29. August 2007 von Winkelried
Die Linken haben dem Bürger nicht viel mehr zu bieten als Empörung. Alles was der Stimmbürger bis jetzt mitbekommen hat, kam von – linken- Anwälten, die sich über irgendwelche SVP-Plakate oder -filmchen empören. Sie durften dann jeweils sich ausgiebig in den Medien davon distanzieren.
Der Wahlkampf der Linken zeigt deutlich: ihnen sind die Argumente ausgegangen. Ihre Sozialpolitik ist nichts als ein Scherbenhaufen. Sie halten sich nur noch Dank der wohlwollenden Berichterstattung der Medien – wie lange noch?
Update:
(SVP) Am Mittwochmorgen ist eine superprovisorische Verfügung des Gerichts Biel-Nidau per Post bei der SVP eingegangen, die verlangt, dass die SVP ihren Film „Himmel und Hölle“ zurückzieht. Hinter der Klage stehen zwei junge Männer, die mit anderen zusammen für das Video als Statisten mitgewirkt haben und für ihre Leistungen bezahlt wurden. Die SVP hat das Video „Himmel und Hölle“ wie gefordert vom Netz genommen.
Die Botschaft des Videos „Himmel und Hölle“ ist klar: Es zeigt unter anderem Szenen mit Kriminalität, Jugendgewalt, Drogenkonsum, Vergewaltigung etc. Szenen, wie sie in der Schweiz leider alltäglich geworden sind. Das Video zeigt auch, wie man diesen Problemen präventiv begegnen kann: Indem man am 21. Oktober SVP wählt, verändert man die Politik, die für diese wachsenden Sicherheitsprobleme in der Schweiz verantwortlich ist. Wer SVP wählt, stärkt die Politik der SVP und unternimmt ganz konkret etwas gegen Kriminalität und Gewalt.
Dass die linken Parteien die unangenehmen Themen Jugendgewalt und Ausländerkriminalität im Wahlkampf nicht diskutieren möchten, ist bekannt. Dass mit dem Verbot des SVP-Films „Himmel und Hölle“ ein weiterer Versuch, diese Probleme offen zu diskutieren, zunichte gemacht wird, ist bedauerlich und nicht im Sinne der Meinungsäusserungsfreiheit. Die SVP wird sich aber auch durch gerichtliche Klagen nicht von ihrer Botschaft abbringen lassen und weiterhin für eine sichere Schweiz sowie gegen Jugendgewalt und Kriminalität eintreten.
Die Vorwürfe der jugendlichen Statisten, die beim Film mitgewirkt haben, sowie die Aussagen des verantwortlichen Filmteams sind sehr widersprüchlich. Deshalb hat die SVP einen Rechtsanwalt eingeschaltet und wird vorläufig in dieser Sache keine Stellungnahme mehr abgeben (laufendes Verfahren).
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wenn die darsteller wirklich nichts von dem svp-film gewusst haben, ist die entscheidung des gerichts nicht anzuzweifeln. dennoch stellen sich mir eine frage: wieso reagiert das gericht sooo schnell? ein schelm, wer denkt, es seien linke richter…
Meinen Kommentar habe ich unter dem SVP-Video-Blog abgeliefert.
Kein Kommentar wegen laufendem Verfahren? Es wäre doch so einfach den Beweis anzutreten, dass die Jugendlichen genau wussten für was Sie bezahlt werden – so man eben einen Beweis hätte. Es bezweifelt ja niemand den Inhalt. Das Zustandekommen ist hier die Frage. Ich habe noch kein Gegenargument gehört.