17. Oktober 2007 von Echnaton - Ein Kommentar

pnos1pr3.jpgIn der Schweiz haben wir verschiedene Parteien, die sich für die Legalisierung von Hanf (Stichwort Hanf-Ueli) einsetzen. In der Niederlande gibt es sogar eine Partei, die sich für Sex ab dem 12 Lebensjahr einsetzt (Pädophilenpartei). Keine der beiden Parteien wurde verboten, obwohl sie sich klar für etwas Illegales einsetzen.

Es stellt sich natürlich dabei die Frage, ob Richter solche Parteien verbieten dürfen? Die Antwort auf diese Frage ist ganz klar NEIN. Wer auch nur einen Rest an Verstand verfügt, wird wohl erkennen können, das eine Partei mit solchen Anliegen in einem demokratischen Prozess niemals eine Rolle spielen wird und somit keinerlei Gefahr darstellt. Verneinen können das nur jene, die keine gefestigte demokratische Grundeinstellung haben und glauben, das Richterrecht dem Volksrecht gegenüberstellen zu müssen.

So ein ähnlicher Fall hat sich aber in Aarau zugetragen. Die Richter büssten Mitglieder der PNOS für ihr strafrechtlich relevantes Parteiprogramm. Dabei handelte es sich um rassistische Absichten gegen Juden und Ausländer. Wir kennen die Akten nicht und die Berichterstattung in den Medien ist auch nicht sehr hilfreich. Es ist nur zu entnehmen, dass noch weitere Delikte in diesem Zusammenhang vorliegen und somit ist nicht klar, ob das Parteiprogramm oder die anderen Tatbestände zu einer Verurteilung geführt haben.

Bedenklich wäre aber, wenn die Partei aufgrund ihres Parteiprogrammes verurteilt worden ist. 20min schreibt dazu:

Die fünf Exponenten erfüllten gemäss Bezirksamt den Tatbestand der mehrfachen Rassendiskriminierung. In der Zeit zwischen August 2005 und März 2006 hätten sie im Internet in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder der PNOS ein 20-Punkte-Parteiprogramm veröffentlicht, heisst es in den Strafbefehlen. Das Programm beinhalte eine «kollektive Schmähung der Ausländer», indem ihnen Menschenrechte abgesprochen würden. Auch erfolge ein Aufruf zur Rückführung kulturfremder Ausländer, stellte das Bezirksamt Aarau fest.

Trifft dieser Sachverhalt zu, könnte man ohne weiteres die SVP wegen ihrer Ausschaffungsinitiative anklagen, wenn nicht verurteilen. Die Aufgabe der Parteien ist es, Gesetze zu schaffen, zu verändern oder aufzuheben. Wenn nun Richter entscheiden, welche Gesetze das sein dürfen, können wir gleich die DDR ausrufen. Wir hoffen also nicht, dass in Aarau ein linker Staatsstreich stattgefunden hat.

Damit es klar ist: wir wollen hier auf keine Art und Weise die PNOS in den Schutz nehmen, aber wenn die Berichterstattung der Medien zutrifft, wurde in Aarau ein höchst bedenklicher Entscheid gegen die politische Freiheit in der Schweiz getroffen, der alle Parteien angeht.

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  1. guz

    Sich für die Legalisierung von Hanf einzusetzen ist doch nicht illegal. Der Konsum von gewissen Hanfprodukten ist illegal, doch nicht, sich für die Legalisierung einzusetzen.


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