28. Februar 2008 von David Frankfurter
Die Schlumpfine hat darauf verzichtet, die Hoster für den Inhalt der Webseiten für rassistische Straftaten ausdrücklich verantwortlich zu machen. Primär nannte der Bundesrat natürlich die Bekämpfung der Pornographie und jihadistischen Webseiten.
BR Schlumpf lügt die Bevölkerung an und die Medien plappern nach
In der Schweiz gibt es gar keine Pornowebseiten! Die hostet man wenn schon in Usbekistan oder noch weiter. Jihadistische Webseiten kann der Bundesrat gar nicht bekämpfen, weil diese auf in der Regel auf arabisch sind. Die Schweiz müsste hunderte Araber einstellen, die ihre Glaubensbrüder verfolgen und denunzieren müssten, was ihnen gemäss Koran die Hölle einbringt. Und warum soll ein Araber gerade seine Webseite in der Schweiz hosten? So blöd ist nicht mal ein Selbstmordattentäter.
Faktisch ging es den Linken mit diesem Gesetz darum, jede Webseite zu verbieten, die Kritik an der Einwanderung und der Politik der Linken äussert. Beides ist fremdenfeindlich und somit rassistisch.
Die Linken trotzdem enttäuscht
Mit der angestrebten Änderung hatten die Linken aber noch was anderes erreichen wollen: andere Straftaten, wie die üble Nachrede, wäre nicht unter die Gesetzesnovelle gefallen. Damit hätte die anonyme Denuziation – die Standard-Disziplin der Linken – faktisch nicht bestraft werden können, sondern natürlich lediglich die Verstösse gegen das ARG. Webseiten wie die der Antifa und der Indymedia hätten in der Schweiz weiter betrieben werden können.
Die Schweiz hat nun das restriktivste Internetrecht der Welt
Die Untersuchungsrichter in der Schweiz sind in der Regel fast alle linke Juristen.
Nach bisherigem Recht in den USA und in Europa können die Provider ausdrücklich nicht für die Inhalte haftbar gemacht werden. In der Schweiz soll das nun möglich sein, indem sich die Richter nun auf die Strafnorm der Gehilfenschaft berufen. Dies sagte Schlumpf ausdrücklich.
Vor allem im Zeitalter des Web 2.0 kann jeder dem Anderen was auf die Webseite schreiben, so dass der Betreiber oder der Hoster es erstmal gar nicht merkt. Da die Betreiber der Webseite sich nicht mit ewigem Rechtsgeplänkel auseinandersetzen wollen, werden die nicht so dumm sein und ihre Webseite in der Schweiz hosten. Das ist das Ende des Informatikstandortes Schweiz.
Wir freuen uns jetzt schon auf die nächsten mehrere hundert Millionen Fördermassnahmen des Bundes für einen starken Informatikplatz Schweiz. Faktisch hat er ihn gestern beerdigt.
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und wieder ein Stück Freiheit weniger
Der Artikel mischelt Wahres und Unwahres so wild durcheinander, dass man gar nicht antworten kann. Ich vermisse jegliche Argumentationslogik.
Der Bundesrat entscheidet, was Blocher zuvor praktiziert hat, und nun sind die Linken und Frau Widmer schuld daran?
Wollt ihr denn, dass man die Provider bestrafen sollen kann für die Inhalte, die sie trasportieren? Oder wollt ihr, dass es keine Regeln gibt und die “linken” Richter ohne klares Gesetz urteilen müssen? Und in welchem Fall würde der Informatikplatz sterben? Und wieso sollen nur Muslime Arabisch können?
هل يتكلم العربية؟
@david
Scheint schon, dass Du ein bischen branchenfremd bist. Bis jetzt gab es noch kein einziges Urteil in der Schweiz, welches sich auf die Gehilfenschaft berufen hätte. Und nun hat die Schlumpfine das ausdrücklich erwähnt. Damit führt der Bundesrat faktisch die vollkommene Providerhaftung ein.
Findet das dann auf Antrag oder von Amtes wegen statt?
Weil, ggf. könnte man so die Strafverfolgungsbehörden, zumindest Teile davon lahmlegen.
@Asylstrasse
Sowohl als auch.
Nur von Amtes wegen geschieht in der linken Szene nichts. Die linken Untersuchungsrichter werden doch nicht ihren Spezies das Licht ausmachen.
Beispiel Webseiten der Antifa. Voll mit unwahren Behauptungen und registriert auf Pseudonamen. Sollte eine Anzeige gegen diese Webseiten eingereicht werden, könnten die Behörden
a. bei der Switch die Abschaltung der Domain verfügen,
b. den Hoster der Gehilfenschaft bezichtigen.
Das wird aber natürlich nicht geschehen. Wenn jemand aber irgend eine kritische Bemerkung gegen Ausländer macht, und diese nicht ausdrücklich in einem ellenlangen Nebensatz ausdifferenziert (“es sind ja nicht alle so … “), braucht er keine 24 Std. zu warten, bis der Staatsanwalt eingreift.
@Kulturbereicherer: Sie führt die Politik Blochers fort. Ich und viele Linke sind für klare Regeln und eine eng begrenzte Providerhaftung. Meine Empörung richtet sich gegen Rechte wie Blocher und Widmer, die das Problem nicht wahrhaben wollen.
@David
Du hast es immer noch nicht begriffen.
Mit der Tatsache, dass der Provider wegen Gehilfenschaft belangt werden kann, haftet de facto der Provider für jede Straftat mit. Wie weit die Haftung geht, kann ich nicht sagen, aber sie umfasst zumindest das ganze Strafrecht.
Ob er auch dann haftet, wenn jemand da ein urheberrechtlich geschütztes Föteli von einer anderen Webseite kopiert weiss ich nicht.
Es ist aber in einem solchen Fall trotzdem davon auszugehen, dass der Provider die Webseite deaktiviert, damit er keinen Ärger bekommt.
Jeder der also in Zukunft in der Schweiz hostet ist ein Selbstmörder. Da hat die Schlumpf dem Informatikplatz Schweiz einen Bärendienst erwiesen.
Der Vorschlag der Linken war aber auch nicht besser: die wollten die Haftung auf Kinderpornographie und Rassimus beschränken. Die Kinderpornographie war nur der Aufhänger für den zweiten Grund. Faktisch hätte das jede Kritik im Internet an der Politik der Linken verboten.
was die Bundesräte immer beschließen, alles ist wirkungslos. Da geben nicht die Schweizer den Ton an sondern die Restwelt. Lasst sie doch sitzen und beschließen, sie können es eh nicht besser. Mindestens 5 oder 6 von ihnen durften vielleicht schon einmal bei ihren Kindern oder Enkeln auf die Maustaste drücken. David hat schon verstanden, er sucht nur wieder mal ein Haar in der Suppe um alles verdreht darstellen zu können, linkes Gestänker eben.
@Kulturbereicherer: Faktisch hätte das jede Kritik im Internet an der Politik der Linken verboten.
Die rechten hätten schon geschaut, dass ihr Winkelried weiterbetreiben könnt und framei nicht zensurieren müsst.
Fact ist, dass Blocher vier Jahre Zeit gehabt hätte, einen besseren Vorschlag zu machen, dies aber unterlassen hat, mit den gleichen Gründen wie Frau Widmer-Schlumpf.
Es macht tatsächlich keinerlei Sinn in der Schweiz zu Hosten. Das ist so, als würde man einen Strick mitkaufen.
Kein Hoster hat die Kapazität um die Web-Seiten zu prüfen.
Runterwerfen würde zu Regel werden.