasse Lügen den Stimmvolk zu verunsichern, damit er aus Furcht dass die vorgeworfene Lüge stimmen konnte (die meisten sind ja zu faul um den Text durchzulesen, kein Wunder bei den heutigen durch Filzlaus-68Er unterwanderten Schulsystem) auf Nummer sicher gehen will und die Initiative ablehnt.
Die Medien haben offenbar tatsächlich kein Bedarf nach Berechtigung durchschimmern lassen, warum wohl echt?
Ich persönlich hätte nichts gegen die Sippenausschaffung, und zwar nicht nur bis zum Verwandschaftsgrad von Vater, Mutter und Geschwister, da ich nach wie vor der Meinung bin dass die Schweiz weder ein Selbstbedinungsladen noch ein Schlaraffenland für unassimilierbare Asozialen sein sollte.
Gesellschaftsfeinde die beabsichtigen “den Westen” zu zerstören müssen ebenfalls zurück nach Hause, obwohl ich mich frage wer und warum die überhaupt reingelassen hat…..
Herr Schlüer, wie soll denn ein Jugendlicher ausgeschafft werden? Alleine oder mit Familie?
Ausserdem möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Herr Leuthold ausgeschafft werden müsste, wenn er ein Ausländer wäre (auch wenn er z.B. Amerikaner wäre und hier geboren wäre).
Das Zauberwort, mit dem Analphabeten, Linksradikale, Sozialhilfeempfänger, Kriminelle, Muslime, Konsuminteressierte, Schläger, Berufsarbeitslose, Unqualifizierte und viele andere mehr einwandern, heisst Familiennachzug. Letztes Jahr hat doch gar ein Türke probiert, seinen kompletten Harem mit 2 Nebenfrauen und 11 zusätzlichen Kindern in die Schweiz zu importieren.
Der obige Heinrich Koller ist einer von diesen juristischen Haarspaltern, die eifrig an solchen verfehlten Konzepten stricken.