15. Januar 2008 von Echnaton - 4 Kommentare
Der Tagesanzeiger berichtete vor zwei Tagen von einem eklatanten Fall von Missbrauch des Antirassismusgesetzes. Die Linken verwenden dieses Gesetz bewusst und vorsätzlich um die Existenz Einzelner, meist politischer Gegner, zu vernichten. Den allein schon ein Anklage führt zum Verlust der beruflichen Existenz. Das Spiel ist vollkommen risikolos. Da die Strafuntersuchung von der Staatsanwalt geführt wird, ist ein Regress auf den Denunzianten nicht möglich. Und wohl kein Richter, dem sein Job lieb ist, wird seinem Arbeitgeber einen Genuugtuung von mehreren Millionen Franken aufhalsen.
Ein ehemaliger ETH-Assistenzprofessor, der zu Unrecht wegen Rassen- diskriminierung vor Gericht gestellt worden war, erhält nach jahrelangem Kampf eine kleine Entschädigung.
Zürich. - Im Februar vor acht Jahren war gegen den damals 37-jährigen Informatiker ein Strafverfahren eröffnet worden. Ihm wurde vorgeworfen, rassistische Propaganda gefördert zu haben. Und das kam so: Der Mann war Mitglied einer Arbeitsgruppe der ETH, die sich mit der Frage beschäftigte, was bei der Benutzung von Telematik-Mitteln legal und was illegal ist. Um die Diskussion auf den Punkt zu bringen, platzierte der 37-Jährige auf seiner Homepage einen Link zu einer antirassistischen Homepage, von der aus man mit einem weiteren Click auf Hunderte von hetzerischen Seiten gelangen konnte.
Der Assistenzprofessor wurde wegen Rassendiskriminierung angeklagt, in der Folge aber von allen damit befassten Gerichtsinstanzen klar freigesprochen. Ja, mehr noch: Das Obergericht zeigte sich befremdet über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Hier sei versucht worden, mit einem höchst ungeeigneten Fall ein Exempel zu statuieren.
Die Katastrophe war aber bereits angerichtet. Der Mann, der sich nach sieben Jahren an einer amerikanischen Elite-Universität und nach sechs Jahren Assistenz an der ETH berechtigte Hoffnungen auf eine ausserordentliche oder ordentliche Professur machen konnte, fiel nicht nur in Zürich aus dem Rennen. Auch deutsche Universitäten, die ihn anwerben wollten, zogen ihr Interesse zurück. Seine akademische Karriere war zerstört. Erst nach 18-monatiger Arbeitslosigkeit fand er überhaupt wieder eine Arbeit - als Software-Ingenieur in einer amerikanischen Grossfirma.
Der Mann klagte dann gegen den Staat und erhielt eine “mickrige” Genugtuung von etwas über 100′000 Fr. Er fand aber nie mehr eine befriedigende Anstellung:
In den fünf Jahren zwischen Eröffnung des Strafverfahrens und rechtskräftigem Freispruch habe er - so sein Verteidiger - hilflos mit ansehen müssen, wie ihm jede weitere Anstellung als Forscher und Lehrer konsequent verweigert und so seine hervorragende Qualifikation als Forscher langsam zunichte gemacht worden sei. Wegen dieses Strafverfahrens werde er nie mehr eine wirklich befriedigende Arbeit in Forschung und Lehre verrichten können, die seinen Fähigkeiten und seinem damaligen Ansehen in der internationalen Forschergemeinschaft entspreche.
Damit sehen nun alle, welchen Schaden dieses Gesetz anrichtet. Schlimmer noch ist es, dass es Kritik gegen die Einwanderung faktisch verunmöglicht, weil man sich mit der Thematisierung schon einer existenziellen Gefahr aussetzt . Wir hoffen sehr, dass dieses Urteil personelle Konsequenzen für den Staatsanwalt hat. Leider ist ein Regress auf sein Vermögen nicht möglich, da er als Staatsbeamter handelte. Es ist aber davon auszugehen, dass er aus persönlicher Profilierungssucht - die Medien berichten ja immer sehr extensiv über solche Fälle, und man ist ja dann schnell der grosse Held - gehandelt hat.
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Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.
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@Steinbock
Du bist selbst ein bischen grenzwärtig. Kann man deshalb die Existenz eines Menschen zerstören? Du hast wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank!
http://www.news.ch/Verfahren+g.....detail.htm
Wann wird endlich dieses unsägliche Maulkorb-Gesetz gekippt?
Für die linken Politiker und fanatischen Moralaposteln ist diese ganze “Rassismusdiskussion” natürlich überaus praktisch:sie lenkt ab von den wahren Ursachen unserer Probleme (Verrohung unserer Gesellschaft, zunehmende Gewalttätigkeit in Schule und Oeffentlichkeit, schleichende Islamisierung um nur einige zu nennen).
schlimm genug, dass man kritische Webseiten im Ausland hosten muss, was ich Winkelried nur immer wieder empfehlen kann. Ohne Internet wäre Aufklärung kaum noch möglich.
@viktor
Habe mit Andreas geredet. Werde morgen dazu einen Bericht schreiben.