3. November 2007 von Echnaton - 2 Kommentare
Diese Meldung hat uns beunruhigt: PNOS-Mitglied wurde zu einer Busse von 1000 Fr. (+2000 Fr. bedingt) verurteilt, weil er mit 500(!) Exemplaren eines verbotenen Buches erwischt wurde (im Tagesanzeiger). Wahrscheinlich handelt es sich um irgend einen Holocausleugner- Schinken- genau wissen wir es nicht. Der Vorfall ist für sich gesehen eine unbedeutende Bagatelle. Wer diese Nachricht aber genauer hinterfragt, leitet daraus folgende Schlussfolgerungen ab:
- Wenn die PNOS damit handelt, waren die Bücher für eine jüngeres Publikum bestimmt. Somit verbreiten sich solche Ansichten in dieser Alterklasse. Noch vor 10 Jahren hausierten mit solchen Ideen allenfalls ein paar ältere paranoide Herren durch’s Land. Niemand nahm sie wirklich ernst.
- Die PNOS selbst hat etwa 150 Mitglieder, d.h. sie betreibt wahrscheinlich irgendwo eine Undercover-Buchhandlung.
- Die darauf stehende Strafe ist in der Grössenordnung “0,8 Promille” im Strassenverkehr.
Irgendwie erinnert das Ganze an Red Bull. Vor 10 Jahren verbot man in der Schweiz dieses Getränk und machte damit die beste Werbung, für die Jungen der absolute Kick. Einige Freaks verdienten sich eine goldige Nase mit dem Schmuggel: bis zu 10 Fr. verlangten sie für eine Büchse.
Das Antirassismusgesetz outet sich immer mehr als ein Schildbürgerstreich. Es fördert die Verbreitung dieses Gedankengutes. Und es offenbart die linke Blindheit der Justiz. Der Koran darf in der Schweiz ungehindert eingeführt und verkauft werden, obwohl er zur Ermordung von Nichtgläubigen - und somit zu einem Grossteil der schweizerischen Bevölkerung - aufruft (Sure 9.5).
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Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.
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ob Red Bull oder die 500 “rassistischen Bücher”, es gäbe wichtigeres zu verfolgen. Wie geschlossen Groß-Europa ist, zeigt die Zwangs-Anerkennung der Scientology durch den spanischen Staat. Durch einen Entscheid des nationalen Gerichtshofes muss Spanien Scientology als Kirche anerkennen. Da sind die 500 Bücher lächerlich. Welcher Partei gehört der Bezirks-Richter an?
übrigens: Wann wird der Tagesanzeiger verboten?
Wann der Tagesanzeiger verboten wird? Gute Frage? Immerhin sollte es schon reichen, wenn der Hartmaier irgendwo unterkommmt.
Partei des Richters? … ???